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Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von Lechuk, 14. September 2014.

  1. Lechuk

    Lechuk Institution

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    Folgendes;
    Ich habe ein Urteil erstritten, welches mir Recht gibt, daß ich ausstehenden Lohn zu bekommen habe-
    Plus 5% über den üblichen Basiszins.

    Soweit alles klar.
    Ich hänge dazu unten etwas an.
    Meine Frage ist aber, besteht die Summe auf einer einmaligen Zahlung, wenn der Schuldner die Gesamtsumme bezahlt. Wie verhält es sich aber wenn er Raten verlangt oder vertraglich festlegen will?
    Zinsen monatlich auf die noch zu zahlende Summe oder wie oben, nur auf den Gesamtbetrag?


     
  2. hart_aber_fair

    hart_aber_fair Senior Member

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Wenn ein Verurteilter/Beklagter in Raten zahlen will und der Kläger damit einverstanden ist, sollte er m.E. mit dem Beklagten individuell vereinbaren, welche Zinsen dann gelten sollen.
    Aus dem Urteil hat der Kläger einen Anspruch auf umgehende Zahlung des vollen Betrages zzgl. der 5 %-punkte Zinsen über dem BZS.
    Ich würde daher jede Abweichung vertraglich vereinbaren und hier speziell auch die Zinsen.

    Generell sind Zahlungen zuerst auf die Kosten und Zinsen anzurechen. Geht die Zahlung darüber hinaus, ist auch die Hauptforderung zu reduzieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2014
  3. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Vielen Dank.

    Ich möchte einen Ratenplan aufsetzen, daher frage ich wie ich das bei monatlichen Raten aufschreiben soll.
    Reden ist nicht, habe ich schon versucht, war auch allein vor Gericht.
    Wenn dieses schreiben wiederum ignoriert wird, muß ich eh andere Stellen ansprechen.
    Das soll nur erst mal ein Anfang sein, der doch ordentlich aufgesetzt daher kommen soll.
     
  4. Lt_Spock

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Nimm doch einen der unzähligen kostenlosen Kreditrechner im Internet und fülle die Variablen entsprechend aus, schwupps hast Du den kompletten Ratenplan erstellt.
     
  5. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    wie simpel doch das Leben ist ;)
     
  6. Rownosci

    Rownosci Senior Member

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Gibt es denn die Möglichkeit, etwas zu pfänden, also knallhart ein gerichtliches Mahn/Vollstreckungsverfahren durchzuziehen und Dir damit das Geld möglichst schnell zukommen zu lassen?
    Ich frage deshalb so klar, da ja offenbar keine Gesprächsbereitschaft besteht.
     
  7. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Ich denke nicht.
    Werde den Lohn und das Konto pfänden lassen, wenn schon, denn schon.
     
  8. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Meistens steht im Urteil sowas wie 'nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen'. Da wird von einer termingerechten Erfüllung der Forderung zum festgesetzten Termin ausgegangen. Wenn dann nicht gezahlt wird ist das Gegenstand einer neuen Vereinbarung. Heißt also auch, die Zinshöhe muss neu verhandelt bzw. festgesetzt werden.
     
  9. Lechuk

    Lechuk Institution

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Wer legt die dann fest?
     
  10. selassie

    selassie Platin Member

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    AW: Urteil, Basiszinssatz und Zahlungen

    Notfalls ein weiterer Richter. Der Einfachheit halber würde ich aber erst mal beim ersten Zinssatz bleiben und ggf. einen Widerspruch des Schuldners abwarten. Normalerweise streitet sich keiner wegen der paar Euro Zinsen und erkennt die einfach weiter so an wie im ersten Urteil festgelegt.