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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. mafioso80

    mafioso80 Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Update:
    Der Tausch S02 in V14 erfolgte Anfang September. Ich gab an, dass ich noch Bedenkzeit benötige, ob ich einen Receiver oder ein Ci+ Modul möchte, oder ggf. keines von beiden, deswegen wollte ich solange eine V14 only haben, die ich auch bekam.
    1 Woche später kam dann aber doch der Sky Receiver, den ich nicht annahm. Per Mail an die GL habe ich dann der Vertragsänderung durch eine Leihreceiver widersprochen. Außerdem kündigte ich meinen Vertrag.

    Trotzdem stand der Sky Receiver im Kundencenter. Erst nach erneuter Aufforderung an die GL und der Androhung weiterer rechtlicher Schritte, wurde der Receiver aus dem Kundencenter ausgetragen.

    Die letzten beiden Mails blieben aber unbeantwortet.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Aus dem Vertrag wurden schon eine Reihe von Kunden entlassen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht seitens Sky. Gerichtlich konnte es nicht geklärt werden, weil Sky dann letztendlich immer einknickt.
     
  3. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Du Glücklicher. Ich habe denen mit der Pest und Cholera gedroht. Hat aber nichts genutzt. Immer nur Texbausteine mit dem Verweis auf Leihreceiver. Warte jetzt auf die Abschaltung meiner S02 Karte.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nochmals zur Smartcard: Sie wird von Sky dem Kunden als Pflicht aus dem Hauptvertrag für die Vertragslaufzeit überlassen. Dazu besteht kein separater Leihvertrag. Es ist vergleichbare Situation wie bei einem Mietvertrag; hier ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter für die Mietzeit die Wohnungsschlüssel zu überlassen. Ein Leihvertrag ist das nicht.
    Zur Smartcard von Sky hat dies wie vorstehend auch das OLG Wien in der bekannten Entscheidung zu den 25 unwirksamen AGB-Klauseln der Sky-AGB in Österreich entschieden.
    Auch wenn das deutsche Zivilrecht in Einzelheiten vom BGB abweicht, ist der Grundsatz der Entscheidung natürlich richtig. Für die Smartcard ist die Annahme eines Leihvertrags absurd. Der Wert der Smartcard wird von Sky pauschal mit 35 EUR beziffert (als Schadenersatz bei Verlust), aber nach AGB kann der Kunde geringeren Wert nachweisen. Der Wert ist etwa ein EUR, hab das mit Sky schon durch zu DM-Zeiten.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es gibt ja Single-Receiver, der meist kostenlos zur Verfügung gestellt wird, den Receiver mit kleiner (integrierter) Festplatte (320 GB; neu: 500 GB) (169 EUR) und den Receiver mit großer (externer) Festplatte (2 TB) (318 EUR).

    Daher bezieht sich die Geräte/Service-Gebühr nur auf die Festplatte mit 318 EUR.

    Sind (noch neue) Receiver und Festplatte Gegenstand eines Diebstahls, fordert Sky sicher nicht nur 318 EUR Schadenersatz, sondern etwas mehr für die Festplatte, dazu 100 EUR (?) für den Receiver und natürlich Geld, wenn man dann neue Hardware zugesandt bekommt.

    Als Neukunde zahlt man da mal schnell bei Vertragsschluss 318 EUR, bei Diebstahl 400 + 100 EUR Schadenersatz und dann nochmals 318 EUR für Ersatzlieferung = 1.136 EUR zzgl. 25 EUR Versandkosten...
     
  6. Teoha

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nur mal interessehalber: Bei Kabeldeutschland ist es ähnlich. 35,- bei Karten-Verlust. Es ist also kein Einzelfall, ich vermute bei andere KNB ist es ähnlich. Ich denke solche Beträge sind da schon zumindest auf Belastbarkeit abgeklopft.
    Zweitens, der Kunde kann icht einen geringen Wert nachweisen, sondern einen "geringeren entstandenen Schaden". Und das wird gelinde gesagt unmöglich sein. Du suggerierst "Wert=Schaden=1 Euro)
    Nur der Vollständigkeit halber gesagt.

    Drittens:
    Muss das sein, Dinge jedesmal extrem zu theoretisieren? Du übertreibst es masslos mit deinen Umkehrschlüssen. Zumal dann auch noch deine Rechnung falsch ist.
    HD-Receiver 99,- Gesamtpreis
    Sky+ klein 169,- Gesamtpreis
    Sky+ gross 149,- Mehrpreis
    Die 318,- sind also der Maximalbetrag. Incl. Receiver.
    Und ob der Kunde im Fall der Fälle wirklich 1:1 diese Beträge zahlt, steht auf einem anderen Blatt. Wenn er die Hardware beim Erstbezug (und du sprichst ja vom Neukunden)
    teilweise oder ganz kostenlos bekam, was sehr, sehr wahrscheinlich ist, dann bekommt er die Ersatzlieferung vermutlich genauso. (Die verlustigen oder defekten Geräte muss er natürlich zahlen)

    Ansonsten stimme ich dir ja schon von Anfang an zu, das diese Zwangsleihgeschichte auch für mich eine unzulässige Vertragserweiterung darstellt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. September 2014
  7. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es ist aber was anderes, wenn man das vorher weiß. Früher mußte man sein Telefon auch immer mieten ...

    Wenn jetzt dein Telefonanbieter sagen würde, aber morgen nur noch das Telefon und ein AB kostet eine kleine Servicepauschale von nur 153 €, würdest du denen auch was erzählen. ;)
     
  8. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nö, ich würde sagen, das ist nicht normal. Da würde ich jetzt wirklich mal alles überprüfen. Als allererstes mal die konfigurierten Taktfrequenzen einerseits für den internen Reader und andererseits für die Karte selbst.
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Bei einem wirklichen Diebstahl zahlt ja die Versicherung. Den wenigisten wird ein Diebstahl wohl erst bei Vertragsende auffallen.

    Wenn du mit Diebstahl -> "hab es auf ebay vertickt" meinst, dann isses eben persönliches Pech.

    Schadenersatz musst du meines Wissens nur zahlen, wenn du den Receiver nicht mehr an Sky zurückschickst.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Jetzt bist du aber bei der Wortklauberei... :)
    Sky hatte einen Bericht veröffentlicht in den 90er zu den Kosten des Kartentauschs für alle Kunden (oder premiere). Hab die Zahlen nicht mehr parat, aber als Beispiel: 2 Millionen Karten wurden getauscht, Kosten der Aktion 5 Millionen DM oder so. Dies war aus einem Geschäftsbericht, so dass ich nachweisen konnte, dass der Verlust einer SC wohl kaum 35 DM bedeuten könne. Dies wurde dann (außergerichtlich) akzeptiert.
     
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