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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wichtiger Hinweis zu HD+. Wer bisher einen Receiver mit zwei Slots nutzte, kann jetzt nur noch Sky-Karte nutzen, muss seine HD+ Programme mit der Sky-Karte nutzen und darf Pro7HD nicht mehr aufzeichnen.

    Der Hinweis, Sky könne auf seine Receiver verweisen, ist ja der Witz. Erst verweist man als Alibi auf das Sky-Modul, und wenn das nicht funktioniert, schickt man dem Kunden wieder den Receiver. Da der MTV-Unlimited immer noch verhindert, verweist man wieder auf das Sky-Modul. Da das nicht aufnehmen kann, verweist man wieder auf den Leihreceiver, da der aber MTV...........

    Kommt halt darauf an, ob der Richter beim Amtsgericht wegen der einstweiligen Verfügung gern selbst mal Aufnahmen für seine Ehefrau machen muss.... :)
     
  2. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich hoffe Du nutzt auch Textbausteine;-) Die Pro Sieben Aufnahme war ja auch schon mehrmals erwähnt.

    Dann wollen wir auch mal hoffen, dass die Frau vom Richter bessere Augen als meine hat, der würde nämlich die SD Aufnahme langen, da sie da keinen Unterschied erkennen will
     
  3. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ganz einfache Logik will man seinen eigenen Receiver nutzen, muss man CI+-Modul verwenden. Will man Aufnehmen (Für Sky-Zusatzleistung) geht es nur mit dem Receiver. Will man MTV gucken, muss man sich um geeignete Geräte hierfür kümmern, oder Module umstecken.

    Es wird nicht beschränkt nur sehr unkomfortabel gemacht und jetzt die Frage in wie weit kann man Sky dazu verpflichten dass alles auf seinem Receiver (Plattform) gehen bzw funktionieren muss
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit dem Sky-Modul kann man Pay-TV nicht aufnehmen, mit dem Sky-Receiver MTV Unlimited und MTV HD nicht sehen. Muss ich solche Veränderungen hinnehmen im laufenden Vertrag? Zweitkarte muss ich für Schlafzimmer buchen. Warum plötzlich? Warum nicht zum Ende des Vertrags?
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    und nicht nur das

    Das unterscheidet ebenfalls von SkyD. Kostenpflichtig geht definitiv nicht.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Vorredner erwähnte gerade noch (Floddinho), man müsse sich halt eigene zusätzliche Technik besorgen.

    Allein schon die Pflicht, sich zweiten Receiver zu besorgen.

    Beispiel: Ich besitze zwei eigene zertifzierte Receiver mit großen Festplatten, nutze darin abwechselnd meine S02, mach mal da, mal dort Aufnahmen, während ich gucke.

    Diese Geräte werden jetzt ohne sachlichen Grund für ungeeignet erklärt, ich erhalte 1 Festplattenreceiver und 1 V14 als Ersatz (hafte für den Receiver).

    Jetzt muss ich für Schlafzimmer Zweitabo abschließen und Festplattenreceiver anmieten und 318 EUR zuzahlen.

    Keine wesentliche Vertragsänderung, zumal ich nach AGB keinen Leihreceiver nutzen muss? Ernsthaft?

    (Übrigens: es war bisher selbstverständich zulässig nach AGB und ist es weiterhin, im selben Haushalt mehrere Receiver mit einer SC abwechselnd zu nutzen, nur nicht gleichzeitig..)
     
  7. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Tja das frage ich mich auch. Das mit der Logistik ist schon nachvollziehbar, aber es sollte kulanterweise Ausnahmen geben. Und dass diese Kulanz fehlt macht Sky momentan so angreifbar.

    Aber MTV Unlimited und MTV HD kann man mit dem Modul doch auch nicht sehen. Dafür brauchst nen zweiten Slot, oder ?
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eine Frage an alle:
    Wenn man Leihreceiver erhält, Service-/Geräte-Gebühr zahlen musste (99 EUR oder 149 EUR oder mehr), erhält man dann auch Belehrung über Widerruf des Vertrags? Wenn man schon telefonisch sich zu einem teuren Investment überreden ließ?
    Mal so ernsthaft gefragt?
    Eigentlich schließt man ja Leihvertrag, den man ja jederzeit widerrufen darf (§ 604 II BGB), so dass allein deshalb Widerruf ja nicht notwendig ist, da man kostenlose Leihe jederzeit durch Rückgabe des Leihgegenstandes beenden kann (Buch zur Bibliothek zurück).
    Aber wenn ich 149 EUR bezahle und merke, das Gerät gefällt mir nicht, bin mitten im Vertrag, ich schick Leihreceiver zurück, was ist mit den 149 EUR, die man 2 Tage vorher bezahlt hat?

    (Klar, Vertragsänderung widerrufen, Leihgerät zurück, Geld zurück...
    aber wenn man mit Sky davon ausgeht, dass keine Vertragsänderung vorliegt wegen Leihreceiver, was ist dann mit 149 EUR, wenn man merkt, man hat Fehler gemacht am Telefon?)
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In den Urteil wurde aber nicht Sky verpflichtet, den Tausch kostenlos vorzunehmen, sondern dazu, die Hardware des Kunden wieder freizuschalten, weil er mit seiner Hardware mehr Kanäle empfangen kann.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit Leihreceiver geht nur Sky und HD+ als Pay-TV. Klar.
    Mit Sky Modul kann ich bisherigen Receiver (Panasonic/Technisat..) weiterhin nutzen und habe idR mehrere Slots, einen wie bisher für MTV-Unlimited.

    Aber keine Aufnahmeoption mehr für Sky und HD+.

    Das wäre die ähnliche Einschränkung wie Unterdrückung im Sky-Modul von Farbe oder Digitalton oder Zweitsprache.... ist meine Meinung.

    Und ja, sehr versteckt weist Sky darauf hin, dass mit Modul keine Aufnahme geht, aber was nützt mir das, hab ich einen Vertrag mit Sky-Modul gewollt oder abgeschlossen und etwas übersehen? Nein, ich hab Vertrag mit eigener Hardware, und das war für Sky okay, hatte das so bei Vertragsschluss zugelassen.

    Und will das jetzt ändern. Ist es wesentliche Änderung des Gesamtvertrags, dann zumindest Sonderkündigungsrecht, wenn die wesentliche Veränderung akut notwendig ist, sonst alternativ auch Vertragserfüllung bis Ende der Laufzeit ein Recht des Kunden.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. September 2014
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