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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das kann ich nicht bestätigen. Ich hab das ja vor kurzem ausprobiert mit AC eines Bekannten. Da wurden nur einige Sender hell, z.B. Fox HD, andere wie Sky BL 1 HD, aber z.B. auch TNTSerie HD blieben dunkel. Mit dem CI+Modul wurden alle hell, im AC ging aber FOX HD immer noch.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit meinem AC One4All sind alle, auch TNT Serie HD, Fox HD usw, hell.
    Da das Sendesignal dasselbe ist, muss ein Defekt im Modul vorliegen oder die Karte besonders freigeschaltet sein... jedenfalls sonst nicht berichtet worden.

    In meinem Bekanntenkreis nutzen mehrere das Alphacrypt One4All, es wird weiter auch uneingeschränkt verkauft, nur mit dem Hinweis, dass eine ungepairte Karte Voraussetzung ist.

    Nur der Bericht von Crom ist bisher Quelle eines Problems (mit dem Modul eines Bekannten). Crom ist aber auch glühender Verfechter von jedem Pups, den Sky von sich gibt. Mit welchem persönlichen Einsatz er seinen Test vollzog, weiß ich nicht.

    Kann jemand anderes berichten, dass bei ungepairter Karte nur ein Teil der HD-Sky-Programme hell wurde?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. September 2014
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

  4. tomasius

    tomasius Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es steht jedoch auch geschrieben, daß es sich um einen "Einzelfall" handelt und das Urteil nicht für andere gilt ...
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Jedes Urteil eines Amtsgerichts ist ein Einzelfall. Wenn Dein Nachbar in deinen Garten geht und deine Blumen niedertrampelt, muss er dir Schadenersatz zahlen. Das ist auch nur ein Einzelfall.
    Aber dass andere das selbe Recht haben auf Schadenersatz, ist schon logisch.

    Also kein BGH-Urteil und damit leider nicht Ende aller Diskussionen und Überlegungen, aber ein wichtiger Input für den Disput und Stütze der Argumentation für den beauftragten Rechtsanwalt.

    Natürlich immer zu prüfen, welche rechtlichen Rahmenbedingungen oder AGB sich jetzt und in Deutschland anders darstellen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. September 2014
  6. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Genauso musst Du argumentieren. Als bei mir die S02 dunkel wurde habe ich es genauso dem CCA an den Kopfgeworfen. Nach 30 min. war das Bild wieder da.
    Habe gerade im WebIf gecheckt, Bild ist immer noch da.

    @Marc, Wann schläfst Du? Du bist der Letzte am Abend und der Erste am Morgen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2014
  7. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Einführung 2005 Urteil 2008. NA dann müssen wir wohl noch drei Jahre warten.

    Da Sky aber CI-Plus-Module zulässt, könnte das Urteil wohl anders aussehen als damals.

    Und jetzt nicht wieder mit der Aufnahme kommen, das wissen wir und bleibt fraglich, ob Sky das zusichern muss. Sehe ich skeptisch, da Sky auf diesen Umstand hinweist und Abhilfe in Form seines Receivers bietet. Es sei den ART 3 GG gilt auch für technische Geräte ;-)

    Aber möglich ist natürlich alles.

    Aber HD+ ermöglicht seinen zertifizierten Geräten auch die Festplattenaufnahme. Jedenfalls nach Angaben der Homepage und Sky-Receiver können das nicht
     
  8. ing-michel

    ing-michel Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Irdendwas ist hier im Thread kaputt. Die Seiten 920 - 924 sind alle identisch.
     
  9. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ein Mod hat hier gestern ein wenig aufgeräumt. Die Überzähligen Seiten sind ein Bug in der Forensoftware.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das sind ja immer tolle Argumente. Warum nicht ein Killerkommando schicken?

    Es geht um die rechtliche Betrachtung der Maßnahmen. Wenn das Pairing 1 erkennbar unzulässig ist im laufenden Vertrag, dann gilt dies natürlich auch für Pairing 2 (falls das mal kommt irgendwann).

    Es geht hier auch schwerpunktmäßig um die Rechte des Kunden im laufenden Vertrag bis Ende der MVL. Bis Mitte 2016 kann Sky noch 3 x seine AGB ändern und bei Vertragsverlängerung Veränderungen durchsetzen, das bezweifelt doch niemand ernsthaft, möglicherweise auch unter Nachbesserung der Software des Sky-Moduls oder seiner Leihreceiver.

    Noch gilt deutsches Zivilrecht (sorry, wir denken auch an Österreich), und danach gilt § 311 BGB: wesentliche Veränderungen im laufenden Vertrag bedürfen der Zustimmung beider. Widerspricht eine Seite dieser Veränderung (hilfsweise) oder erklärt Widerruf gegen neuen Leihreceiver, so ist der Vertrag wie bisher zu Ende zu führen. Bei Vertragsverlängerung kann Sky neu verhandeln, wenn der Vertrag min. 2 Monate vor Ende von Sky oder dem Kunden gekündigt wurde.

    Wurde der Kunde bei Vertragsschluss oder -verlängerung mit falschen Zusagen und Angaben absichtlich (und nachweislich) getäuscht, so zur Nutzung eigener Hardware, obwohl Sky seit Ende 2013 alles weiß zum Hardwaretausch (und seit 02/2014 vollzieht), dann kann der Kunde auch seinen Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

    Für Anfechtung gelten großzügige Fristen von ca. 1 Jahr seit Kenntnis, für Widerruf 2 Wochen seit Belehrung über Widerrufsrecht.

    Es empfiehlt sich trotzdem, vor fristloser Kündigung oder Anfechtung Sky eine Frist von einer Woche zu setzen, den vertragsgemäßen Zustand herzustellen durch Bereitstellung einer ungepairter Smartcard.

    Rückfragen/aktuelle Ist-Zustände immer hier im Forum...

    Verbraucherschutz/Rechtsanwalt in die Spur schicken, sich nicht einschüchtern lassen, Sky knickt immer wieder ein, weiß selbst, dass sie im Unrecht sind.

    Deshalb auch unbedingt den neuen AGB widersprechen innerhalb der Frist von vier Wochen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. September 2014
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