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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. mabuse205

    mabuse205 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    So, jetzt hat es einen Freund auch erwischt, V14 mit Gurkenreceiver bekommen, sogar ohne Aufnahmefunktion. Da ich auch noch eine S02 habe, rechne ich halt auch bald mit Post oder Email.
    Meine Frage: verschickt Sky IMMER gepairte Karten? Oder kann ich die V14 in ein UNICAM EVO 4.0 Modul packen (statt alphacrypt light jetzt mit der S02) und in meinem Humax ICord weiter benutzen? Ich spreche also jetzt nicht von einem Linux-Receiver.
    Geht das nur mit einer nicht gepairten Karte? Verschickt SKY nur noch gepairte Karten?
    Ich muß mich da echt erst ran tasten, bin technich da nicht so fit...
     
  2. Marc!?

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Von gepairten Karten habe ich nichts gehört auch waren dei meisten nicht aktiviert.

    Allerdings kann der Humax nicht blocken. Also Pairing gefährdet
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lies mal meine Zusammenfassung in meiner Signatur.
    Pairing droht natürlich schnell. Besser, den Sky-Receiver und das Sky-Modul abzulehnen, nicht anzunehmen, nur V14.
    Und mit Unicam nutzen und damit blocken, vorher aber Sky-Receiver zurückschicken und per Mail austragen lassen aus Kundencenter.
    Ohne Leihreceiver auch kein Pairing!
     
  4. ltenzer

    ltenzer Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mal abgesehen vom rechtlichen Sachverhalt, den MarcBush schon erklärte:
    Wer wäre der Lizenzgeber? Warner Bros? Rufe ich da an, wenn ich in der Fernsehzeitung nen Film sehen will und frage nach, ob ich aufnehmen darf?

    Und wenn ich nen Sky-Receiver habe, soll die Rechtslage und mein Recht auf Privatkopie anders aussehen als auf meinem Digicorder?
    Sowas wie die "eingebaute Vorfahrt" beim Mercedes? :)

    BRD heißt nicht "Bananenrepublik Deutschland", auch wenn Deine Auffassung von Verbraucherrechten das nahe legen würde.
     
  5. turtledumbo

    turtledumbo Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe noch eine S02 und seit Samstag Abend hängt das Bild. Ist das bei anderen auch zu sehen?
    Hatte übrigens am Freitag einen Anruf von Sky auf meine 3. Email der ich dem Zwangsreceiver widerspreche. Hilft wohl wirklich alles nichts. Die sagte es bringt nichts und ich kann den Tausch nicht verhindern. Ich bekomme innerhalb den nächsten 2 Wochen den Receiver und die Karte. Wenn ich dann noch eine Festplatte kostenlos möchte soll ich nochmal anrufen, aber erst wenn ich den Receiver habe. Ist das ein Haufen... Soll ich nochmal widersprechen? Ich will doch nur auch weiterhin meine Dreambox nutzen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. September 2014
  6. TPi

    TPi Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe zwei S02 Karten (Haupt- und Zweitkarte) von denen eine stationär und die andere in 2 Light Modulen läuft (Schlafzimmer und Gartenhütte). Habe jetzt eine Email von Sky bekommen, dass man mir einen neuen Rechner nebst neuer Smartkarte Anfang Oktober schicken will. Ich möchte das nicht! Hab ich eine Chance, meine Fernsehgeräte weiterhin mit Light Modulen im eigenen CI Schacht zu betreiben, oder komme ich über externe Receiver nicht drum rum? Mein Vertrag läuft noch 1 Jahr. Kann ich in diesem Fall fristlos kündigen? Was soll ich tun??
     
  7. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, das geht wunderbar. Du kannst sogar auf die Module verzichten. Denn deine Fernseher liefern auch ein Programm ohne Skyvertrag.

    Sorry aber deine Frage klang so, als ob es Fernsehen nur mit Sky gäbe. Ich weiß, es war so nicht gemeint von dir.

    1. zum Aboablauf kündigen.
    2. der Vertragsänderung widersprechen und auf Vertragserfüllung ohne Leihreceiver bestehen.
    3. Sollte Sky darauf nicht eingehen und die Karte in deinen Receivern nicht mehr funktionieren, die Zahlungen einstellen (EE widerrufen) und noch mal auf Vertragserfüllung bestehen. Wenn Sky eine Mahnung schickt, dieser unter Hinweis auf Vertragsbruch widersprechen. Kommt ein Mahnbescheid, Einspruch einlegen. Allerdings glaube ich nicht, dass es soweit kommt, Sky wird vorher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht den Vertrag beenden.
     
  8. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    The difference between men and boys is the price of their toys

    Eigentlich sollte Sky diesen Spruch kennen, und nicht versuchen, den Männern äh Jungs ihr Spielzeug zu klauen.


    Die emotionale Bindung an das Spielzeug sollte nicht unterschätzt werden.


    Aus dieser Bindung erklärt sich wohl der hier ersichtliche Widerstandswille, obwohl es nur um Fernsehen geht.


    B.
     
  9. Münchner

    Münchner Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was immer du auch tust. Die schalten dir deine jetzige Karte schnellstens ab. Nimmst du den neue Zwanges Receiver nicht wird für dich bald sky dunkel. Fristlos kündigen kannst du gerne versuchen. Du kannst nur auf Kulanz seitens sky hoffen. Wenn du aber dein Abo nicht mehr weiter bezahlst wird es teuer. Die bekommen weiterhin deine Gebühren jeden Monat glaube zur zeit 10 Euro Mahngebühren oben drauf. Wenn sie Gerichtlich gegen dich vorgehen müssen sie warten bis du schulden von mindestens 300 Euro hast. Klagen werden erst ab 300 Euro angenommen. Mach dir keine sorgen am ende gewinnt fast immer sky. Es ist schwer dir zuraten was du tuen sollst oder kannst. Ich würde für die Restlaufzeit sagen Augen zu und durch.
     
  10. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Meine Formulierung in meinen Schreiben heisst deshalb:
    - Ich stimme der Ihrerseits gewünschten Änderung des Vertrages und Zufügung eines bisher nicht bestehenden Leihverhältnisses über einen Receiver NICHT zu
    - Ich fordere Sie auf, das Vertragsverhältnis (wie am xx.xx.xxxx abgeschlossen und bis zum jetzigen Zeitpunkt bestehend) mit der Option „Nur Smartcard“ fortzusetzen.
    - Sollte aus technischen Gründen eine Umstellung sofort und unabdingbar notwendig sein lassen, darf ich Sie bitten, diese Notwendigkeiten hier detailliert und mit geplanten Terminen darzulegen, um eine entsprechende Prüfung meiner Zustimmungspflichtigkeit zu eventuellen Vertragsanpassungen veranlassen zu können
    - Ich fordere Sie auf, mir den Eingang dieses Schreibens umgehend schriftlich zu bestätigen und erbitte Antwort auf die o.a. Unterpunkte bis zum .....


    Gruss

    Elblindo
     
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