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Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 16. August 2014.

  1. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

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    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Viele Leute wollen einfach nur in Ruhe fernsehen, denen sind Dinge wie Pairing oder ob sie ein Leihreceiver von Sky kriegen einfach nur egal. Ich gehöre auch dazu. Solange der Sky-Receiver das macht, für das er da ist, bin ich zufrieden.
     
  2. DVB-T2500

    DVB-T2500 Platin Member

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    uvm
    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Seine Aufgabe erfüllt er bei mir zu 100% ;)
    Er hat im Keller zu stehen!
     
  3. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Der Eurosport Player ist im deutschen Amazon Appstore verfügbar. Somit sollte Bundesliga via Eurosport 2 NL durchaus möglich sein.

    Champions League kann man u.a über iTV schauen. (nicht alle Spiele)
     
  4. Sky-Kunde2

    Sky-Kunde2 Guest

    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Da solltest du dich a) nicht wundern, wenn bei dir vielleicht alles schwarz wird, wenn du keinen Sky-Receiver benutzt und b) das Gerät keinen Schaden nimmt in deinem Keller, denn solltest du das Abo von Sky mal abbestellen, musst du den Receiver ja zurückschicken. Und wenn er beschädigt sein sollte, haste Ärger am Hals.
     
  5. DVB-T2500

    DVB-T2500 Platin Member

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    uvm
    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Nichts von all dem,der Receiver ist zu meiner Schande, mein Eigentum;)
     
  6. Musicnapper

    Musicnapper Junior Member

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    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Sollte Sky mir unerwünschter Weise irgendwelche Hardware zuschicken ,die ich nicht bestellt habe ,werde ich denen schriftlich mitteilen,das Sie 2 Wochen Zeit haben ,die unerwünscht gelieferte Ware bei mir auf Ihre Kosten abzuholen ,ansonsten werde ich sie umweltfreundlich entsorgen.

    Hintergrund :
    Details

    Unerwünschte bzw. unbestellte Warensendungen

    Was ist zu beachten, wenn unerwünschte bzw. unbestellte Warensendungen bei Ihnen ankommen?

    Um die leider um sich greifende "Geschäftsmethode un- verlangter Warenlieferungen" unattraktiv zu machen, hat der Gesetzgeber dies im § 241a des Bürgerlichen Gesetz- buches (BGB) geregelt.

    Gemäß § 241a BGB wird durch die Lieferung unbestellter Sachen / Waren eines Unternehmers an einen Verbraucher kein Anspruch auf Zahlung gegen den Verbraucher begründet bzw. wirksam.

    Ein Kaufvertrag kommt nicht zustande, auch dann nicht, wenn es im Kleingedruckten heißt:

    "Der Vertrag werde auch dadurch geschlossen, dass der Kunde sich nicht meldet".

    Ein Schweigen des Kunden bedeutet keine Annahme des Vertragsangebotes.

    Die Ware muss weder zurückgeschickt noch aufbewahrt werden, wenn es sich um geringwertige Artikel handelt.

    Ansonsten steht es dem Lieferanten frei, seine Waren auf eigene Kosten abzuholen.

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn offensichtlich ein Irrtum vorliegt, zum Beispiel bei einer falschen Adresse.

    Der Vertrag kommt allerdings in dem Moment zu- stande, wenn der Kunde zahlt oder ausdrücklich die Annahme erklärt.

    Hat das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen Staat, ändert sich nichts an der obigen Rechtslage.

    Gemäß § 29 Abs.2 BGB des Einführungsgesetzes gilt, dass Verbraucherverträge grundsätzlich dem Recht des Staates unterliegen, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Was ist in einem solchen Fall zu tun?

    Manche Unternehmen versuchen, die Betroffenen mit Inkassodrohungen nervös zu machen.

    Wichtig daher ist:
    Wenn ein Mahnbescheid eingehen sollte, muss diesem umgehend widersprochen werden.

    Solcherlei Praktiken dienen eindeutig nur dem Zweck, durch Ausübung von psychischem Druck doch noch eine Zahlung zu erreichen.

    Diese Praxis ist besonders bei älteren Menschen erfolg- reich.

    Wer unsicher ist, sollte sich in an eine in Ihrer Nähe liegenden Verbraucherzentrale wenden oder
    mit der AS-Augsburg - Weisser Ring Kontakt aufnehmen.

    Abgesehen vom Angebot einer konkreten Rechtsberatung ist es Aufgabe der Verbraucherzentralen, gegen gege- benenfalls unlauteres Verhalten von Unternehmen vorzu- gehen.

    Quelle:
    Antwortbrief des Bundesministeriums für Verbraucher- schutz, Ernährung und Landwirtschaft auf eine Anfrage.
     
  7. Kurz

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    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Nur das Du (noch) mit Sky einen Vertrag hast ...
    Und auf den meisten Linux-Boxen illegale Software installiert wurde ...
    Und Sky auch MAC-Adresse und IP-Adresse abfragen kann, wenn ihre Boxen am Internet hängen
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. September 2014
  8. Teoha

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    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"

    Wie das ? :confused:
     
  9. arte

    arte Lexikon

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    AW: Sky: "Wollen Hardwaretausch bis Ende 2015 abschließen"


    Dann viel Spaß, denn das hast mit Vertragsschluss akzeptiert:

     
  10. alex.o

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