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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Stell deine eigene Interpretation nicht immer als unumstößliches Fakt dar.

    Ein möglicher Verstoß gegen Vertragsinhalte (und damit auch gegen die AGB) stellt noch lange keine einseitige Vertragsänderung dar. So ein Unsinn. Solltest Du als angeblicher Jurist aber auch eigentlich wissen. Sky sieht das duch die aktuellen AGB gedeckt und versucht deswegen erst gar nicht, den Vertrag einseitig zu ändern.

    Auch die reine Tatsache, dass sich viele Abonnenten über die Vorgehensweise von Sky (auch in meinen Augen) berechtigt aufregen, begründet noch lange nicht auf eine einseitige Vertragsänderung, was ist denn das für ein juristischer Unsinn?

    Was den Smartcardwechsel betrifft: Bei mir in den AGB aus 2006:

    1.14: Premiere behät sich vor, Software und/oder Hardware der Smartcard, ... jederzeit kostenfrei zu aktualisieren.

    Ansonsten bin ich Nichtraucher, aber Danke der Nachfrage.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Verstöße gegen Vertrag und AGB sind sowieso verboten, da sind sich alle Menschen einig.

    Wenn man sie freundlicherweise im Sinne von Sky als notwendige Veränderungen betrachten möchte, sind es wesentliche Veränderungen oder Bagatellveränderungen.

    Wesentliche Veränderungen bedürfen der Zustimmung des Kunden. Stimmt Kunde nicht zu, muss bis Vertragsverlägerung gewartet werden (mit vorheriger fristgerechter Kündigung durch Sky oder Kunden).

    Sind sie dringend notwendig wesentliche Veränderungen, besteht Sonderkündigungsrecht, denn niemand muss wesentlich veränderten Vertrag fortführen.

    Drindend notwendig ist hier gar nichts, Sky schließt noch Verträge ab ohne Leihreceiver, die dann irgendwann erst getauscht werden. Also ist Leihreceiver-Pflicht erst zum Vertragsende zulässig, und sowieso nur mit neuen AGB, wie Sky mittlerweile einräumt.

    Wenn man es als Verstoß gegen AGB oder Vertrag betrachtet, ist Maßnahme sowieso nicht zulässig. Auf jeden Fall dann auch min. Sonderkündigungsrecht.

    Sky räumt ja ein, dass eine Vertragsänderung vorliegt, aber will dies trotzdem ohne Rücksicht auf Kunden durchsetzen.

    Wechsel der Verschlüsselung oder der Hardware der Receiver ist in AGB bisher nicht geregelt, also gilt, was bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Dauerschuldverhältnis.

    Die Software/Hardware der SC interessiert keinen Menschen, es geht um die Receiver und um die Verschlüsselung des Sendesignals über Satellit.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. September 2014
  3. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Quelle? Im Gegenteil, Sky sieht das durch die AGB gedeckt. Kannst du ja hier in zahlreichen E-mails lesen.

    Aber selbstverständlich doch. Nicht anderes bedeutet ein Smartcardwechsel
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  4. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    Nicht ganz richtig. Bei Erlass des Mahnbescheides wird erstmal gar nichts geprüft. Dieser Antrag muss nur formell richtig sein. Gegen diesen muss unbedingt Widerspruch eingelegt werden, sonst wird die Forderung durch einen Vollstreckungsbescheid tituliert. Einen möglichen Einspruch gegen diesen lasse ich jetzt mal aussen vor. Geht zu sehr in die Tiefe. Ein Widerspruch unterbricht erstmal das Verfahren. Es geht mit automatisch vor Gericht. Nur auf Antrag einer der beiden Parteien bei gleichzeitiger Vorleistung der Gerichtskosten. In einem Verfahren geht es zwar um die Geldforderung, aber natürlich unter Berücksichtigung aller Begleitumstände. Und das Verfahren kann auch um andere Anträge erweitert werden. Du stelltst es so dar, dass es nur darum geht, ob ein Vertrag besteht und nicht gezahlt wird. Das trifft so nicht zu.
     
  5. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich wollte deutlich machen, dass es die Hilfestellung erleichert, wenn Betroffene jeweils mit amgeben, wie der aktuelle Sachstand ist und welche Absichten verfolgt werden.

    Nur dann können konkrete Ratschläge gegeben werden, ohne mit grossem Zeitaufwand den Sachverhalt erst ermitteln zu müssen.

    B.
     
  6. Yiruma

    Yiruma Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sehr naiv zu glauben man könne Sky zum umdenken bekommen;)
     
  7. bawi

    bawi Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe keine Ahnung ob Sky umdenkt (wahrscheinlich nicht) aber wenn am Ende des Tages die Umsätze entsprechend zurück gehen haben sie ja auch was dabei gelernt.
    Und das die Umsätze aufgrund derer die Kündigen oder Downgraden zurück gehen steht wohl außer Diskussion.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In der Signatur von EinGast ist das Widerrufsformular, das Sky mehrfach (auch in der Version für Österreich) dem neuen Leihreceiver beim unaufgeforderten "Tausch" mitten im laufenden Vertrag beifügte, so auch von SteveHH u.a. berichteten. Es gab hier auch eine Mail, in der Sky einräumt, dass sich der Vertrag ändert durch den Leihreceiver, aber man trotzdem kein Widerrufsrecht habe.

    Und wenn der bisherige Abo-Vertrag nur für die SC (die notwendiger untrennbarer Bestandteil des Hauptvertrages ist) um einen Leihvertrag für eine 318 EUR teuren Receiver mit Haftung erweitert wird, noch davon zu reden, der Abovertrag habe sich nicht verändert, bedarf keines ernstgemeinten Kommentars. (Und bitte nicht immer die widersprüchliche Propaganda und Verdummung von Sky-Textbausteine als rechtliche Argumentation vortragen, da wird es dann absurd.) Bitte an die Kunden denken, die aus ihrem Vertrag nach Anwaltsschreiben entlassen wurden, eine solo V14 durchsetzten, ihre S02 weiter nutzen dürfen oder bei denen Pairing zurückgenommen wurde.)

    Mit den neuen AGB ab September 2014 nimmt Sky die Berechtigung zum Wechsel der Verschlüsselung des Sendesignals und einhergehend dem Tausch von Leihreceivern erstmals neu in die AGB auf. Dies belegt, dass Sky die Ermächtigung für den Wechsel der Verschlüsselung für notwendig erachtet, es daran zuvor mangelte.

    Was der Exkurs zum Tausch der SC soll, erschließt sich mir nicht, denn wir reden hier vom Tausch der Receiver. Ein gewisser Unterschied. Dass Sky sich den Tausch der SC vorbehält, dies aber (bisher) in den AGB nicht für die Receiver regelte, bestätigt bei systematischer Auslegung der AGB nochmals, dass dafür keine Grundlagen in den bisherigen AGB besteht. Danke für die Herausstellung dieser Tatsache.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. September 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In erster Linie geht es um die Zeit bis Ende des laufenden Vertrages. Wenn also Sky mir eine solo V14 im Mai zur Verfügung stellte und sich bei mir für das kurzzeitig erfolgte Pairing entschuldigt und Freimonat gewährt, dann frage ich mich, wieso ein paar Wochen später dann ein Richter es richtiger finden sollte, wenn Sky nunmehr erneut meine V14 pairen will mit irgendeinem Leihreceiver in Hamburg.

    Dies ist Schritt 1.

    Wenn jetzt 100.000 den neuen AGB widersprechen, sich gegen Pairing wehren, Verbraucherschutz und Gericht es auch so für laufende Verträge sehen, dann muss Sky irgendwann anfangen, Zehntausenden Kunden die Verträge zu kündigen, damit Pairing 2 für alle möglich wird und alle verbliebenen Kunden den neuen AGB unterliegen. Wer macht so etwas als Firma gern?

    Nur, um ein Pairing durchzusetzen, was vielleicht bis Weihnachten schon von Experten softwaremäßig durchlöchert wird?
     
  10. martin16

    martin16 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ist denn schon bei jemanden pairing aktiviert worden. Bzw.werden denn Amy seitig Auch einzelne v14 Karten ohne Receiver ausgegeben
     
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