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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Und außerdem: Welcher Fall ist hier gemeint?
    Kunde bekommt V14. Entweder er nutzt eigene Hardware und kann gucken oder er holt sich Leihreceiver von Sky.

    Was hier als Problem gemeint ist, das ist das Pairing der V14 nunmehr mit einem Receiver, den der Kunde gar nicht hat, so dass er kein Bild hat. Dieses Pairing mit einem Receiver, der NICHT den Kundendaten zugeordnet ist, verstößt gegen eigene AGB 1.4.4.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Maximal, wenn du einen NDS-Receiver von Sky/Premiere auch tatsächlich besitzt.

    Wenn du Linuxboxen mit Softcam oder Module wie das One4All nutzt, kannst du dir den Gang vor Gericht gleich sparen. Denn auch du wirst das nachweisen müssen.

    Zudem: diejenigen, die die Zahlung verweigern, müssen bedenken, dass ein gerichtliches Mahnverfahren nicht prüft, ob die Geldforderung von Sky berechtigt ist. Dann geht es vor Gericht bei Widerspruch und hier wird dann auch lediglich geprüft, ob die Geldforderung berechtigt ist. Da ein laufender Vertag mit Sky besteht und Sky aus ihrer Sicht alles erforderlich tut, um dir weiter den Programmempfang zu ermöglichen, du das aber verweigerst, wird Sky da eine gerichtliche Auseinandersetzung wohl gewinnen.

    Die Tipps, einfach die Zahlung zu verweigern, halte ich daher für höchst unseriös und kann im Zweifelsfall richtig teuer werden.

    Der ganze andere Kram muss wenn in einer gesonderten Klage behandelt werden, wie es MarcBush hier darlegt. Widerspruch - Fristsetzung zur Vertragserfüllung -Klageeinreichung.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Streng genommen ist der Wechsel der Verschlüsselung ohne langfristige Ankündigung, also mitten im Vertrag, unzulässig, der Kunde kann Ablauf seines Vertrags mit S02 fordern, bei Verlängerung dann bei neuen AGB mit Leihreceiver weiter.

    Wenn er also trotzdem der V14 zustimmt (den Widerruf könnte er bis zu 12 Monate lang noch nachholen, da er nicht belehrt wurde über Widerrufsrecht gegen Abänderung des Vertrags), dann ist das ein Entgegenkommen. Der Kunde muss nur behaupten, NDS-fähiges Gerät zu besitzen. Mehr Mitwirkung kann nicht verlangt werden.
    (sein Anwalt holt schnell so ein Teil für 40 EUR bei ebay..)

    Im gerichtlichen Mahnverfahren legt der Kunde Widerspruch ein, vor Gericht wird dann festgestellt, dass der Kunde nach erfolgloser Fristsetzung zur Freischaltung seiner V14 längst den Vertrag außerordentlich kündigte, also müsste das Gericht prüfen, ob die Kündigung des Kunden berechtigt war, woran bei mir im*laufenden Verfahren keine Zweifel bestehen.

    Hat der Kunde keinen Empfang mit der V14, rate ich, mit RA einstweilige Verfügung gegen Sky zu erwirken, die V14 freizuschalten und solange die Abo-Gebühren weiter zu zahlen. Einigt man sich (rückwirkend) auf Vertragsauflösung, bekommt man dieses Geld wieder.

    Geht man nicht den Weg der einst. Verfügung, dann Zahlung einstellen (nach Fristsetzung und dann fristloser Kündigung) und jeder Mahnung nachweislich widersprechen. Sky gibt dann auf.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. September 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Alles tut? Die schalten trotz Zahlung aller Gebühren die Karte ab!!

    1 Knopfdruck, und alles ist wieder hell!
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Sky schickt kostenlos nen Leihreciever zu. Das ist deren Sicht der Dinge.

    Gründe dafür: Verschlüsselungswechsel, Einführung von Pairing, Verhinderung von Cardsharing, Contentschutz, gesetzlich vorgeschriebener Jugendschutz...
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Und ich muss unbedingt im August deshalb im laufenden Vertrag alles umbauen, auf etwas mich einlassen, was ich nie gewollt hätte, während mein Nachbar GLEICHZEITIG einen Neuvertrag abschließt mit eigener Hardware............
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja. Sky ist berechtigt, den Wechsel mit Anlaufzeit durchzuführen. Niemand kann Sky dazu verpflichten, bei möglicherweise hunderttausenden von Kunden vier Wochen vor Abschaltung der alten Verschlüsselung einen Receiverwechsel durchzuführen. Logistisch gesehen ist das sogar unmöglich.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Auf welche Frage war das die Antwort?
    Jede Veränderung im laufenden Vertrag bedarf der Zustimmung des anderen (311 BGB).
    Wenn es super dringend ist, mag es etwas anderes sein, aber wenn es eilig wäre, und man nicht alle Bestandskunden gleichzeitig umstellen kann, was hindert sky daran, bei Neukunden ab 03/2014 nur noch mit Leihreceiver abzuschließen? Das war die Frage. Scheint doch nicht so eilig...
    Was war daran nicht zu verstehen? Und wieso wurden AGB nicht geändert, als man im Juli 2013 350.000 Leihreceiver orderte? Und informierte nicht die Kunden?

    Wer etwas von gegenseitigen Pflichten im Vertrag, von Treu und Glauben, gehört hat, weiß, dass das, was Sky veranstaltet, in vielerlei Hinsicht unzulässig ist.

    Man kann auch nach und nach allen Kunden Leihreceiver und V14 zusenden, während alte Technik weiter läuft, und dann im Dezember 2015 1 Monat lang die neue V14 aktivieren und die alt S02 bis Silvester aktiv lassen, so dass jeder Kunde im Dez. 2015 in Ruhe umbaut, mit zwei aktiven Karten kurzzeitig.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12. September 2014
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Falsch, du musst das Gesetz schon richtig lesen:

    Die Zustimmung aller Beteilgten ist dann Voraussetzung, wenn der Inhalt des Schuldverhältnisses geändert wird.

    Gemeint sind bspw. die inhaltliche Änderung der AGB oder des Vertrags selbst.

    Durch die Zusendung eines Leihreceivers ändert Sky mit keiner Silbe den bestehenden Vertrag.

    Was wir hier diskutieren ist, ob die Zusendung eines Leihreceivers durch den bestehenden Vertrag gedeckt ist oder nicht. Sky geht davon aus, dass dies so ist. Aber nicht die Änderung des Vertrags, da hier keine erfolgt. Oder teilt dir Sky mit, dass sie einen Passus geändert haben? Sky ändert auch keine Preise und der Leihreceiver ist kostenlos, so dass keine nicht vereinbarte Mehrkosten entstehen. Sky ist zudem durch die AGB berechtigt, jederzeit Änderungen an Hard- und Software, insbesondere bei der Smartcard, vorzunehmenn solange diese kostenlos sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was rauchst du denn?

    Tausende Kunden kündigen empört und reden sich den Frust von der Seele, und es ist keine wesentliche Veränderung des Vertrages?!

    Der Inhalt des Vertrages ist die Stellung einer Smartcard, den Receiver stellt der Kunde selbst. AGB erlauben dem Kunden, wenn er möchte, einen Leihreceiver zu leihen.

    Wo steht, dass Sky jederzeit berechtigt ist zum Wechsel der Hardware? Selbst in den geplanten AGB gilt dies nur für Leihreceiver.

    Thema war hier, ob es ein dringendes Bedürfnis ist, eigene Hardware der Kunden abzulösen, wenn Sky gleichzeitig noch immer Verträge mit eigener Hardware zuließ. Also keine Eile.

    Dann sind Veränderungen nur bei Vertragsverlängerung zulässig.

    AGB regeln, wann und wie ein Leihreceiver zum Einsatz kommen kann: 1.2.4 der AGB.

    Will man von AGB abweichen, bedarf es schon besonderer dringender Umstände, die dann ein Sonderkündigungsrecht bedeuten.

    Dass die Art des Receivers relevant ist, ergibt sich aus der Bestellmaske, Der Kunde entscheidet, was er im Vertrag nutzen möchte, bisher eigenen Receiver oder Leihreceiver in unterschiedlicher Ausstattung.

    Schon ein Tausch aller Leihreceiver mit Festplatte (mit Servicegebühr oder ohne) in Leihreceiver ohne Festplatte wäre schon eine wesentliche Vertragsänderung. Was gilt dann erst beim Tausch eines hochwertiges High-Tech-Receivers für Sky und MTV und ... mit Exportfunktion der arte HD Aufnahmen, mit HbbTV usw. in den Leihreceiver.

    Wer das schon bezweifelt, sollte mal nachdenken, warum sich dann alle aufregen.

    Das ist doch nur gesteuerter Unsinn...
     
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