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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Bin verwirrt, wie ist denn der genaue Sachverhalt ? Sky-Hardware erfolgreich abgewehrt, Vertragserfüllung eingefordert ?

    Und welche Frist ist hier gemeint, Sky kommt doch erst nach Abschaltung in Leistungsverzug. Hier reicht ein Antrag, der Sky verpflichtet den Vertrag wieder zu erfüllen.

    B.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wesentliche Vertragsänderung, ja.
    nicht nur das Gerät ist ein anderes, man kann auch nicht mehr zweites Abo (MTV-Unlimited oder Por.nosender) nutzen, kein HbbTV wie bei meinem Panasonic, mehr Stromverbrauch, usw. (vgl. #19 von Tigerle).
    Vor allem keine Aufnahmen für Export mehr möglich (ARD, Lokalsender, Sky).
    Aber auch Design, EPG, Fernbedienung, Menüs, alles anders.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. September 2014
  3. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Entschuldigung, das Argument ist doch Idiotie.
    Die behaupten sie haben dem Kunden eine Möglichkeit eingeräumt den Mangel zu beheben, den sie selbst durch Ihr Verhalten erst herbeigeführt haben.
    Das ist als wenn der Tischler Dir sagt, der Tisch wackelt aber ich geb' Dir kostenlos ein paar Bierdeckel dazu. Kannst Du unterlegen und schon hast Du kein Recht mehr zu reklamieren ?:eek:
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ich bezog mich auf vorherige Konstellation und Frage.

    Wer S02 nutzt und abgeschaltet wird: Sky Frist setzen, Karte wieder zu aktivieren oder neue S02 zu senden.
    Nach fruchtlosem Verstreichen der Frist: Einstweilige Verfügung dann bzgl. Vertragserfüllung beantragen, um sein Abo weiter nutzen zu können.

    Aber nicht ohne Rechtsanwalt; formale Anforderungen an Verfügungsanspruch, -grund, eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung sind hoch.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. September 2014
  5. bdroege

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sky wird argumentiere das der Wechsel nötig ist um u.a. Cardsharing & Kopien von wertvollen Inhalten (z.B. Game of Thrones) zu verhindern.

    Sky wird ausführen das die Lizenzinhaber ein hohes Interesse haben das Kopien verhindert werden und daher mit Lizenzentzug drohen wenn Sky nicht handelt.

    Wenn Sky glaubhaft machen kann das durch Cardsharing & Kopien ein nennenswerter Schaden entsteht wird Sky vor Gericht durchkommen.
     
  6. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, werden sie nicht. Es sei denn der Klagegegner ist ein Cardsharer.

    Zur Klarstellung:

    Ich meine hier nur Fälle in denen Sky dem Kunden während eines laufenden Vertrages ohne Leihreceiver einen solchen aufzwingen will.
     
  7. steintor

    steintor Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Moin,
    man kann mit dem Gerät mit Festplatte alles aufnehmen außer HD+ .
    Auf externe Geräte überspielen geht nur mit einem DVD Recorder(ich habe noch einen Panasonic)und dann nicht in HD.






    Gruß
    Klaus
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wie fredman schon sagt: Erst bei Vertragsverlängerung/Neukunden kann solch ein Leihreceiver Pflicht werden.

    Besondere Eilbedürftigkeit oder Not kann Sky nicht glaubhaft machen, denn bis August 2014 hat man noch Verträge mit Nutzung eigener Hardware der Kunden für alle Pakete angeboten. Und hat bis heute nicht die AGB angepasst.

    (Dies mag taktische Gründe haben, um Kunden zu täuschen, aber diese [unlauteren] Absichten privilegieren Sky nicht, für wesentliche Vertragsänderungen bis Ablauf der kurzen Vertragslaufzeit warten zu müssen.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 11. September 2014
  9. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nun, das stimmt. Warten wir es ab. Wie MB schon mehrfach ausgeführt hat, gilt es die Interessen abzuwägen und der Kunde hat auch welche.

    Was das Cardsharing und & Kopien angeht, sowie die Interessen der Rechteinhaber waren die m.E. noch nie anders und sind durchaus berechtigt.
    Auch die Idee mit der Zwangshardware ist nicht neu.

    Trotz der haargenau gleichen Ausgangslage hat Sky mich angerufen und mir den Vertrag mit meiner "für Sky geeignet" Hardware Ende 2013 für 2 Jahre angeboten.
    Sie selbst haben sich da einen Sch.. um alle diese sicher berechtigten Interessen gekümmert und das über Jahre.

    Und es dürfte Ihnen deshalb argumentativ sehr schwer fallen das Gericht davon zu überzeugen, dass es nunmehr so dringend geworden ist um auf diese Art und Weise in laufende Verträge einzugreifen während Neuabschlüsse gleichzeitig (eventuell noch heute ?) mit fremder Hardware getätigt wurden

    Ich bin nicht wirklich gespannt wie das ausgehen würde. Ich glaube aber nach wie vor fest, dass die es gar nicht erst auf den Versuch ankommen lassen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  10. Patrick S

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sehr fragwürdig, vor allem dann, wenn der Kunde bereits zertifizierte NDS-Receiver hat!:rolleyes: Es erschließt sich in meinem Fall daher einfach nicht. Ich denke, Altkunden können sich, in dem Fall wo sie schon NDS-Hardware besitzen, sehr gut gegen Zwangsreceiver wehren! Und ganz besonders in meinem Fall, wo Sky mir die solo V14 zugesagt und geschickt hat, wenn ich mir im Gegenzug einen NDS-Receiver besorge. Jetzt kommen sie aber trotzdem mit dem Leihreceiver daher! Also war es in meinem Fall eine klare Desinformation, die inakzeptabel ist, die Konsequenz war bei mir die umgehende Kündigung! Wie gesagt, dieser fragwürdige Umgang betrifft Altkunden. Bei Neukunden werden ohnehin nur die 3 Receivertypen sowie das CI+Modul angeboten. Da ist dann nichts fragwürdig, entweder man nimmt das Angebot oder man läßt es.
     
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