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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nö, die Arschkarte hat dann Sky.
     
  2. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich denke 1 mal posten reicht oder ?
     
  3. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Du wiederholst Dich. Wörtlich. :D
     
  4. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @EinGast Du kannst es einfach nicht lassen. Es fuchst dich aber sehr was ich mache. Wenn der Bote so viele Receiver wieder mitnimmt dann werden die alle in kürze schwarzes Bild bei sky haben und müssen ihre Abo gebühren trotzdem weiterzahlen. Was also nutz einen dann das verweigern eigentlich.
     
  5. Winf2000

    Winf2000 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Müssen tut man gar nichts.
    Einzugsermächtigung ist schnell zurück gezogen.
    Dann muss Sky erst mal die Welle mit Mahnungen machen. Bis hin zu Gerichtsvollzieher.
    Ich verstehe nicht ganz, warum ich Sky verklagen soll. Die sollen doch mich verklagen. Und dann schauen wir mal, wer am Schluss besser raus kommt und ob das immer noch kleine Fische sind.
    Die wollen mein Geld - erbringen die vereinbarte Leistung aber nicht mehr voll umfänglich, so wie vertraglich vereinbart.
    Als nächste schreibt man mir vor, dass ich nur noch am Sony Fernseher anschliessen kann...

    Und dann schau mer mal, was die Gerichte dazu sagen (oder habt ihr alle keinen Rechtssschutz?).

    Und zum Thema Annahmeverweigerung - ich selbst und mehrere Bekannte, haben die letzten Wochen und Monate (nach VRRL) sehr wohl eine Annahmeverweigerung gemacht. Und das hat durchaus geklappt.

    Das was Sky macht betrifft ja nicht mal die VRRL, weil einfach Paket zustellen ist nicht. Man muss in DE grundsätzlich kein Paket annehmen.

    Sky hat ja nur ein Ziel. Die ganzen Schwarzseher (Card-Sharing) auszubremsen, weil das durch das Pairing nicht mehr geht. Das finde ich ja grunsätzlich in Ordnung - weil ich dafür nicht mein gut verdientes Geld hinlege und der Rest kuckt für lau.

    Aber hier geht's ums Prinzip!

    Wegen mir können die das gerne machen, aber erst. wenn meine Vertragslaufzeit zu Ende ist und nicht mitten drin. Gekündigt ist der Vertrag mittlerweile schon.

    Wenn das alle 1000 Leute hier im Thread auch machen würden, dann würde das bei Sky jemand merken, wenn da pötzlich eine halbe Million weniger Umsatz wäre (1000 Personen x durchschn. 50E im Monat)

    Und falls man mir ganz blöd kommt, nehme ich den Zwangsreceiver den bereits vorhandenen und verkaufe das auf Ebay mit den Karten. Dann kommt man vermutlich mit Vertragsbruch und man will mir kündigen (weil ja dann die Zweitkarte in einem anderem Haushalt benutzt wird).
    Dann habe ich mein Ziel auch erreicht.
     
  6. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wer sagt, dass ich meine Abo Gebühren weiter zahlen muss?
    Sky hat den Vertrag nicht erfüllt und hat eine wesentliche Vertragsverlängerung durchgeführt.

    Ich denke schon, dass sich ein Anwalt finden wird, der sich der Sache auch annimmt.

    :LOL:
     
  7. grizzy

    grizzy Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Fakt ist ja, dass mit dem neuen Sky-Receivern ein Aufnehmen von Sendungen (zum evtl. Brennen auf DVD-Rohlingen) nicht mehr möglich sein wird.


    Eine Frage für den Techniklaien wie mich:
    Da ich mit dem Receiver auch andere Programme wie ARD, ZDF usw. empfange - kann ich diese Sendungen aus diesen Programm dann auch nicht mehr aufnehmen und gilt diese Aufnahmesperre bei jeglichen TV-Sendern?
     
  8. chakiri

    chakiri Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe im Moment das Gefühl manche reden sich selbst etwas schön.

    Wenn ich den Links folge komme ich auf eine Seite die die 'geeignet für Premiere' Receiver zeigt. Unter anderem steht da:

    Diese Geräte basieren auf einer Technologie, die Sky seit 2009 nicht mehr aktiv unterstützt und die mittelfristig nicht mehr verfügbar sein wird.
    Wir bieten für diese Geräte keinen technischen Support mehr an. Sollten Sie Fragen haben, können Sie sich hier die entsprechende Bedienungsanleitung herunterladen. *


    und:

    * Hinweis für Nutzer der Smartcard des Typs (Nagravision) S02/01 bzw. P02/01 (AT: A02/01 bzw. AP3): Wir stellen die Verschlüsselung der Sky Programme während der Laufzeit Ihres Vertrages phasenweise um. Wenn es bei Ihnen soweit ist, werden wir Sie informieren und Ihnen kostenlos für die Restlaufzeit des Vertrags eine neue Smartcard und ein Empfangsgerät zur Leihe übersenden

    Selbst wenn ich den welbesten Receiver der Welt auswähle, kann ich maximal eine BDA herunterladen.

    Jetzt sag mir mal woraus du da irgendeinen Rechtsanspruch herleiten willst. Ebenso kannst du nicht beweisen das zu irgendeinem Zeitpunkt eines Vertragsabschlusses da etwas anderes stand.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2014
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Aufnehmen kannst du doch, brauchst aber einen Sky+-Festplattenreceiver. Nur exportieren kannst du das dann nicht mehr. Jedenfalls nicht digital.
     
  10. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Entschuldigung, aber du bist wirklich nicht in der Lage den Text richtig zu verstehen. Natürlich darfst du die Annahme des Pakets auch bei Online-Bestellungen verweigern. Nur kann der Verkäufer dir dann die Kosten für Versand und Rücksendung in Rechnung stellen. Bei Vorlasse zieht er das gleich vor der Rücküberweisung ab, bei Nachnahme bekommst du eine Rechnung für die Kosten.

    Ist doch eigentlich ganz einfach, oder?
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2014
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