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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. potty

    potty Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    das mit dem unterdrücken funktioniert nur, wenn die Karte bereits aktiviert und noch frei ist. Aber selbst dann, hast du nur ca. 4 Monate Ruhe. Danach muss die Karte wieder verlängert werden. Was bedeutet, das du die Sperre wieder rausnehmen müsstest. Wenn du den Termin, bis wo die Karte läuft auch noch vergisst, dann haste verloren. Sobald du dir eine Freischaltung von Sky holst, wird die Karte gepairt.

    Alles natürlich unter der Vorraussetzung, das du du schon den passenden Receiver oder das Modul hast. Hast du eine V14 Solo kannst du ohne Probleme ein passenden Modul nehmen und brauchst nichts unterdrücken :)
     
  2. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das hat doch damit nichts zu tun.
    Wir haben Rechte und die auch.
    Nur darum geht es hier.
     
  3. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was meinst du damit, ob wir uns beugen?

    Wir erwarten die Einhaltung der Verträge bis zum Ende der Laufzeit. Sehr viele, so auch ich, gehen davon aus, daß nach Ende der regulären Kündigungsfrist der individuellen Verträge der Wille von Sky durchsetzbar ist und auch durchgesetzt wird, also haben wir gekündigt.

    Daß man Pairing und Zwangsreceiver endgültig aufhalten kann - ich glaube nicht daran, auch wenn es natürlich schön wäre.

    Allerdings werde ich mich mit allen vorhandenen Möglichkeiten für die Erfüllung des mit Sky geschlossenen Vertrages durch Sky bis 5/2015 einsetzen. Meiner ist zu diesem Zeitpunkt gekündigt, bis dahin fließt noch viel Wasser den Rhein runter. Vielleicht ist bis dahin klarer, wohin die Reise geht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. September 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zum Thema AGB gab es ja interessante Erörterung heute hier.

    Hab noch mal Kommentar Palandt und dazu ergangene Rechtsprechung des BGH gelesen.

    Grundsätzlich gilt bei einem neuen Vertrag, dass wirksam einbezogene AGB der Vertragsparteien aus früheren Verträgen nicht ausreichen, um auch für einen neuen Vertrag zu wirken. Es bedarf dann der erneuten Einbeziehung der AGB durch neuen formgerechten Hinweis. (Ausnahme: besondere Rahmenvereinbarung für mehrere Verträge der Parteien).

    Hier liegt die Sache noch etwas anders, wenn man einen zeitlich engen Zusammenhang sehen will und quasi von der Fortsetzung des bisherigen Vertrags ausgehen wollte. Dagegen spricht der neue Vertragsbeginn mit neuer Laufzeit und die wirksame Beendigung des bisherigen Vertrags durch die Kündigung. Werde den Verbraucherschutz mal darauf ansprechen, für AGB ist der ja besonders Fachmann.



    Auszüge für den rechtlich interessierten Leser bei tatsächlich neuen Verträgen:

    "Schon die Geltung der von einer Vertragspartei eingeführten AGB als solche bedarf auch unter denselben Partnern für jeden einzelnen Vertragsschluß der Vereinbarung. Diesen Grundsatz hat das AGB-Gesetz in § 2 Abs. 1 aufgestellt (mit der Möglichkeit einer Rahmenvereinbarung gemäß Abs. 2). … Ist aber unter, denselben Geschäftspartnern im Grundsatz eine für jeden Einzelvertrag zu wiederholende rechtsgeschäftliche Einbeziehung der an sich schon bekannten AGB notwendig, um überhaupt die Geltung des Klauselwerks (als AGB) zu erreichen, so kann für das "Aushandeln" einer vorformulierten Vertragsbedingung als Individualabrede nichts anderes gelten."
    BGH, Urt. v. 8. November 1978 IV ZR 179/77 OLG Celle
    (Anmerkung: ehemals § 2 AGBG heute § 305 BGB)

    Handbuch Verbraucherprivatrecht, Markus Artz, Peter Bülow, 2005, S. 460:
    „Das Unternehmen hat den Verbraucher nach § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinzuweisen. …
    Frühere, andere Geschäfte betreffende Hinweise sind unerheblich. Sie wirken auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht fort. Vielmehr müssen die Voraussetzungen des § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB bei jedem einzelnen Vertrag neu erfüllt werden. (BGH NJW 1987, 112, 113)"


    "Soweit kein Rahmenvertrag vorliege, der die Gültigkeit der AGB für künftige Verträge vereinbare, müsse bei jedem Vertragsabschluss ein ausdrücklicher Hinweis des Verwenders auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen und dem Vertragspartner die Möglichkeit verschafft werden, in zumutbarer Weise vom Inhalt der Bedingungen Kenntnis zu nehmen."

    BGH, Urt. v. 18.06.1986, Az.: VIII ZR 137/85
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. September 2014
  5. Yiruma

    Yiruma Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sky wird weiter pairen,daran lässt sich rein gar nichts ändern.
    Das Einzige was möglich sein sollte, dass man bis Ende 2015 durch das Blocken der EMM's noch drumherum kommt.
    Auf Dauer wird das aber keine Lösung sein.

    Wer wirklich glaubt, durch die paar User die hier ne Welle machen würde Sky das Pairing lassen, der ist in meinen Augen sehr sehr naiv.
    Sky wird das Ganze ein müdes Lächeln abverlangen und das war es dann aber auch.

    Einzige Möglichkeit ist sich von Sky zu verabschieden.
    Das habe ich nach über 20 Jahren getan, und es tut nicht weh:D
     
  6. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hab gestern mal an den Service und Mr. Sullivan gemailt, dass ich das mit dem Abschalten von Nagra und dem Schutz vor CS ja noch verstehen kann und mit einem Kartentausch einverstanden bin, aber bereits einen zertifizierten Receiver besitze, der mehr als deren tolle Kiste kann und dieselbige daher umgehend zurückschicken werde.

    Wobei die selbst mich (20 Jahre lang doofer Vollzahler) jetzt soweit haben, dass ich zum Kündigen bereit bin (zum Glück brauche ich keinen Fußball :D), wenigstens komme ich dann dazu, die diversen TB an angesammelten Aufnahmen anzugucken ;).
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Man muss halt trennen zw. sowieso vom Kunden gekündigten Verträgen:
    Hier kann Sky seine neuen AGB zur Bedingung machen, werden die auch. Gilt aber nicht für Verträge, die gestern für 24 Monate verlängert wurden.

    Für ungekündigte Verträge muss Sky min. 2 Monate vor Ende MVL selbst dem Kunden gegenüber kündigen, sonst verlängert Vertrag sich zu den alten AGB. Die neuen AGB kann Sky dann jederzeit zusenden, aber der Kunde kann ja den AGB widersprechen, dann kann Sky ordentlich kündigen zum Ende der MVL, wieder mit 2 Monaten Frist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. September 2014
  8. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja , genau so habe ich es gemeint.
    Meiner ist gekündigt. Wenn meine Frau ein Downgrade mit Buli+Sport+HD
    abschließt oder ich , gelten dann die neuen AGB.
    Der , der nicht kündigt , bekommt dann fristgerecht die Kündigung von Sky. Aus meiner Sicht läuft es darauf hinaus , daß Verträge mit alten AGB
    von denen zukünftig nicht mehr fortgeführt werden.
    ( Wenn die konsquent sind).
    Würde mich einfach freuen , weil dann nochmehr Kunden auf dieses Thema stoßen und es sich überlegen. Von daher hat sich , allen Unkenrufen zum Trotz , dieser Thread gelohnt. Auch wenn YXC , BVG , HNG, und viele andere uns fast ausgelacht haben , wegen unserer AGB
    Zweifel. Komischerweise sind seit einigen Tagen alle mit im Boot.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ein wenig Umschwung ist mir auch aufgefallen, aber ich merke auch immer wieder, wo meine Wissenslücken ohne Fehldeutungen zu Tage treten.

    Aber ich bin auch der Meinung, dass man im Ergebnis das Verhalten von Sky nicht verteidigen kann und Verträge bis Vertragsende grundsätzlich von beiden Seiten einzuhalten sind.

    Ich war immer dafür, dass neue AGB Sky zwingen, sein Volk vor die Wahl zu stellen: Vertrag verlängern mit Pairing oder lieber Feierabend?

    So ganz glücklich kann man mit den neuen AGB nicht sein, zu Leihreceiver-Pflicht steht nach wie vor nichts, aber es war zumindest ein Teilerfolg des "Widerstands".

    Wären alle gut informiert, würden Hunderttausende jetzt die neuen AGB ablehnen und ihre Leih-Receiver an Sky zurücksenden, am besten in einer konkreten Kalenderwoche. Und den Widerruf nachholen.
    Selbst Kunden mit Leihreceiver bei Vertragsschluss könnten da mitmachen...

    Dann könnte der Heli nicht mehr landen, alles voller Pakete auf der Wiese...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. September 2014
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    :confused:
    Jetzt ist aber der Wunsch der Vater des Gedanken :eek:
    Zum einen hat fast niemand gelacht und zum anderen ist von denen jetzt auch "niemand" im Boot. Zweifel an den AGB hat(te) zum anderen jeder hier, außer 1,5 Personen maximal.
     
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