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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ Brillo

    Zumindest die Verschlüsselung nur so wechseln darf, dass dadurch nicht die Anschaffung neuer Hardware notwendig wird, es gibt ja auch andere Verschlüsselungssysteme, die sicher sind und mit Modul nachrüstbar, oder?
     
  2. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was geht hier wieder ab ? Wenn ich Mod wäre würde ich schreiben....STOP Zurück zum Thema und bitte per PN ausfechten. Zeigefinger heb :D
     
  3. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Welcher Rückholer hat denn tatsächlich bisher immer die neuesten AGB bekommen? Ich nicht. Noch Niemand, den ich bisher danach gefragt habe. Einige, die den Rückholvertrag telefonisch abgeschlossen haben, haben noch nicht einmal eine Auftragsbestätigung bekommen.
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Yepp. Danke dass Du mein Posting komplett gelesen und nicht nach dem Fettgedruckten aufgehört hast. Und selbst bei Wechsel zu Vollpreis kann Sky zum Zeitpunkt der Verlängerung die neuen AGB schicken, die für den Anschluss-Vollpreisvertrag gelten sollen und dann hat man auch bei Vollpreis "Anspruch" ;) auf Pairing.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Logisch. Bisher war es auch nicht nötig, weil es entweder nur minimale und/oder nicht wirklich aborelevante Änderungen gab. Die jetzt neuen AGB aber sind seit vielen Jahren welche mit markanten Änderungen und bereiten den Weg für eine höhere Einflussnahme von Sky auf die Kundenhardware. Und daher könnte es sein, dass Sky die nun bei Verlängerungen mit beilegt. Wer keine bekommt, für den gelten die alten weiter, das ist richtig.
     
  6. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Bisher war das auch (fast) nie der Fall. Auch nicht bei mir und daher gelten dann die (vermutlich) beim ursprünglichen Vertragsabschluss übermittelten weiter. Wenn aber Sky die neuen AGB für alle Kunden "durchdrücken" will, dann wäre dieses ein eleganter Weg. Darum ging es. Ich sehe die neuen AGB aber nicht wirklich dramatisch. Nichts von Zwangsreceivern... Viel Wind um nichts - meiner Meinung nach.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das verstehe ich ehrlich überhaupt nicht. Nochmals, wenn sich ein Vertrag automatisch verlängert, weil man als Kunde nicht kündigte, dann ändert sich dadurch überhaupt nichts an den gültigen AGB. Es gibt keinen neuen Vertrag!
    Die bisherigen Rabatte (soweit welche vereinbart waren) entfallen, das war schon von Anfang an vertraglich so geregelt.
    Neue AGB kann Sky mitteilen, aber der Kunde hat dann Widerspruchsrecht.
    Ist das nicht verständlich?
     
  8. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ne, eigentlich nach den alten AGB überhaupt nicht.

    Wenn Sky mich mit den Innovationen während der Vertragslaufzeit beglücken will, weise ich freundlich darauf hin, dass dies nur nach den neuen AGB möglich ist, die für mich mangels Anerkennung aber nicht gelten.

    Sky hat sich da selber mal wieder selbst ein schönes Ei ins Nest gelegt.

    Ungewollt hat hier Sky der S 02 in einem gewissen Umfang wieder Leben eingehaucht.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wie wäre denn eine Umstellung der Verschlüsselung auf das YKS-Crypt-System zu werten?
    Keine Pflicht zum Leihreceiver, aber YKS wird nur von den Sky++Receivern entschlüsselt, die man zur Leihe nur bekommt.
    Was wäre dann in diesem Phantasie-Szenario rechtlich nach den neuen AGB?

    In meinen Augen Zwangsreceiver-Pflicht durch die Hintertür.
     
  10. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hier möchte ich noch hinzufügen, dass ich nach wie vor der Meinung bin, dass Zwangsreceiver sowieso nicht in den AGB geregelt werden können. Eine entsprechende AGB-Klausel wäre meiner Meinung nach überraschend und daher unwirksam. Solche wesentlichen Dinge gehören immer in den Vertrag selbst. Allein schon wegen des zusätzlichen Leihvertrags und der damit verbundenen Haftung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2014
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