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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Schön, dass du bestätigst, das die Pflicht zum Leihreceiver nirgendwo steht. So eine wichtige info sollte der Kunde vorher haben, war die ursprüngliche Aussage in diesem kleinen Disput. Wenn es irgendeinen Sinn bei dir hätte, würde ich dir jetzt sagen, dass der Kunde in den AGB lesen kann, dass er seinen eigenen Receiver nutzen darf und dass er sein Abo erweitern darf. Da AGB klare Aussagen treffen müssen und nicht widersprüchlich sein dürfen, kann also die Erweiterung des Abos nicht überraschend mit einer Pflicht zum Leihreceiver verbunden sein, denn ein Hinweis in AGB auf "sonstige gültige Bedingungen" kann nicht eine Zusicherung an anderer Stelle der AGB (Leihreceiver als freiwillige Option) untergraben.

    Nicht überraschende Bedingung wäre ein Aufpreis für ein zusätzliches Paket oder andere Laufzeiten des Abos, jeweils nach den tagesaktuellen Paketpreisen.

    aber ist gut

    Schön die Einschätzung: Alles ohne Quelle (Meldungen der user über deren Tests zählen also nichts) sei nur heiße Luft.
    und ich hatte deine Beiträge teilweise gelesen, auch fast immer ohne Quellen...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. September 2014
  2. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn der Vertrag durch Sky gekündigt wurde, ist er ja kein ungekündigter Vertrag .

    B.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Frage ist, ob solch ein Thread gern hier geduldet wird mit Musterschreiben, Widerrufen, Erfolgsstories?
     
  4. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist einleuchtend ;). Es gibt das ordentliche Kündigungsrecht mit Fristen und das ausserordentliche ohne Fristen für beide Parteien. Bei Vollpreislern ist es doch einfach. Wenn Sky erst 2 Wochen vor automatischer Verlängerung die neuen AGB schickt und der Kunde die doof findet, kann er trotzdem den Vertrag in 2 Wochen beenden. Zu spät übersendete Unterlagen hebeln keine Fristen aus. Und ein Rabattler hat ja meist immer einen gekündigten Vertrag. Wenn Sky dann 2 Tage vor Ende ein Angebot aber mit neuen AGB macht und der Rabattler sagt nur wegen den AGB NEIN, ist er 2 Tage später auch ohne Sky. Seine alten AGB kann man so oder so durch keine Hintertüre mitschleifen.
     
  5. seagal1

    seagal1 Platin Member Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Weshalb denn nicht? Sollte dies nicht geduldet werden, könnte dieser Thread gleich bei Sky.de integriert werden.
     
  6. max1

    max1 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Gibt es jetzt einen oder mehrere zusätzlich, die die neuen AGB bekommen haben?

    Kurze Antwort reicht aus.:love:
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ausserdem müsste jeder Betroffene unzweifelhaft erkennen können, welches Musterschreiben für seinen spezifischen Einzelfal und seine eigenen Wünsche das richtige ist.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2014
  8. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dann wäre auch der Rückholthread längst zu, der für Sky genau so geschäftsschädigend ist und zudem dort gut bekannt.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein.
    Ein ungekündigter Vertrag (z.B. bei Vollpreis) verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate.

    Wenn 5 Wochen vor Verlängerung neue AGB kommen (mit 4 Wochen Bedenkzeit), dann kann ich als Kunde sie akzeptieren (schweigen)und sie gelten dann ab Wirksamkeitszeitpunkt. Vertrag läuft weiter.

    Wenn der Kunde den neuen AGB widerspricht, läuft der Vertrag weiter wie bisher, mit alten AGB. Kündigen kann der Kunde nicht.

    Sky kann dann kündigen, mit normaler Kündigungsfrist, die hast du ja richtig zitiert, bis 04/2016.

    Sonderkündigungsrecht haben der Kunde und Sky bei dramatischen Umständen, aber was soll hier dramatisch sein? Läuft alles chic mit eigenem Receiver weiter...

    Ergebnis: Sky muss rechtzeitig min. 2 Monate vor Vertragende dem ungekündigten Kunden selbst kündigen, sonst läuft der Vertrag mit alten AGB für weitere 12 Monate weiter. (wenn der Kunde neuen AGB weiterhin widerspricht)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. September 2014
  10. sky-gucker

    sky-gucker Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe diese Mail auch bekommen. Ich bin aber nicht sicher, ob es nicht doch nur ein Fake oder Test-Ballon an "ausgewählte Kunden" ist - Sky kann sicher feststellen, ob jemand den Sky-Receiver nutzt oder nicht ( ich nutze ihn nicht ).
    Jedenfalls sind auf der Sky-Seite keine Infos zu neuen AGB zu finden und es sind noch die bisherigen AGB verlinkt.
    In der E-Mail ist ein Link zur Online-Version, wenn ich diesen anklicke lande ich auf letter.sky.de und mein Browser meldet mir "ungültiges Zertifikat" und sagt "das Zertifikat gilt nur für *.emarsys.net".
    Sieht nicht sehr professionell aus.
    Sei es wie es mag, da ich ohnehin nur Filmpaket habe ( bereits gekündigt ) und insofern nicht auf das Fußball-Monopol von Sky angewiesen bin werde ich wohl zu Instant Prime o.ä. wechseln.
     
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