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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. WolleWo

    WolleWo Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, das habe ich getan.
     
  2. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ist mir die Sache auch wert :winken:
     
  3. joschy2

    joschy2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    So wie auch gestern wieder mal, bekomme ich in immer kürzeren Abständen an meine Firmenadresse Werbebriefe von Sky Deutschland mit sog. "Vorteilscode", der online eingegeben werden kann und zu einer Bestellmaske leitet.

    Interessehalber hatte ich es dann auch wieder ausprobiert: Im Rahmen dieses Angebots kann bei allen Paketen die Option "Nur Smartcard", nutze eigenen Receiver gewählt werden.

    Daraufhin telefonische Rückfrage bei der sog. "Hotline" 01806 883 0000 40 und siehe da:

    - selbstverständlich können Sie Ihren eigenen Receiver nutzen....

    - selbstverständlich kann ich Ihnen auch hier eine S02 Karte zu Ihren neuen Abonnement schicken, kein Problem, hängt davon ab welchen Receiver Sie haben. Wenn Sie einen Nagra Receiver haben, dann bekommen Sie die S02....

    - selbstverständlich erfolgt bei Ihnen kein Pairing, wenn Sie Ihren eigenen Receiver nutzen...

    - selbstverständlich dürfen Sie einen eigenen Receiver nutzen, auch wenn das alte Verschlüsselungssystem irgendwann abgeschaltet wird....

    - selbstverständlich sind alle Informationen auf unserer Sky website korrekt und weiterhin gültig...



    ("8. Ich möchte einen Vertrag mit Sky abschließen, habe aber bereits einen Digitalreceiver – geht das?
    Ja, sofern Ihr Receiver als "geeignet für Sky" bzw. "geeignet für Premiere" gekennzeichnet ist, ist dies problemlos möglich. Sie müssen bei der Bestellung dann lediglich die Receivernummer Ihres Gerätes angeben. Diese 14-stellige Nummer finden Sie auf einem Aufkleber auf der Rück- oder Unterseite Ihres Receivers (meist beginnt diese mit der Nummer 1 oder 2).")


    Eine bodenlose Frechheit dieses Unternehmens, wie hier am Telefon noch explizit mit Zusendung einer S02 Karte geworben wird.

    Ein Schlag ins Gesicht aller Kunden, die inzwischen von rigorosen Zwangstauschaktionen berichten, denen diesbezüglich von der Sky Geschäftführung keinerlei Entgegenkommen angeboten wird.

    Und sie schämten sich nicht....

    Wenn so ein Geschäftsgebaren nicht abmahnungswürdig sein soll, dann ist es um "unseren" sog. "Rechtsstaat" weit schlimmer bestellt, als ich es mithin bereits sehe.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @MarcBush, ich möchte mit Dir Wetten das auch Pairing für den Verbraucherschutz nichts darstellen wird was es gesondert zu beachten gilt. HD+ machts ja auch....


    Der normale Kunde hier wird eher verunsichert.
    Jedem zu einem "Prozess" zu raten halte ich für grenzwertig und übrigens auch für einen Missbrauch unseres Justizwesens sich mit solchen Nichtigkeiten zu befassen.
    Es geht nur ums fernsehen. Wenn man EMM blockt ist die Karten auch irgendwann dunkel, dauert nur länger. Mit stinknormalen Fernsehgenuss hat das alles nichts mehr zu tun.


    Sehr viele Kunden kommen mit dem neuem Sky-Receiver sogar gut klar.
    Eine Frontalabschreckung ist da kontraproduktiv.


    Wie gesagt mein Tipp für den 0815 Durchschnittskunden der sich mit Technik nicht auskennt und nur die Sky-Programmpakete sehen will. Schaut ob ihr mit der neuen Kiste klar kommt oder Alternative CI+Modul.
    Wenn ihr einen Linux-Receiver bevorzugt dann kann man schon mal gucken welcher Typ die Restriktionen des Moduls aushebelt.
    Dies wird ein neues Geschäftsfeld werden.
    Spätestens bis Ende 15, egal wie groß die Welle hier erscheinen mag, sind alle Sky Kunden die das Programm eigentlich nur sehen wollen auf die eine oder andere Weise assimiliert.


    Der Stress vorher ist es nicht wert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2014
  5. umax1980

    umax1980 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich werde das Paket annehmen und die Karte mit allen technischen Mitteln blocken. Ich hoffe nur das Sky das Sendeverfahren oder die Infos die gesendet werden nicht ändert. Ich denke damit komm ich erstmal klar.

    Juristisch vorgehen werde ich wohl auch, ich warte aber erst die Einschätzung der Bekannten ab.
    Davon mache ich weitere Schritte abhängig. Innerhalb der Widerrufsfrist, da der Hardwaretausch ja per Email angekündigt und per Telefon ausgeweitet wurde, habe ich ja ein paar Tage Zeit zu reagieren.
     
  6. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Leute, das müsst Ihr alles dokumentieren! Screenshots machen, abspeichern. Vor Gericht sind das sehr sehr wichtige Beweise, welche die Argumentationen von Sky über den Haufen werfen und als unseriöses Unternehmen überführen!!!

    Gut möglich, dass einer von uns hier diese Beweise für einen Prozess benötigt!
     
  7. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also wenn es Marc Bush gelingt den Verbraucherschutz auf die Fährte von Sky zu setzen,hätte Sky schon ein Problem.
    Ich beziehe mich hier auf die höchst fragwürdige Praxis seitens Sky in laufenden Verträgen ohne Leihhardware vom Kunden zu verlangen zwangsweise die Leihhardware zu benutzen(anzunehmen).
    Wenn der Verbraucherschutz dieses,aus meiner Sicht nicht legale,Vorgehen seitens Sky abmahnt,hat Sky sehr wohl ein dickes Problem.
    Denn dann müssten sie entweder prozessieren(Mit aus meiner Sicht geringen Erfolgsaussichten),oder ihre AGB ändern.
    Und was das bedeuten würde hat Marc Bush ja schon geschildert.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja, wir wissen es ja alles, dass du dich als der Che Guevara des deutschen PayTV ansiehst.

    Du brauchst dir aber keine Gedanken darüber zu machen, dass Sky jemals mit dir vor Gericht geht. Dafür ist schon alleine der Streitwert der Sache = maximal die Jahresgebühr viel zu niedrig. Dazu wollen die keine Präsedenzurteile.

    Mal abgesehen davon, dass Sky rechtlich gesehen durchaus Punkte vorbringen kann, die auch ein Gericht bedenken muss. Angefangen davon, dass du laut AGB nur einen zertifizierten Receiver nutzen darfst, über Signalschutz, Jugendschutz, Cardsharing, illegale Softcams bis hin zu der Tassache, dass sie dir kostenlos einen Receiver hinstellen.

    Ich hab den Leihreceiver unter anderem widersprochen, weil ich einen PVR seit Jahren nutze. War für Sky dann plötzlich kein Problem, ich bekäme ja auf Wunsch hin kostenlos den 320 GB Sky+ Receiver und weil ich solange ein guter Kunde bin, auf Wunsch noch die 2TB-Platte. Die steht jetzt im Keller für den Fall der Fälle. Sky nimmt dir da schon den Wind aus den Segeln.

    Ich bin mir absolut nicht sicher, ob du vor Gericht Recht bekommst.

    Aber ich mach dir mal den Vorschlag: du verklagst Sky mal wirklich, statt hier im Forum dauernd den Dicken zu markieren, stellst das AZ hier rein und wir verfolgen das Ganze mal.

    Aber spätestens jetzt wirst du kneifen, ne? Datenschutz und so :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2014
  9. srumb

    srumb Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe die VU+ Ultimo, zwei SAT-Tuner rausgeschmissen, einen DVB-S2-Dual-Tuner rein und einen zweiten DVB-C/T2-Tuner dazu.
    So kann ich bis zum Ende meiner Vertragslaufzeit mit 2 x SAT und 2 x DVB-C über Kabel das innovative Programm von Sky sehen, über SAT weiterhin die ÖR und andere deutschsprachige Sender der Nachbarländer.
    Dazu habe ich aber eine KDG-Karte, auf der Sky zugeschaltet ist.
     
  10. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Stimm, vor allem müssen diese 10% ja gar keine Pairing-Gegner sein. Das könnten doch Leute sein, die aus welchen Gründen auch immer Sky loswerden wollen, weil es zB zu teuer ist, und das eine wunderbare Möglichkeit ist, raus zu kommen. Eine Spezialeinladung zur sofortigen Kündigung, das ist für Sky der GAU.
     
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