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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. origami

    origami Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ich weiss nicht ob das damit zusammenhängt
    aber ich hatte im dez. einmal eine einladung zu einer kurzen umfrage von sky
    es waren nur 3-5 fragen kann mich nicht mehr genau erinnern

    an 2 fragen kann ich mich erinnern
    würden sie sky ihren freunden empfehlen - und danach kam was könnte sky besser machen

    mail:
    Date: Sat, 7 Dec 2013 09:21:18 +0000
    To: xxxxxxxxxxxxxxxx
    From: zufriedenheit@sky.de
    Subject: Ihre Meinung ist gefragt!

    Sehr geehrtexxxxxxxxx,

    für Sie möchten wir unseren Kundenservice ständig verbessern. Daher bitten wir Sie herzlich, uns einige kurze Fragen zu beantworten. Die Erhebung dauert nur wenige Minuten.

    Hier geht es zur Befragung:

    Umfrage

    Wir bedanken uns sehr für Ihre Unterstützung!

    Ihr Sky Team

    PS: Diese E-Mail wurde automatisch erstellt. Bitte senden Sie keine Antwort an diesen Absender.
     
  2. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Meines WIssens wird ein Flag mit dem Sendesignal mitgeschickt, ob Aufnahmen erlaubt sind oder nicht. Also kann man den Sender nur für alle erlauben oder nicht.

    Ich habe Verständnis dafür, wenn verschiedene Filmstudios Aufnahmen mittlerweile verbieten wollen. Allerdings sehe ich kein Grund warum man keinen SPort geschweige denn die Weltsender aufnehmen kann ???

    Die Filme laufen auf Sky so oft hoch runter, so dass ich auch einen späteren Termin wählen kann. Insbesondere auf Cinema mit den Timeshiftkanälen, die ja auch durch die HD Aufschaltung nutzbar sind.
    Ähnliches gilt auch für Sky Atlantic. Aber die weitere Verwertungskette also Hits und die Generekanäle könnte man durchaus freigeben.
    und Sport muss auch aufgezeichnet werden, denn den will ich zeitnah schauen können.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Vorsicht bei Streit vor Gericht ist immer ein guter Rat.
    Allerdings ist hier schon mehrfach von Schriftverkehr von Rechtsanwalt und Sky berichtet worden, und dabei konnten sich die Kunden stets durchsetzen:
    Entweder Vertragserfüllung mit S02 oder Auflösung des Vertrages erreicht.
     
  4. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Besonders Sky hält sich ja an die Weisheiten dieses Großvaters und meidet die Gerichte, indem dem Verlangen des Kunden nachgegeben wird.

    Deshalb war es bisher nicht nötig und damit auch nicht möglich - kein Rechtsschutzbedürfnis mehr - gegen Sky zu klagen.

    Dann gibt es noch diesen Spruch: Vor Gericht und auf Hoher See ......... .

    Dabei wird oft vergessen, dass sich natürlich beide Parteien auf Hoher See befinden.

    Ob ich in See steche, mache ich von einer ganz nüchternen Risikoanalyse abhängig:

    Was steht für mich, was für meinen Gegner auf dem Spiel

    Ich riskiere - um im Bild zu bleiben - ein zwar billiges, aber dennoch seetüchtiges Schlauchboot, Sky tritt mit einem aufgehübschten Seelenverkäufer an, dem eine Niederlage vor Gericht mehr schaden würde.

    In diesem Sinne also: Leinen los ..........

    B.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eine neue Qualität wäre jetzt die Klärung, und davon hängt Pairing 1 und 2 und der Zeitplan bis Ende 2015 entscheidend ab, ob mit den jetzigen Verträgen und AGB und Zusagen auf der Homepage von Sky ein Kunde mit einer V13/14 verpflichtet werden kann, im laufenden Vertrag einen Leihreceiver zu leihen und ausschließlich zu nutzen.

    Denn es gibt wohl Absichten von Sky, auch Kunden ohne Leihreceiver dann bei Verweigerung der Annahme des Receivers die SC zu deaktivieren (oder mit einem imaginären Receiver im Hamburger Lager zu pairen).

    Dies steht im klaren Widerspruch zu den Aussagen von Kunz, der mehrfach die AGB wiederholte: Pairing mit dem Receiver, der in den Kundendaten steht.

    Nun macht solch eine Einschränkung in den AGB ja nur Sinn, wenn der Kunde sich darauf verlassen kann, denn er weiß ja, welcher Receiver seinem Vertrag zuzuordnen ist: Das Gerät, das Sky bei Vertragsschluss zugelassen hat und der Kunde tatsächlich auch nutzt, ohne dass er einem anderen Gerät je zugestimmt hätte. Vorschriften zur Art des Geräts gab es ja nie in Vertrag oder AGB.

    Dies ist nunmehr die Schlüsselfrage. Tausch von S02 in V14 okay, dabei Streit um den passenden Receiver, okay.

    Aber bei Kunden, die seit jeher V14 nutzen und NDS mit HD/3D, jetzt eine wesentliche Vertragsänderung durchzusetzen ohne Sonderkündigungsrecht, ohne Änderung der AGB, dies wird zu entscheiden sein.

    Meine Rechtsauffassung ist klar: Sky soll AGB anpassen, alle Kunden informieren, Stichtag 01.01.2016 für Änderung oder Sonderkündigung. Fertig.

    Sky will aber keinen Kunden aus dem Vertrag lassen, daher dieses unwürdige Schauspiel.

    Und ob es für Sky betriebswirtschaftlich noch Sinn macht, hängt von der Zahl der Kunden ab, die das falsche Spiel von Sky mitmachen und sich vorschreiben lassen, welchen Receiver sie zu nutzen hätten und Restriktionen hinnehmen und Aufnahmen verbieten lassen, als erster Einstieg in eine andere Welt des Pay-TV dann bald.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2014
  6. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Aus meiner Sicht ist dieser Weg der einzig zielführende (abgesehen von technischen Möglichkeiten und der Kündigung zum Vertragende) und es bleibt zu hoffen, dass die Verbraucherzentralen da etwas erreichen.
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wer will was von wem woraus:

    An dem "woraus" wird Sky scheitern:

    In den AGB ist keine Klausel enthalten, die Sky zum Hardwaretausch berechtigt.

    Sky versucht auch gar nicht, sich auf eine solche Klausel zu berufen.

    Sky ist zur Vertragserfüllung verpflichtet.

    Diese kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Kunde unter Verlust seiner Vertragsfreiheit dem Abschluss eines Vertrages über einen Leihreceiver zustimmt.

    Die Behauptung von Sky, es bestehe ein Kontrahierungszwang, weil der Kunde bereits eine Smartcard "gemietet" habe, trifft nicht zu.

    Weigert sich Sky auch nach Aufforderung durch den Kunden weiterhin, den Vertrag zu erfüllen, begründet sich aus diesem Verhalten ein ausserordentliches Kündigungsrecht für den Kunden.

    B.
     
  8. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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    panasonic plasma
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    :winken: Scheu...s mein PC hat eine Auszeit genommen.
    Last sich nicht einschalten :: apci BIOS error ::. Nun vom Handy
    Habe zum 31.12.14 gek. S o2 kein Anruf ( Kabel 1/1 Kopfstation
    Bin also schon gestraft genug.
    Widme mich im Moment der Musik. Du hast ja Ahnung davon.
    Kurz für dich: Vollbereich ELS Rega MC Ortophon Emitter // Klassik Jazz //

    Pairing dann bei Verlängerung.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Versteh ich noch nicht vollständig. Sky+Receiver dürfen Sky Cinema HD aufnehmen und erhalten dasselbe Sendesignal mit den selben Flags.

    Okay, also nur bei Einsatz eines CI+ Moduls kommt es auf die Flags an?

    Wenn ein Receiver CI+-kompatibel ist, und nur um diese Receiver von Technisat und Pansonic usw. geht es hier, denn nur die können normal mit dem Sky-Modul umgehen, dann müssen da doch das DRM-Rechtemanagement im Zusammenspiel mit dem CI+ Modul, der SC von Sky und den Flags so intelligent implementiert worden sein, dass es nicht nur ein absolutes JA oder NEIN bezüglich Aufnahmeberechtigung gibt.

    Hab doch schon vor zehn Jahren gelernt, dass es das DRM-Recht gibt für einmalige oder mehrfache digitale Kopie, für Ausgabe über HDMI oder Scart oder USB in bestimmten Auflösungen usw.

    Das muss doch in den Spezifikationen der CI+ kompatiblen Receiver und bei der Festlegung der Flags mit dem Sky-Signal hinterlegt sein. Wer pfuscht denn da, so dass ein Sky-Modul in einem CI+-Receiver nicht einmalige Aufnahmen erlauben kann? Macht jedes TV mit CI+ standardmäßig, ist die gleiche Hardware (SAT-Tuner mit CI+ Anbindung), nur ohne Bildschirm. Auch da ist Sky-Modul ohne Aufnahmefunktion.

    Werde mich noch einlesen müssen, bevor ich den Job von Kunz übernehme ;)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. September 2014
  10. MrKlixx

    MrKlixx Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mich hat es nun auch erwischt ... 4 Wochen NACH der Vertragsverlängerung ... war ja klar das die das dann durchziehen ...

    Zum 13.09 sollte alles umgestellt werden, laut eMail ... Ankündigung des Versand erfolgt aber schon am 28.09 und das Paket ist bereits eingetroffen (CI+ ink. Smartcard). Paket zwar angenommen, aber ist noch verschloßen.

    Gestern wurde dann meine S02, kurz nach meiner Kündigung zum 6/2016, abgeschaltet ... toll ...

    Ich meine hier im Thread mal einen Musterbrief gelesen zu haben wo es um die "Einhaltung des Vertrages" (Vertragserfüllung) ging .. hat jemand zufällig nen Link dazu ?
    Ich würde gerne versuchen auf diesem Wege meine S02 wieder freischalten zu lassen.

    Vielen Dank Euch :)
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. September 2014
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