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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Spannender wird es, wenn Sky vermehrt V14 bei Kunden wie starhunter71 abschalten will, weil die Kunden noch eigene geeignete Hardware nutzen.

    Pairing ist ja mangels Leihreceiver von Sky unmöglich. Also wird einfach Karte deaktiviert, obwohl alles bezahlt ist. Mit Erpressung: Kannst ja einen Receiver von uns leihen!

    D.h. die Karte selbst hat den "Defekt", funktioniert auch im Mediamarkt bei keinem nagelneuen Receiver "Geeignet für Sky". Also nicht die Hardware des Kunden hat ein Problem, sondern die Karte. Umtausch der Karte wird verweigert, was für ein Support.... :)

    Wenn das bei Gericht oder Verbraucherschutz nicht für eine Intervention reicht, fress ich meine alte S02.... Und so wird langsam eine Klärung möglich, wenn jemand sich nicht erpressen lässt und mit Anwalt oder Verbraucherschutz das klärt.

    Und dann ist es doch interessant, wie es hier im Thread, abgesehen von sinnloseren Technik-Theorien, praktisch weitergeht. Bei mir traut Sky sich ja (derzeit) nicht, ich guck nicht mal in den Mail-Ordner der Sky-Mail-Adresse.

    Also hoffe auch ich auf weitere Neuigkeiten und Ist-Zustände von Usern hier.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Du machst einen Fehler bei deiner Sichtweise: nämlich Du interpretierst das Gesetz völlig falsch.

    § 48 Abs 1 TKG behandelt analoge Empfangsgeräre -> scheidet hier aus.

    § 48 Abs 2 TKG behandelt digitale Empfangsgeräte, die eine "digitale Programierschnittestelle" aufweisen müssen (Nr. 1) bzw. die Normerfordernis, wenn ein digitales Empfangsgerät eine solche Schnittstelle aufweist (Nr. 2). Und hier machst du den entscheidenden Fehler. Es geht hier nicht um integrierte Empfangssysteme, sondern um die Spezifikation des Common Interface, also der Schnittstelle, in die verschiedene Verschlüsselungsmodule aufgenommen werden können. DIESE Schnittstelle, nicht das CAS-Modul, muss restriktionsfrei sein, sofern (!) vorhanden. Sie darf kein CAS-Modul von vorne herein ausschließen. Da die Sky-Receiver aber keine CI-Schnittstelle haben, fallen die auch nicht unter den Abs.2.

    Der Decoder mit integriertem CAS (!!!), den Sky anbietet, fällt unter § 48 Abs. 3 TKG. Diese Geräte müssen zusichern, dass sie a) die genormte Signale, sowie b) alle FreeTV-Sender ohne Einschränkung empfangen können. Durch diese Gesetzesnorm wird verhindert, dass man z. B. mit dem Sky-Receiver ausschließlich die Sky-Programme empfangen kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2014
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das halte ich ebenfalls für nicht korrekt. Das ist keine Schnittstelle im Sinne der Verordnung. (Genau wie es CI(+) vermutlich nicht ist....was aber ja belanglos ist, da nicht vorhanden). Damit ist imho ehe sowas wie RS232 oder USB gemeint, das in beide Richtungen funktioniert zur Programmierung.

    Und sollte es doch eine solche Schnittstelle sein, ist die ja zur Funktion der Skysender erforderlich und muss somit nicht für Dritte nutzbar sein. Das wäre doch abstrus, da nicht gleichzeitig betreibbar, nur durch Kartentausch. Ach, aber dann müssen es jetzt sicher 2 Kartenleser sein.....:eek:

    Sorry, das ist alles m.M. hochgradigst fehlinterpretiert. Horud sieht es ähnlich und hat das was ich im vorherigen Posting schrieb viel besser erklärt als ich.

    MarcBush, lass es doch bitte :) manchmal sind Beiträge ohne Beleg (Chrom) sinnhaltiger als deiner jetzt trotz Beleg. Du bist komplett (TKG) auf dem Holzweg.....aber sowas von :rolleyes:
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2014
  4. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn die Skyreceiver kartellrechtlich doch so unbedenklich sind, warum bietet dann Sky (noch) das CI+ Modul an und warum scheint auch dies ein entscheidendes Kriterium für das Kartellamt zu sein, keine weitere Prüfungen vorzunehmen?

    Wenn man dann die Vorbehalte zu dem CI+ Modul in den Sky AGB liest, könnte man doch auf die Idee kommen, dass es für das Kartellamt durchaus noch Arbeit bei Sky geben kann.
     
  5. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Auf 627 Seiten ist dies eines der wichtigsten Beiträge!!!
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



    Mir fehlt jetzt der Text, aber Sky muß wohl gewährleisten auf andere Boxen empfangbar zu sein um den Wettbewerb zwischen den Receiverherstellern nicht zu behindern.

    Daher CI+. + deshalb, weil Sky Anspruch auf sicheren Kontent hat der theoretisch auf Fremdboxen nicht gewährleistet ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2014
  7. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich hatte den Link der Landesmedienanstalten vor längerem gepostet. Im RStV wird von Plattformbetreibern gesprochen. Die LMA unterscheiden da drei Gruppen von Plattformbetreibern. Sky fällt in die Gruppe 3 und Betreiber dieser Gruppe sind von einigen Regelungen ausdrücklich ausgenommen. Sky als Plattformbetreiber kann man daher nicht mit KabelBW oder UM 1:1 vergleichen, auch wenn das auch Plattformbetreiber (Gruppe 1) sind.
     
  8. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich kann sehr deutlich eine Behinderung erkennen. Ich habe eine Sat-Leitung zum Wohnzimmer. Eine zweite Leitung ist technisch nicht möglich bzw. würde eine fünfstellige Summe veranschlagen. Daher ist ein zweiter Receiver für mich nicht zumutbar.

    Und wenn ich freie Sender auf dem Sky Receiver aufnehmen kann, aber Sky nicht auf freien Receivern aufnehmen kann, dann ist dies auch noch eine Ungleichbehandlung.

    Eindeutiger kann die Rechtslage nicht sein. Wir sind hier in Deutschland, nicht in UK, USA oder dem Taka Tuka Land.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich will den Technik-Teil nicht vertiefen, weil ich da nicht Experte genug bin, aber wenn Horud auf § 48 Abs. 3 TKG verweist, dann stimmt es, dass ein Sky-Receiver auch die freien Sender darstellen können muss (2.), aber auch für die verschlüsselten Signale über SAT muss eine einheitliche, genormte Verschlüsselung verwendet werden (1.), damit (dies ist dann in § 50 des TKG genauer erläutert unter Zugangsberechtigungssystem).

    Diese Forderung von § 48 Abs. 3 Nr. 1 TKG soll eben sicherstellen, dass interne oder externe Schnittstellen genormt und auch für Dritte zugänglich sein müssen, damit (und so der Kommentar in der Zusammenfassung) ein Anbieter mit seiner Hardware nicht den Markt gegenüber Dritten (Pay-TV-Anbietern) abschottet.

    Dies sind Anforderungen an die Technik, die fast gleich auch in § 52 c RStV stehen, so dass Fachjuristen streiten, ob durch die Doppelung im Gesetz überhaupt beide Normen parallel wirken dürfen.

    Es ist aber eine Intention des Gesetzgebers, dass ein freier Markt für alle wie auch MTV-Unlimited herrschen soll.

    Aber da müssen wir uns nicht ewig die Köpfe zermürben, sondern nur eine Anregung für Betroffene, die Argumente suchen für Disput mit Sky oder für involvierte Anwälte als Inspiration, diese Zusammenhänge für ein Gericht passend aufzubereiten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. September 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es geht um Anforderungen an die einzelnen Geräte, die von Plattformanbietern vermietet oder sonst vertrieben werden. "Das Gerät muss..."
    Es geht nicht um die Pflichten, die Sky erfüllen muss. Andere Anbieter müssen "auf demselben" Empfangsgerät darstellbar sein...

    Die Einzelheiten sollen gern in einem Verfahren eruiert werden... Für Geld mach ich auch mehr als nur hier im Forum fachsimpeln...
     
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