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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eine kleine Anmerkung zur "normalen" Kündigung. Ich kundige nie zum..., sondern immer zum nächstmöglichen Termin und bitte um Bestätigung unter Nennung des genauen Kündigungstermines. So vermeide ich jegliche Probleme, wenn ich nicht den richtigen Termin nennen sollte.
     
  2. Heyler76

    Heyler76 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hat bereits jemand das Interview mit Sky in der neuen Satvision gelesen?
    kann leider von der Arbeit aus den kostenpflichtigen Download nicht kaufen...
    Gibt's da was neues???
     
  3. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Genau so! Sachlich in der Wortwahl, kein Technikgebrabbel, es gilt, einen bestehenden Vertrag einzuhalten oder seitens Sky zu erklären, das dies nicht möglich ist. Dann gibts auch das Sonderkündigungsrecht, für die, die es wollen. Druck von Sky mit ernstgemeinten Gegendruck antworten. Und hartnäckig bleiben, denn Sky ist es auch!

    Gruss

    Elblindo
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2014
  4. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Kein Problem. Wenn der Verbraucherschutz irgendwas erreicht können betroffene Kunden ihren Vertrag vorzeitig beenden.

    Die Chance das es zu Verzögerungen kommt liegt bei ~0%.
     
  5. Milan100

    Milan100 Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Bleib mal bleib mal locker, die Geschäfte haben gerade geöffnet.
     
  6. u1783

    u1783 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Musste gerade feststellen (aus Neugierde testweise ausprobiert), dass ein Neuabschluss über die Sky-Homepage nur noch mit dem Sky-Receiver erfolgen kann. Die Auswahlmöglichkeit "Ich nutze eigenen Receiver" gibt es nicht mehr, ausser ich habe Tomaten auf den Augen.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    Der Verbraucherschutz kann für einen einzelnen Betroffenen erreichen, dass der Vertrag vorzeitig aufgelöst wird, richtig.

    Ebenso kann der Verbraucherschutz Sky zu einem Unterlassen auffordern und dies auch gerichtlich durchsetzen, wie zuletzt durch den Konsumentenschutz in Österreich geschehen. Wenn der Verbraucherschutz hier ein generelles Verhalten von Sky unterbindet oder durchsetzt, dann kann dies durchaus die Pläne von Sky kippen, jeden mit Zwangs-Leihreceiver zu beglücken.

    Dies kann sich auf das Verbot eigener Hardware des Kunden beziehen, z.B. NDS-und Sky-zertifizierte Receiver von Human oder Vodafone (besitze ich). Dies kann sich auf die Ausgrenzung von Hardware beziehen, die die gleichzeitige Entschlüsselung von MTV Unlimited erlaubt. Z.B.

    Ebenso kann der Verbraucherschutz durchsetzen, dass Sky nicht unaufgefordert Hardware zusendet, wenn der Kunde mitteilt, das Programm von Sky problemlos zu empfangen. Auch ist denkbar, dass Sky es zu unterlassen hat, die SC eines Kunden zu pairen (unter Verletzung der AGB) mit einem Receiver, der nicht den Kundendaten zugeordnet ist, indem dort ein anderes, bisher zugeordnetes Gerät heimlich gelöscht wird und nicht der Receiver eingetragen wird, der bei Vertragsschluss als Receiver des Kunden zugelassen worden war, sondern ein Gerät, dass der Kunde nie gesehen hat und dessen Annahme er bereits ablehnte und einen Leihvertrag dafür ausschloss.

    Auch kann der Verbraucherschutz fordern, dass Sky auch im übrigen seine AGB und vertraglichen Zusagen und zugesicherten Eigenschaften der Homepage erfüllt. Wenn etwas auf der Homepage seit Jahren explizit zugesagt wird, gilt nicht die Ausrede, nicht für Richtigkeit alle Daten auf der Homepage haften zu können, denn dies bezieht sich nur auf versehentlich nicht gelöschte Daten aus Aktionen und auf Schreibfehler (Rechtsprechung).

    Da mein Vertrag im April 2015 endet, hat Sky es einfach. So muss Sky mir nicht kündigen, um Vertragsänderungen durchzusetzen.

    Für alle Kunden gilt dies jedoch nicht.

    Also wird Sky gezwungen sein, seine AGB zu ändern. Dann hat aber jeder Kunde ein Widerspruchsrecht und die Chance, den Vertrag mit Sky vorzeitig zu beenden. Dies kann auch mal zu einem Verlust von 200.000 Kunden führen.

    Ob man dies riskieren will, um die letzten 2 % zu pairen? Wenn hier viele Kunden sich den vertragswidrigen Plänen widersetzen, ist es irgendwann für Sky betriebswirtschaftlicher Unsinn, alle Kunden vorzeitig aus S02 und solo V14 zu bekommen.

    Nochmals: Was hindert Kunde X, den Leihvertrag für den Receiver, der ihm letzte Woche aufgezwungen wurde, wieder zu kündigen, wenn zuvor der Verbraucherschutz in einer Pressemitteilung diese Leihverträge als rechtswidrig bezeichnet hat? (§ 604 II BGB erlaubt jederzeit die Kündigung eines Leihvertrags).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. September 2014
  8. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe den Artikel vorliegen, weiß aber nicht ob ich den hier posten darf ?
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Richtig, wurde schon vor paar Tagen hier gepostet, aber Sky Welt HD geht noch mit eigenem Receiver und der Angabe, die Seriennummer des eigenen Receivers gerade nicht zur Hand zu haben. Bei Upgrade auf Sky Film HD wird dann sicher die SN notwendig, wo auch immer in den AGB von Sky dies stehen mag... :)
     
  10. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Hardwaretausch als Voraussetzung für die flächendeckende Einführung des Pairing soll doch Ende 2015 abgeschlossen sein.

    Da passen Verträge, die bis Herbst 2016 mit kundeneigener Hardware zu erfüllen sind, nicht ins Sky-Konzept.

    B.
     
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