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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. NzHawk

    NzHawk Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit dem auslesen und selektierten schreiben der EMMs befindet man sich , meiner Meinung nach, nicht mehr auf einer rechtlich abgesicherten Seite.
    Denn damit manipuliere ich doch die SC in ihrer Funktionsweise.
    Das war damit gemeint.
    Lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Bei einem Vertrag ist immer, wenn nichts ausdrücklich formuliert ist, das Übliche geschuldet. Bei einem TV-Programm also die übliche Qualität und der Standard in Technik und Komfort. Daher also Farbe, Breitbild, Surround-Sound usw. EPG, Videotext, Aufnahmemöglichkeit usw.

    Abweichungen müssen deutlich gekennzeichnet sein.

    Wenn ich eigene Hardware nutze, richtet sich der Funktionsumfang nach meinen Entscheidungen, aber das Sendesignal muss dem Üblichen entsprechen, mit den üblichen Ausnahmen. Dass Änderungen einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen, steht in § 311 BGB. ich denke, der Inhalt ist leicht verständlich.

    Dies schreibe ich, weil immer so schräge Sprüche kommen, wie bei meiner vierjährigen Tochter: "Warum?" , "Wo steht das?", wenn es um selbstverständliche Standards und übliche Eigenschaften geht. Es ist gesetzlich das Übliche geschuldet (mittlere Art und Güte), wenn nichts anderes vereinbart ist (dies steht in § 243 BGB) und zwar bis Vertragsende (§ 311 BGB).


    § 311
    Rechtsgeschäftliche und rechtsgeschäftsähnliche Schuldverhältnisse

    (1) Zur Begründung eines Schuldverhältnisses durch Rechtsgeschäft sowie zur Änderung des Inhalts eines Schuldverhältnisses ist ein Vertrag zwischen den Beteiligten erforderlich, soweit nicht das Gesetz ein anderes vorschreibt.

    ...

    § 314
    Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund

    (1) Dauerschuldverhältnisse kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

    (2) Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.



    Und § 242 BGB darf auch einmal erwähnt werden:

    § 242
    Leistung nach Treu und Glauben

    Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.


    Also nicht immer fragen, wo etwas steht, was selbstverständlich ist, sondern nur die Veränderungen eines normalen Vertrags müssen geregelt sein in den AGB oder durch Vertrag.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. September 2014
  3. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe davon keine Ahnung, aber es klingt so.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Verstoß gegen AGB ist grundsätzlich unzulässig, aber wie bei den Verstößen von Sky gilt auch hier natürlich: Ist es ein Bagatell-Verstoß oder eine wesentliche Angelegenheit?

    Wenn der Kunde die Karte beeinflusst, um etwas sich zu erschleichen, was er nicht bezahlt hat (zusätzliche Pakete oder Empfang nach Vertragende), dann ist es ein wesentlicher Eingriff. Ein Bagatell-Verstoß liegt vor, wenn der Kunde seine Mail-Adresse erst drei Wochen nach Änderung mitteilt, obwohl er die Pflicht hat, die Änderung unverzüglich mitzuteilen.

    Der Unterschied war hoffentlich deutlich.

    Ein Bagatell-Verstoß ist die Sicherstellung des Empfangs der bezahlten Inhalte und nur eine Kompensation der wesentlichen Vertragsverstöße von Sky (Abschalten der bezahlten Abo-Karte ohne Grundlage).

    Als Konsequenz des rechtlich zweifelhaften Vorgehens des Kunden droht dem Kunden die Kündigung des Vertrages, aber genau das möchte der Kunde ja gerade, daher ist es eben nur eine Reaktion des Kunden auf den vorhergehenden Verstoß von Sky..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 3. September 2014
  5. SKY-WALKER

    SKY-WALKER Neuling

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    - Nach wie vor S02 & V13 (Zweitkarte) "Nur Smartcard"
    - Abo im April 2014 für 23+x Monate verlängert
    - Keine Kontaktaufnahme seitens Sky bzgl. Kartentausch bzw. Leih-Hardware
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2014
  6. NzHawk

    NzHawk Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist schon grundsätzlich verstanden worden.
    Jedoch gehe ich davon aus, wenn Sky meine Karte pairen möchte, kann ich nicht daher gehen und die EMMs selektieren.
    Dann muss ich den korrekten rechtlichen Weg einschlagen, mit den Mitteln die hier vorgeschlagen werden.
    Gehe ich aber daher und unterbreche vorsätzlich den korrekten Informationsfluss zur Karte,dann begehe ich doch eine direkte Manipulation.
    Ich bin zwar kein Jurist, aber dieser Schritt wär mir ein "bisschen" zu heikel, zumal hier noch dazu Tipps, Anleitungen, etc., gegeben werden.
     
  7. cypher242

    cypher242 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mein Abo läuft am 30.09.2014 aus. Das ich nicht verlängern werde und warum hab ich denen schon letzten Monat gesagt.

    Sowenig wie ich einen zwangs Router dulde, dulde ich einen zwangs Receiver! Ich entscheide welche Geräte in meinem Haus stehen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Selbst die Fachpresse verweist auf Alphacrypt One4All oder die Nutzung von Sky-Modulen in Linuxreceivern mit der Option zur Aufnahme. Es kommt darauf an, was man erreichen will. Wenn man bezahlt und nur für private Zwecke Aufnahmen oder Empfang sicherstellt, dann ist es keine Sache für den Staatsanwalt und keine wesentliche Vertragsverletzung.
    Ich selbst lehne diese Sachen auch ab, aber verstehe, wenn andere sonst keine Möglichkeit sehen, das bezahlte Paket von Sky zu empfangen, wenn Sky nötigt oder falsche Behauptungen aufstellt.
     
  9. Fitzgerald

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Vielleicht ändert sich das ja bald. :winken:
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sky wird sich melden, dann kannst du es ja nochmals Sky erklären.
     
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