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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. fröhn 1

    fröhn 1 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    meine beginnt auch mit 3....ist aber eine V14
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eike, du bittest um Rücksichtnahme mit Crom, auch wenn er seine Beleidigung z.B. gegen mich wiederholte, doch ermahne ihn doch, nicht weiter nur Unsinn zu verbreiten.

    Widerrufsformulare bezogen sich auf die Zusendung eines Leihreceivers statt des eigenen Receivers. Was ist da der vertragliche Unterschied? Wenn man dazu nichts weiß, soll man schweigen.

    In keinem Vertrag oder AGB gab es Listen für kompatible oder zugelassene Geräte, Alphacrypt ist ohne zeitliche Begrenzung zugelassen. Der Kunde kann es weiter nutzen, ob S02 oder V14 kommt. Fehlender Support bedeutet nur fehlender Support und nicht das Recht, eine Karte gezielt abzuschalten. Der Kunde möchte nur eine V14, Technik weiter nutzen wie vertraglich zulässig und vereinbart.

    Receiver wie der PR HD 1000 sind ausdrücklich zertifizierte Receiver, laut Homepage perfekt geeignet. Auch hier stellt sich Sky oftmals quer, mal so mal so.

    Also nicht so viel Schwachsinn hier verbreiten. Sky-Modul erlaubt keine Aufnahmen. Bisher konnte jeder Kunde aufnehmen, muss sich durch so ein Modul nicht verschlechtern. CI (nicht CI+) ist ausdrücklich von Sky empfohlen, der Kunde mit so einem Gerät und CI Modul eines dritten Anbieters muss nicht mitten im Vertrag neues Modul für dritten Anbieter kaufen und neuen Receiver leihen oder auf Aufnahmen vollständig verzichten.
    Wenn sky schreibt: Kunde hat Recht auf Widerruf, aber dann kann er nicht mehr gucken, Sonderkündigungsrecht trotzdem nicht, dann muss das auch der größte Dummkopf hier begreifen können, dass das rechtlich unzulässig ist.
     
  3. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was heißt eigentlich "kein Support". Doch nur, dass Sky bei Problemen keine Hilfestellung geben muß. Paßt hier jedoch nicht. Sky SORGT dafür, dass die S02 und das AC unbrauchbar werden. Insoweit haben sie den Umstand und die daraus resultierenden Folgen sehr wohl zu vertreten.
     
  4. umax1980

    umax1980 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß man geschlossene Verträge einhalten muss wie vereinbart.

    Wenn nun eine Seite den Vertrag nicht einhält, sei es durch nicht bezahlen oder durch bloßes Abschalten einer überlassenen Karte, ist das schon kündbar.

    Die AGB von Sky sind insgesamt sehr schwammig in einigen Passagen.
    Unser fürs Unternehmen beschäftigte Anwalt hat sich die hier oft genannten Punkte angesehen und meinte: "Es ist vieles kann, d.h. eine Änderung eines solchen Passus bedarf schon der Zustimmung des Anderen Vertragspartners."
     
  5. CU111

    CU111 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Interessant wäre bei solchen Postings, wie lange der der Vertrag noch läuft. Dann könnte man sich ein Bild machen, bis zu welcher Vertragsrestlaufzeit Sky noch aktiv wird oder nicht.
    Meine Vermutung ist, dass Sky bis zu einem Vertragsende 01/15 bis 03/15 (oder so) erst einmal nichts unternimmt. Erst wenn die Kundigungsfrist rum ist kommen die Verträge in den Tauschfokus.
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



    Hä? Ich lese mir Euren gegenseitigen Auffassungen wirklich nicht alle durch.
    Wenn Du Dich von irgendwem beleidigt fühlst musst Du das mit einem Druck auf [​IMG] des betreffenden Beitrages schon melden.
    Sonst entgeht mir das... Ich lese weder alle Posts von Crom noch von Dir.... Das ist mir viel zu Mühsam.
    In meinem Posteingang ist keine Meldung zu sehen.
    Auch bewerte ich Eure Rechtsauffassungen nicht so, das ich hier da eingreife. Ich halte z.B. Deine Tipps Neu-Usern gegenüber für grenzwertig....
    Aber jeder ist so reif dies einzuordnen und für sich zu bewerten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2014
  7. robekoeln

    robekoeln Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Kann bzw. sollte der Mod. (der leider selbst nicht viel besser ist, wie der obige Beitrag mal wieder zeigt), der Bordikone Crom nicht so langsam mal einen zwischen die Hörner geben ? Denn was Crom so alles verzapft, nur um seine Antihaltung bzw. Pro-Sky-Haltung zu demonstrieren, passt auf keine Kuhhaut mehr. Oder deutlicher: Der verbreitet weit überwiegend rechtlichen Unsinn ! Wenn dem nicht ständig widersprochen würde - was eigentlich im Sinne eines Ignorierens viel weiser sein sollte -, besteht die Gefahr, dass andere eher unerfahrene User diesen Nonsens glauben und verunsichert werden !
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. September 2014
  8. umax1980

    umax1980 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mein Vertrag läuft noch bis Nov. 2015 / wurde vor einem Jahr verlängert.
    Ich denke, daß die Datenbank zufällige Kunden auswirft die dann angeschrieben werden.
    Oder welche, bei denen ein Eintrag steht, freundlicher Kunde - kann man mit reden ....
     
  9. CU111

    CU111 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nicht ganz, denn das Sky-Modul hat ja Einschränkungen, der der Sky-Reciever nicht hat.

    Wenn ich alles vollumfänglich nutzen möchte benötige ich 2 Reciever. Das dürfte bei nicht so vielen möglich sein.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja darum dreht sich hier fast alles. Manche meinen, Sky sichere ihnen bei Verlängerung die Nutzung ihres vorhandenen Receivers zu und schlussfolgern, wenn Sky den dann 2 Wochen nach Verlängerung austauschen will, brechen sie den Vertrag. Nur ungeklärt bzw. nur auf private Meinungen fußend ist bisher, ob Sky denn wirklich die Nutzung eines vorhandenen Receivers und dann auch während der gesamten Laufzeit des Vertrages explizit zugesichert hat. Haben sie das rechtlich nicht, gäbe es keinen Vertragsbruch und damit keinerlei Sonderkündigungsrechte.
     
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