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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Uwe Seeler

    Uwe Seeler Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Vor ein paar Monaten hast Du über diese Schrottreciever ganz anders geurteilt.Sie sind für dich ein no go.Woher dieser Sinneswandel?
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



    Es gibt keinen Sinneswandel.
    Ich habe auch keinen angedeutet.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Für Datenschutz bzgl. Seriennummer des eigenen Receivers:


    Persönlichkeitsrechte und informelles Selbstbestimmungsrecht unseres Grundgesetzes schützen alle persönlichen Daten, auch die Daten meiner technischen Geräte.

    Abweichungen durch Gesetz oder Vertrag sind erlaubt, hier im Vertrag in 2.1.8 der AGB geregelt: bei Adresse, Bankverbindung, Telefon, Mailadresse sind Veränderungen Sky mitzuteilen. Mehr Mitwirkungspflichten sind nicht aufgeführt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 2. September 2014
  4. Pat010

    Pat010 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Danke für nichts.

    Das beantwortet meine Frage nicht - die meisten Berichte und Artikel handeln davon, dass auch gleichzeitig die Karte zwangsweise getauscht wird (hauptsächlich, wenn man eine S02 hat, nehme ich an). Dass es dann möglich ist, dass man eine mit dem Receiver verheiratete Karte bekommt, ist mir klar.
    Dass es aber auch für Sky möglich ist meine BESTEHENDE Karte, die ich schon seit Jahren nutze, mit einem neuen Receiver zu verheiraten - DAS war mir nicht klar und daher die Frage.

    Da andere nette Leute meine Frage schon beantwortet hatten, war dein Kommentar übrigens ziemlich überflüssig.
     
  5. Piet18

    Piet18 Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @MarcBush Das sind die Argumente die ich gesucht habe.

    Meine Kündigung ist heute raus.

    Mich würde mal interessieren was sky für seine Krücken im Falle eines Falles haben möchte bei selbstverschulden wenn sie Schrott sind.
    Gut Schrott bleibt Schrott...
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nochmals zur Klarstellung: Es gibt keinen "Leihvertrag" für die Smartcard, die Smartcard ist untrennbarer Bestandteil des Hauptvertrags und wie ein Wohnungsschlüssel bei einem Mietvertrag zu werten. Am Ende des Abos muss die SC wieder zurückgegeben werden.
    Haftung? Was anderen gehört, dafür muss ich Sorge tragen, klar. Auch wenn mein Freund etwas in meiner Wohnung vergisst, darf ich es nicht einfach beschädigen, muss Sorge tragen, aber ein Leihvertrag für einen Receiver mit 300 EUR Wert ist rechtlich etwas anderes als eine blöde SC mit tatsächlichem Wert von 1 EUR.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    keine Ahnung, welchen Schaden die berechnen. Wenn man unaufgefordert Receiver zugesandt bekommen hat (und es gäbe kein Pairing), würde man den Receiver in der Ecke stehen lassen und Sky auffordern, einen Abholtermin in einer Frist von 14 Tagen zu benennen, danach jede Haftung ausschließen.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wieso schickt Sky dann (manchmal) Widerrufsformulare für die "Veränderung des Abonnementvertrags"? Siehe Signatur von EinGast.

    Natürlich ist es eine wesentliche Veränderung des Vertrages.
     
  9. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Na ja aber wen. Dein Vermieter eine hochwertige schliessanlage als Schutz gegen Vandalismusschäden einbaut. Kannst Du dich auch beschweren, dass Du jetzt zwei Schlüssel hast und das Dein Haftungsrisiko größer geworden ist, aber das würde ein Richter auch für zumutbar halten, da der Hauptbestandteil Deines Vertrages das Wohnen ist. Daher könnte es auch Richter geben, die der Argumentation von Sky folgen
     
  10. bawi

    bawi Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Wobei der tatsächliche Wert des Sky Receivers nur unmaßgeblich über den Wert einer Smartcard liegen dürfte, deswegen wahrscheinlich auch diese Leihgeschichte, würden die das Geld als Kaufpreis verlangen wären sie möglicherweise wegen Wucher zu belangen.
     
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