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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hast Du dich auf ein Telefonat eingelassen?
    Das war auch mein erster Versuch, aber da lassen die nicht mit sich reden.
    Darauf habe ich denen als Brief eine Kündigung geschrieben, was auch abgelehnt wurde. Beim RA erfuhr ich dann, das man nur eben der Änderung nicht zustimmen kann, und auf den weiteren Vertrag geht (was Sky ja nicht macht).
    Ich kam mit RA und Rechtsschutz von Sky weg, der Vater meiner Freundin hat ein ABO und das schon zu 2/2015 gekündigt. Er bekam letzte Woche auch den Brief, das er ein Geschenk bekomme. Leider hat er keinen Vertragsrechtschutz, und will auch keinen anderen Receiver haben (Rentner mit Null Technikverständnis). Wozu soll er bitte noch getauscht werden, da suche ich auch ein wenig im Netz.
    Im DEB steht das Beispiel:


    Wenn das Sky nicht anerkennt, dann werde ich ihm zur Verbraucherberatung raten. Er braucht auch kein Sky mehr, und die Kiste von Sky kann er nicht nehmen, er hat noch die alte D Box2, ist damit zufrieden, auch ohne Sky.
    Es war ja bisher eh nur das Weltabo, und schaut doch eh kaum.
     
  2. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wieso das denn? Wenn auch andere Quellen gecrackt sein mögen, können die Content-Anbieter trotzdem vom Pay-TV bei der Lizenzvergabe verlangen, dass dort die Inhalte gesichert werden. Nur weil es einige Schlupf(Sicker-)löcher gibt, muss doch nicht der gesamte Damm niedergerissen werden.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Nein, die Karte ist (noch?) nicht gepairt, sondern dem Receiver zugeordnet. Das gabs seit dem Sky-Festplatten ausgbibt und nur mit dieser Zuordnung funktioniert Anytime.


    Edit - ich sehe jetzt erst das das schon beantwortet wurde.
     
  4. Fitzgerald

    Fitzgerald Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In erster Linie ist die Frage, ob du wirklich bereit bist, auf Sky zu verzichten. Hattest du bisher nur Kaufgeräte, aber keinen Leih-Receiver, dann darfst du die Zusendung eines Leih-Receivers ablehnen, weil das eine wesentliche Vertragsänderung ist.

    Sky kann dann wählen, ob sie deine bisherige Smart Card ersatzlos abschalten und sich auf stur stellen oder ob sie dir eine einzelne V14 schicken, für die du dir dann bei Ebay für 40 Euro einen zertifizierten "geeignet für Premiere" Receiver holst, falls du noch keinen hast.

    Wenn Eike von Mitwirkungspflicht spricht, dann hat Sky natürlich auch eine Mitwirkungspflicht, die Beeinträchtigungen klein zu halten. Hat MarcBush alles vor Wochen schon gesagt. :D

    Nehmen wir mal an, Sky bleibt stur und schaltet deine alte Karte ab, obwohl du keine neue hast. Dabei handelt es sich um eine Unterbrechung der Programmversorgung, die Sky einseitig veranlaßt hat.

    Vor Gericht müßte Sky beweisen, dass diese Unterbrechung der Programmversorgung rechtmäßig sein soll. Wie das gehen soll, können sich in diesem riesengroßen Forum bisher 2 einzelne Personen vorstellen, aber auch die beiden Herren haben nicht genau verraten, mit welcher konkreten Begründung Sky möglicherweise unter Umständen vielleicht Erfolg haben könnte.

    Rebellenführer MarcBush hat dankenswerterweise einen Passus in den AGB gefunden, dass die Unterbrechung der Programmversorgung mindestens 12 Tage dauern muss, bevor du fristlos kündigen darfst.

    Hast du wegen der Eigenmacht von Sky ein schwarzes Bild, schickst du zwei Briefe, beide mit Zustellungsnachweis, z.B. Fax mit Journal-Ausdruck.

    1.) du forderst Sky auf, die Programmversorgung wieder herzustellen, und zwar ohne Vertragsänderung, und setzt hierfür explizit eine Frist: Wenn Sky dem Mangel / deiner Beschwerde nicht abhilft, dann kommt nach 12 Tagen die Kündigung.

    2.) fristlose Kündigung nach 12 Tagen unter Bezug auf die vorherige Abmahnung.

    In der Regel bekommst du einen harmlosen Serienbrief, worin sie dir mitteilen, dass sie deinem Wunsch nach vorzeitiger Beendigung deines Abonnements nicht entsprechen, weil sie dir die notwendige Infrastruktur zum Empfang von Sky kostenlos zur Verfügung stellen.

    Du kannst gerne nochmal einen Dreizeiler schreiben, dass du an deiner Kündigung festhälst und dass Sky in seinem Standardbrief nicht ausreichend berücksichtigt hat, dass es sich um eine Vertragsänderung handelt. Das führt aber erfahrungsgemäß zu nichts. Nach unserem bisherigen Kenntnisstand bleibt Sky uneinsichtig.

    Danach darfst du Sky auf keinen Fall weiter nutzen, auch kein Sky Go. Alle Zahlungen einstellen. Bankeinzug widerrufen und Beträge zurück buchen.

    Wenn Post vom Sky-Forderungsmanagement oder vom Inkassobüro kommt, kurz, aber freundlich widersprechen: die Forderungen sind unbegründet, weil das Abonnement durch fristlose Kündigung beendet worden ist.

    Wenn Sky sich weiter stur stellt, müssen sie dich verklagen, um an ihr Geld zu kommen. (Sky vertritt die absurde Position, dass du trotzdem jeden Monat das vertraglich vereinbarte Abo-Entgelt zahlen sollst, obwohl du infolge der einseitig von Sky veranlaßten Sperrung deiner Smart Card die Programme gar nicht mehr sehen kannst.)

    Die einhellige Meinung in diesem Forum ist, dass Sky dich nicht wirklich verklagen wird. Denn dazu müßten sie beweisen, dass die Programmunterbrechung rechtmäßig war, und 99% der User in diesem Forum sind der Meinung, dass Sky damit vor Gericht kräftig auf die Schnauze fliegt.

    Sky befürchtet - oder sollte sich fürchten - dass ein für sie nachteiliges Gerichtsurteil Tür und Tor im Sinne eines Sonderkündigungsrechtes für alle Leihreceiver-Verweigerer öffnen könnte.

    Dann könnten wir diesen Thread zumachen. :D

    Widerspruch gegen Pairing läuft dann nämlich wie folgt ab:

    Liebes Sky, unter Bezug auf das Gerichtsurteil AZ 1234/56 mache ich hiermit von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Liebe Grüße
    Euer Fitzgerald.

    Dieses Ziel - Sonderkündigungsrecht für alle Leihreceiver-Verweigerer können (und werden) wir wahrscheinlich auch erreichen, wenn es unserem Anführer gelingt, die mächtige Verbraucherschutzzentrale vor unseren Karren zu spannen. :winken:

    Von daher ist es meiner Meinung nach opportun, jetzt energisch Widerstand gegen Sky zu leisten, denn es tut sich hoffentlich bald was: entweder es klagt endlich mal jemand gegen Sky, oder Mark kommt über die VSZ ans Ziel.

    So kann dieses Herumgeiere ja nicht ewig weiter gehen! :winken:

    Hinweis: dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche, laienhafte Meinung. Ich empfehle den Gang zur Verbraucherzentrale oder zum Rechtsanwalt, falls Sky einem wirklich ersatzlos die Karte sperrt. So teuer ist das nicht, da der Streitwert (Restlaufzeit des Vertrages in Euro) meist recht niedrig liegt.

    Sky hofft natürlich, dass die Leute den Aufwand scheuen und deswegen klein beigeben.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. September 2014
  5. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mein Anwalt hat mir gesagt , bevor ich wegen der Abschaltung meiner Zweitkarte S02 sofort kündigen will , muß ich den mit einer entsprechenden
    Frist die Möglichkeit geben , den alten Zustand ( Karte wieder hell) wieder
    herzustellen , was sie bei mir gemacht haben. Insofern bestand gar kein
    Grund mehr zur sofortigen Kündigung.
    Das meine ich mit "zurück rudern" , ja keine Fälle vor Gericht.
    So machen sie es mit allen anderen auch.
     
  6. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Als Kabelkunde in P-Netzten, (wie unser Moderator) hat man ja wenigstens noch den Vorteil, dass man sich (wenn alle Stricke reißen) die Kiste hinstellen kann und das Signal durchschleifen kann.
    Als Sat Kunde ist das durchschleifen leider nicht so einfach.
     
  7. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mag schon sein, aber Pay-TV ist das vorletzte Glied in der Verwertungskette, danach kommt nur Free-TV. Das heißt, die Anbieter haben den Rahm dann schon lange abgeschöpft. Vielleicht bekommt Sky einen kleinen Rabatt, wenn sie einen perfekten Schutz garantieren. Und Sky braucht ja jeden Cent für die BuLi-Rechte.

    PS
    Bei VoD muss man wohl zwischen Verleihdienste und Flatrate unterscheiden. Ich kann im Moment nicht einordnen, ob die Verleih VoD vor oder nach Sky in der Ketten kommen.
     
  8. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hab ich doch alles schon mal erklärt!
    Sky war bisher uneingeschränkt mit Fremdreceivern nutzbar!
    Leute die Geld damit verdienen Blue - Rays zu rippen oder andere geschützte Inhalte ins Netz stellen nutzen ganz andere Quellen als Pay TV.
    Zudem ist der größte Teil des Kontents der angeblich geschützt werden muss schon lange vor dem Pay TV Start im Netzt verfügbar.
    Jetzt pauschal jeden ehrlichen Verbraucher(Pay TV Abonnent)zu kriminalisieren und zu gängeln bringt auch nichts.
    Dadurch wird nicht eine Blue - Ray,DVD mehr verkauft!
    Leute die sich aus illegalen Quellen im Internet bedienen werden das auch weiterhin tun!Und das wie gesagt lange bevor der Kram im Pay TV läuft!
    Deshalb halte ich den ganzen DRM Mist für groben Unfug.Ausser ehrliche und vor allem zahlende Kundschaft zu vergraulen erreicht man damit nichts(Siehe Musikindustrie!).
    Wenn die Leute hier nur ein bisschen solidarisch wären und in Massen wegen DRM kündigen würden,würde der ganze Spuk genauso schnell verschwinden wie in der Musikindustrie.
    Denn wenn Pay TV aus der Verwertungskette wegbrechen würde,wäre der finanzielle Verlust für die Kontentanbieter wohl deutlich höher als durch die paar Privatkopien die manche sich aus dem Pay TV anfertigen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 31. August 2014
  9. Tom123

    Tom123 Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    'Verleih VoD' ist meist zeitgleich mit PPV und DVD release; Subscription VoD liegt meist hinter PayTV (es gibt allerdings vereinzelte Ausnahmen).
     
  10. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Leute werden natürlich mehr in diese Richtung oder Netfix, AIV oder watchever gehen. Smart TV und Apple TV lassen es ja super komfortabel nutzen.

    Nur leider gibt es keine möglichkeit für die Weltprogramme über Sat anders dranzukommen. Wie war es damals bei Arena schön ....
    Endlich gabs neue Programme, wie NASN,History und andere die es bisher nur über Kabel gab.
     
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