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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. holgerwolf

    holgerwolf Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eben, ich frage mich auch, wie man bei jemand der auf der argumentativen Seite von Sky steht, vom Schütz einer Minderheit reden kann. Da läuft was komplett quer.

    Gruß
    Holger
     
  2. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sagt wer, Quelle? Oder Vermutung oder nur so dahin plappert?
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ Burkhard1

    Hab ich Verständnis für, aber dann sollte man einen Referendar mal einen Tag lang die Homepage aufräumen lassen und nicht Neuverträge mit eigenen Receivern zulassen.

    Denn ich will nicht Leihreceiver nutzen, während mein Nachbar noch im Mediamarkt viel Geld investiert für PVR von Technisat und Co. für den neuen Sky-Vertrag.

    Deshalb teile ich die Bedenken vieler, dass Sky nicht mit offenen Karten spielt, was tatsächlich geplant ist und Motivation sein könnte.

    Und bitte nicht immer nach Vertragsverlängerung...
     
  4. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dein Post stand ja nun zufällig oben auf einer neuen Seite. So kannst du direkt darunter einen Grund dafür finden.
     
  5. xayyax

    xayyax Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Natürlich, denn dazu gibt es schließlich einen Vertrag, der Sky zu dieser Leistung verpflichtet, da der Kunde auch für das Erbringen dieser Leistung bezahlt.

    Eine Mitwirkungspflicht hat der Kunde in keinster Weise. Diese müßte ansonsten exakt so im Vertrag formuliert sein (z.B. sinngemäß: "bei Wechsel des Verschlüsselungssystems muß der Kunde anschließend einen Leihreceiver von Sky verwenden und kann den bei Vertragsschluß vorhandenen und seither genutzten Receiver nicht mehr einsetzen") oder es würde sich um eine überraschende Klausel handeln, die kein Gericht in Deutschland akzeptieren würde. Es gibt natürlich Pflichten, die der Kunde einzuhalten hat, z.B. die Pflicht zu zahlen. Auch kann man aufgrund der damals so genannten Lex Premiere vom Kunden verlangen, keine Maßnahmen zum heimlichen Schwarzsehen oder gar Cardsharing einzusetzen, wenngleich dies bereits die Urheberrechtsgesetze ebenso verhindern und AGB-Klauseln dafür nicht nötig wären. Eine Pflicht des Kunden, während der vereinbarten Vertragslaufzeit eine wesentliche Änderung stillschweigend hinnehmen zu müssen, gibt es jedoch nicht.

    Nur hat diese Entscheidung nicht Sky zu treffen, sondern der Kunde. Akzeptiert er das kostenlose Leihgerät, ist alles in bester Ordnung. Akzeptiert er eben nicht, so kann Sky bestenfalls eine Kündigung aussprechen, wenngleich diese dann auch erst zu Vertragsende und nicht vorher wirksam wird, es sei denn, beide Parteien einigen sich auf eine vorzeitige Vertragsauflösung. Eine einseitige Vertragsänderung ist jedenfalls nicht rechtens.

    Durch das Abschalten der alten Verschlüsselungstechnik in Form der Deaktivierung einiger S02-Karten ist aber eine Nutzung bis Vertragsende nicht möglich. Das stellt einen klaren Vertragsbruch dar. Man kann nicht einfach den Kunden dazu nötigen, eine Änderung des Vertrags zu akzeptieren oder trotz Bezahlung das Programm nicht mehr sehen zu können. Genau das aber geschieht hier auf äußerst fragwürdige Art und Weise. Auch das ungefragte Zusenden von Leihreceivern ist keine zulässige Geschäftsmethode, da diese die Kunden unter Druck setzt, sich während der Vertragslaufzeit mit einer Änderung des Vertrags auseinandersetzen zu müssen.

    So würde es übrigens korrekt ablaufen:

    1. Sky bietet den Kunden mit alten S02-Karten an, einen Leihreceiver oder ein CI+ Modul in Verbindung mit einer neuen Smartcard künftig einzusetzen. Ein derartiges Angebot dürfte aber den Kunden nichts kosten, also keine Leihgebühr, keine Sicherheitsleistung, keine Versandkosten und erst recht keine Aktivierungsgebühr für die neue Smartcard. Der Wechsel muß kostenneutral sein, da die zu zahlende monatliche Abo-Gebühr für den Kunden klar geregelt ist und der Austausch nur im Interesse des Anbieters ist. Die Kosten können sich aber über die gesamte Vertragslaufzeit nicht erhöhen, da dies ein Sonderkündigungsrecht zur Folge hätte. Jede Form von Zuzahlung ist aber eine Kostenerhöhung, sogar eine überraschende, mit der der Kunde bei Vertragsschluß nicht rechnen mußte. Es muß für die Kunden zudem klar erkennbar sein, daß sie die Wahlfreiheit haben, dieses Angebot annehmen oder ablehnen zu können und wie die Folgen der Ablehnung aussehen.

    2. Jenen Kunden, die den Tausch ablehnen, kann Sky kündigen und diese damit an einer Vertragsverlängerung hindern. Aber eben nur zum Ende der vorher vereinbarten Vertragslaufzeit. Eine vorzeitige Abschaltung der dem Kunden überlassenen Smartcard ist nicht rechtens (es sei denn, Sky könnte dem Kunden nachweisen, daß er diese z.B. für Cardsharing oder andere grob vertragswidrige Dinge, z.B. Verleihen gegen Entgelt, einsetzt) und stellt einen Vertragsbruch durch Sky dar, der evtl. sogar einen Schadensersatzanspruch nach sich ziehen könnte. Ein bewußter Vertragsbruch ist schließlich kein Kavaliersdelikt.

    3. Wenn Sky alle alten Karten ausgetauscht hat bzw. alle Kunden diese nach regulärem Vertragsende zurückgegeben haben, dann kann Sky das alte Verschlüsselungssystem abschalten. Das dauert maximal 24 Monate, das es wohl keine länger laufenden Verträge gibt.

    4. Bei Kunden, die bereits eine V13 bzw. V14 besitzen, kann Sky das Pairing auch nur dann realisieren, wenn Sky die Seriennummer des Receivers bzw. CI/CI+ Moduls des Kunden kennt. Ist das nicht der Fall, dann müßte Sky wie unter 2. beschrieben auch diesen Kunden ordentlich kündigen, wenn diese nicht die Seriennummer zum Pairing bekanntgeben wollen oder können. Aus den AGB ist nicht ersichtlich, daß während eines laufenden Vertrags der Kunde hierbei eine Mitwirkungspflicht hat. Dieser Punkt müßte somit eigentlich bei Vertragsschluß geklärt werden und ggfs. bei Fehlen dieser Information ein Vertragsabschluß abgelehnt werden, aber er kann nicht einfach mittendrin überraschend auftauchen. Es ist das alleinige Problem von Sky, wenn es dann ungepairte Karten gibt. Lösen läßt sich das eben nur mit fairen Angeboten bzw. nach Auslaufen des Vertrags.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit Robin + Freunde waren eher die "Gegner" von Sky in diesem Disput gemeint, so hatte ich Eike von Anfang an verstanden, also inkl. Tigerle, mir usw.

    Aber jeder sollte seine Meinung ohne Beleidigungen und strafrechtliche Unterstellungen äußern dürfen, und jeder muss zu Wort kommen dürfen.

    Bemerkungen wie Schaumschläger (Zitat von Crom) zählen in meinen Augen nicht dazu..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. August 2014
  7. baerchen111

    baerchen111 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nach einem Anruf bei Sky, wurde mir gesagt, dass keine Karte alleine möglich ist.
    Darauf hin habe ich Brian Sullivan angeschrieben und darauf hingewiesen, dass ich eine unbefristete Kündigung ausprechen werde, falls die V14 Karte gepairt wird, weil ich dann meine eigene Hardware wie in den AGB verankert nicht mehr nutzen kann. Dort steht nichts, dass man einen Leihreceiver dulden muss.
    Für mich ist jetzt Sky die Geschichte, ich werde kündigen und den Vertrag nicht mehr verlängern.
    Ich will mich von einem Unterhnehmen nicht so gängeln lassen!
    Dafür gibt es genügend anderere Möglichkeiten.

    Ich bin stinksauer und werde ich jetzt mal abwarten, wie Sky reagiert.
    Leider geht mein Vertrag bis Ende September 2015.
    Wenn es aber demnächst dunkel sein sollte, dann werde ich eventuell einen Anwalt einschalten (Rechtsschutzversicherung). So kann man mit den Bestandskunden nicht umgehen!

    PS: Ich kann genauso auch ohne Sky leben, überhaupt kein Problem für mich, da mich BL überhaupt nicht interessiert...
     
  8. holgerwolf

    holgerwolf Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das war so geplant ;-)
     
  9. umax1980

    umax1980 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Neuigkeit: Heute nachmittag Anruf Mitarbeiter Sky. Ich hatte auch einen Brief an die GL geschickt.

    Er sprach mit meiner Frau, und wollte unbedingt die Seriennummer des Humax Receivers. Meine Frau tat ganz unwissend und schaute für den Mann nach.
    Leider konnte sie keine Seriennummer finden. Er bat sie dann im Gerätemanager des Gerätes nachzusehen.
    Auch das ließ sich nicht machen, sie hat nichts gefunden.

    Er ließ dann wissen, daß Sky neuen Receiver und Karte auf den Weg bringt. Daraufhin hat meine Frau ihm nochmals erzählt das hier ein Gerät steht welches jetzt und auch in Zukunft funktioniert. Und hier keiner an neuen Geräten Interesse hat.

    Er meinte, er nimmt den Fall stichpunktartig auf, und gibt die Infos weiter.
    Er meldet sich Montag Abend nochmal.

    Mal sehen was dann passiert ....
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ Xyyax

    Sehr schöne Argumentation und klare Formulierung, danke!

    Vor allem beginnt das Problem ja schon da, wie Sky seine vertragliche Pflicht zu erfüllen hat. Ich sehe es auch so, dass von Sky nur eine SC zur Verfügung zu stellen ist und pairing nur geht, wo die Technik es erlaubt, und nicht, dass die Technik sich dem Pairing unterzuordnen hat.
     
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