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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Nein, man sieht deutliche Unterschiede weil der Sky-Receiver das Maetrial digital nachbehandelt. Ein Sky-Receiver zeigt ein deutlich weicheres Bild, was die farblichen Details leiden lässt, aber das Bild oberflächlich betrachtet "sauberer" erscheinen lässt.


    Auf großen Bildschirmen sieht man sogar eine farblichen Versatz (z.B. beim Rot)
     
  2. birdyxp

    birdyxp Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Diskussion um Crom nervt. Einfach die Sky- Mitarbeiter ignorieren. Das bläht den Thread unnütz auf. Die wollen nur provozieren . War schon immer hier so....
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Mich nervt, Behauptungen aufzustellen die Du nicht nachweisen kannst. Das ist schlicht eine Unterstellung.


    Du implizierst: Jede Meinung die man man Pro-Sky deuten kann, stammt von einem Sky-Mitarbeiter... Geht's noch?


    Ist genauso wenn ich sagen würde: jeder der Sky abonniert und die AGBs unterschrieben hat, setzt sich für diese Firma ein und sorgt dafür das Murdoch noch mehr verdient und mit seinen Medien politische Stimmung machen kann...


    Denkt mal darüber nach...


    - Moderation -
     
  4. holgerwolf

    holgerwolf Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zitat:
    Zitat von BobderBaumeister [​IMG]
    Bei den vielen Diskussionen wäre für mich mal Interessant, wie Sky reagiert, wenn ich die V14 aus dem Karton hole, und den Receiver mit einer Ablehnung des Leihvertrages zurückschicke.

    Wer hat da welche Erfahrungen gemacht. Wie und mit welcher Reaktion reagiert Sky auf diese Maßnahme?

    Mein Vertrag[​IMG] läuft noch bis 31.10.2015 und akutell nutze ich eine Dreambox mit einer S02. Habe am Samstag den Brief bekommen. Mehrere Mails und Anrufe haben Sky nicht umgestimmt, bekomme keine Solo V14. Das einzige was mir angeboten[​IMG] wurde, war ein Festplattenreceiver für 0 €



    Da wäre vorsichtig. Du müsstest ja mit dem Verschicken des Receivers einverstanden sein. Und dann ist nix mehr mit zurückschicken wegen nicht bestellt und so.

    Gruß
    Holger
     
  5. Graefle

    Graefle Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Versteh ich leider nicht :confused:
     
  6. BobderBaumeister

    BobderBaumeister Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, bin nicht einverstanden. Aufgrund meiner Mails wurde mir der Festplattenreceiver für "lau" angeboten. Das bedarf ja erst mal eines Anrufes von mir, dass ich damit einverstanden wäre....Aber wer will das schon?
     
  7. PaulchenPanther

    PaulchenPanther Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eben nicht immer sofort. Sonst hätte ich es nicht geschrieben.
     
  8. Beateschule

    Beateschule Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Gerade bei Sportübertragungen, wie z. B. Fußball, habe viele Sehbehinderte mit dem Skyreceiver Probleme den Ball noch zu erkennen, was beim Technisat jedoch geht. Und dies bei HD!
     
  9. xayyax

    xayyax Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In meinem Fall ist Sky die Seriennummer einer direkt von Sky erworbenen dbox 2 bekannt. Diese funktioniert bekanntlich nicht mit einer V13 oder V14. Was also würde Sky in meinem Fall machen? Mir einen Leihreceiver anbieten, der nicht Bestandteil meines Vertrags ist und den ich also auch nicht akzeptieren muß? Auch ein CI+ Modul würde nichts bringen. Einfach zu sagen, der Kunde muß es akzeptieren, daß man den Vertrag einseitig abändert, geht nicht. In so einer Situation müßte Sky ein Sonderkündigungsrecht gewähren und den Kunden vorzeitig aus seinem Vertrag herauslassen, da der Kunde zwar seine Pflichten zur Zahlung der monatlichen Gebühren erbringt, Sky hingegen der Ansicht ist, man könnte einen vor vielen Jahren abgeschlossenen Vertrag nach Belieben verändern, auch wenn der Vertragspartner dadurch benachteiligt wird. Die verbraucherfreundlichen Gerichte in Deutschland sehen das mit Sicherheit anders.

    Dabei ist es doch eindeutig: wenn einer der beiden Vertragspartner sich nicht an seine Verpflichtungen hält, dann hat der andere ein außerordentliches Kündigungsrecht, zumal vertraglich überhaupt nicht vereinbart wurde, wie genau im Falle eines Wechsels des Verschlüsselungssystems vorgegangen wird. Vage Andeutungen reichen da nicht aus, es muß schon genau vereinbart sein, daß z.B. der Kunde einen Leihreceiver will. Der Kunde muß also bereits _vor_ Abschluß des Vertrags wissen, was das für ihn konkret bedeutet. Ich wurde darüber in meinem Vertrag nie informiert. Geschieht eine Änderung somit erst danach, dann ist das eine überraschende Änderung, die kein Kunde akzeptieren muß.

    Darunter fällt auch das ungefragte Zusenden eines Leihgeräts. Der Empfänger geht damit eine Verpflichtung ein, dieses später wieder in funktionsfähigem Zustand zurückgeben zu müssen. So eine Verpflichtung kann man aber niemandem aufzwingen. Was ist denn, wenn es z.B. durch einen Sturmschaden (Wohnzimmerfenster geht zu Bruch und Regenwasser dringt in den Receiver ein) zu einer Beschädigung kommt? Oder wenn der Receiver bei einem Einbruch gestohlen wird (nicht jeder Einbrecher kann einen guten von einem Schrottreceiver unterscheiden)? Wer haftet denn dann? Der Kunde mit Sicherheit nicht, aber Sky würde - davon kann man ausgehen - trotzdem Ersatz verlangen. Daher ist es auch besser, ungefragt zugesandte Ware an den Absender zurückgehen zu lassen, denn damit entbindet man sich auch von jeglicher Verpflichtung, sorgfältig mit dem Gerät umgehen zu müssen, und sei es nur die Aufbewahrung ohne Nutzung.
     
  10. birdyxp

    birdyxp Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Bleib mal ein bisschen gelassener, ich habe niemanden direkt angesprochen, wenn du das so interpretierst, ist das aber dein Problem.
     
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