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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In meinem Vertrag gibt's keinen 1.4.4
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich zitiere mich selbst, ihr lest ja nicht.......und BTW (Eike, alles klar ?;)) eine Miete müsste auch nicht monatlich sein.
    Sky verleiht die Receiver immer KOSTENLOS. Die Servicepauschale hat damit nichts zu tun.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    AGB 1.4.4 ist - glaube ich - wortgleich mit 1.3.5 deiner Fassung der AGB.

    "mit einem dieser SC zugeordneten Empfangsgerät" darf gepaired werden, damit bin ich einverstanden.

    das heißt zweierlei:

    1. Pairing ja, aber bitte mit meinem Receiver.

    2. Paring ja, aber bitte nicht Pairing 2 gegen alle Karten, denen aus technischen Gründen kein Receiver zugeordnet werden konnte, um auch die zum Leihreceiver und Pairing zu zwingen.

    (Da also Pairing in AGB genau geregelt ist, was Kunz bestätigt, ist das kein Freibrief für Sky, sondern klaren Anforderungen unterworfen. Sonst Sonderkündigungsrecht.)
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Sorry, aber das ist nur Deine Übersetzung des Punktes. Ich kann das daraus nicht ableiten sondern nur das Sky pairen darf.


    Alles andere regelt der Passus über Digital-Receiver. Aber auch das werden wir wohl unterschiedlich deuten...


    Denn was Kompatibel und zugelassen ist von Sky ist nicht an feste Vertragslaufzeiten gebunden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. August 2014
  5. wavetime

    wavetime Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mensch Eike,
    Du hast wirklich eine Eselsgeduld :winken:
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also auch die Interpretation von Kunz, der es so sieht, wie ich es vor dem interview von Kunz schon vertreten hatte, überzeugt dich nicht?

    Man darf also als Kunde nicht fragen, welches Gerät mit "dieser SC zugeordneten Empfangsgerät" gemeint ist? Womit soll Sky denn pairen?

    Die Praxis bestätigt doch, was ich sage, ohne Seriennummer eines Geräts, das der Kunde auch annimmt, kein Pairing. Wenn Kunz, das Verhalten von Sky und ich das so sehen, dann darfst du das auch, oder andere Meinung begründen.

    Dann fehlt letzte Begründung für Leihreceiver, Sky soll mit Receivern der Kunden pairen. Pairing 2 für Kunden ohne zugeordneten Receiver wäre dann ausgeschlossen ohne Änderung der AGB, der der Kunde widersprechen darf.
     
  7. joschy2

    joschy2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eike, lass Dich da nur mal nicht täuschen.

    Auch hier gestehe ich, nur wieder als Laie zu sprechen und nicht als BWLer.

    Aber schau Dir doch nur mal die offiziellen Zahlen des 2. Quartals an.

    Bei nochmals gestiegenen Vertriebskosten von 63,9 Millionen Euro (!!!) im Q2/14 konnte in Relation nur netto 82000 Kundenzuwachs gewonnen werden.

    Das macht umgelegt auf jeden Neukunden 779 Euro an Vertriebskosten. Bei angenommenen 35 Euro ARPU je Neukunden bleibt auch bei einem 24-Monats-Vertrag in den ersten 24 Monaten nichts "hängen". Wenn dann der "Neukunde" nach 24 Monaten kündigt, war es weitgehend ein "Nullsummenspiel".

    (Ich lasse meine Interpretation hier sehr gerne von einem BWLer korrigieren.)

    Deshalb gibt es nur eine Möglichkeit, das Kundeninteresse einzuklagen, nämlich die Kündigung. (und als Multiplikator im Sinne einer ehrlichen Aufklärung zu wirken)

    Jeder verlorene Kunde bedeutet für Porky Pig ;) 779 Euro, um die "Lücke" wieder zu füllen. Die Macht hat der "Konsument" (wie der Kunde abfällig im Unternehmensjargon genannt wird). Nur, er muß sie zu nutzen wissen!!!

    Geldhahn zu!
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was "für die jeweilige Empangsart kompatibel" ist laut AGB wissen wir beide: Geräte mit DVB-C für Kabel, Geräte mit DVB-S/S2 für SAT. oder?

    Was ist denn zugelassen? Dazu äußerst du deine Erfahrungen mit D-Box und anderen benutzten Geräten.

    Soll das so ein Richter z.B. akzeptieren, wenn der Kunde sich darauf beruft, sein Gerät sei bei Vertrag zugelassen? Es geht doch um das, was in AGB und Vertrag steht, und da ist nichts eingegrenzt. Und ein Vertrag mit seinem Inhalt gilt wie lange? Bis zum Ende, solange nichts anderes formuliert oder vereinbart ist. Du bist immer für Niveau in der Diskussion, bitte also soweit sollten wir einig sein.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nebenbei:
    Wenn man von mehreren AGB eines Unternehmens spricht (also auch Altfassungen) dann ist das "s" sehr wohl angebracht.
     
  10. rx 50

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dann lese einfach nicht mehr mit und erspare uns Deine Kommentare.
    Deine Danke Geber schließe ich mit ein.
     
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