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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Humax PR HD 1000 (für SAT) ist an sich im Originalzustand (Werksauslieferung) ist ja nur für Nagravision mit S02 geeignet gewesen; es gab aber ein Update, mit dem er NDS-fähig wurde über Satellit. Update ist wohl heute nicht mehr bei Humax zu beziehen, also ist es schon konsequent, dieses Gerät in einem anonymen Bestellprozess nicht zuzulassen, aber grundsätzlich ist das Gerät von Sky als zertifizierter Receiver benannt, und er kann heutzutage die V14 ohne Modul nutzen. Telefonisch sollte es gehen bei Abo-Neuvertrag.

    http://www.sky.de/web/cms/de/kundencenter-infos-receiver-sat-humaxpr-hd1000.jsp


    Man kann die Eingabe der Seriennummer auch überspringen bei Neuvertrag, aber das hast du sicher auch gesehen, nur für Vollständigkeit..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. August 2014
  2. vfbFritzle

    vfbFritzle Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



    Sehr guter Ansatz,

    Agb's einfach so ändern im Bestand geht m.w. Auch nicht.
     
  3. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dann müsste man bei einen Hack die Boxen austauschen. Wenn eine Smartcard vorhanden ist (die den geheimen Key schützt) reicht ein günstiger Kartentausch aus.

    Macht euch keine Sorgen, denn es kommt bald noch schlimmer:

    Nach der Fusion wird es einheitliche Boxen geben und die Kunden sind verpflichtet die Box mit den Internet zu verbinden. Wer kein Internet hat bekommt für ein paar €/Monat eine UMTS-Stick.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    AGB-Änderungen sind möglich, wenn die AGB dies bereits so vorsehen und die Regeln der (stillschweigenden) Zustimmung durch Kunden exakt regeln, vgl. auch § 9.1, 9.2 der AGB.

    Kunde muss bei Änderung der AGB darauf hingewiesen werden, auch auf die Frist für einen Widerspruch. Widerspricht man der Änderung der AGB, gelten die alten AGB weiter. (Irgendwo Info auf der Sky-Homepage reicht natürlich nicht.)
     
  5. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn Sky verlangen kann lt AGB, dass die Smartcard nur in bestimmte Receivern verwendet werden kann und mein Receiver nicht zu den bestimmten gehört, dann wird Sky mir einen zusenden. Damit hat Sky alles getan, um das abonierte Programm weiterhin empfangbar zu machen. Ob nun der Sky Receiver ein paar Funktionen mehr oder weniger hat, spielt keine Rolle. Wenn ich den Receiver nun nicht annehme, so muss ich damit rechnen, das der Bildschirm dunkel bleibt. Das ist dann mein eigenes verschulden.
    Bisher wurde auf Anwendung dieses Passus verzichtet, nun aber wohl nicht mehr.
    Das ist meine Sicht der Sache.
     
  6. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik




    Das ist zwar das Ziel von Sky. Bis dahin ist aber noch ein weiter Weg und ob der erfolgreich beschritten werden kann, bezweifle ich doch.

    Ihr macht, wie m.M. nach Sky auch, den Fehler den Pay-TV Markt in GB und Deutschland gleichzusetzen. In Deutschland ticken die Uhren aber ganz anders. Als Beispiel muss man nur den Pay-TV Marktanteil in den beiden Ländern anschauen.
     
  7. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Richtig, wenn ...!
     
  8. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    AGB von Nov 2009
    verfasser: NUREG Neue Medien
    Erstellt am 26.11.2009 auf einen Apple-Rechner mit InDesign

    AGB via Archive.org gefunden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. August 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Stimme jedem Wort zu. In bestimmten Receivern, nämlich in zugelassenen Receivern, also nicht gerade die Dreambox ;)

    Bei Bedarf (so sagt es richtig Herr Kunz) wird ansonsten eine Leihbox zugesandt, wenn der Kunde das passende zugelassene Gerät nicht hat und - sehr wichtig - sich auch kein passendes Gerät selbst besorgen kann gemäß AGB.

    ich hab ein passendes, zugelassenes Gerät und kann alles empfangen. Immer diese Unterstellung: "Damit Sie weiter alles empfangen können" Meine Güte, ich melde mich schon, wenn ich nichts mehr sehe, da muss mir Sky nichts im Wohnzimmer rumpfuschen ohne Ankündigung.

    So, bisher sprachen wir nur über Hardwaretausch wegen neuer Verschlüsselung. Was hat das mit Pairing zu tun?? Muss mein Receiver auch für Pairing geeignet sein? Ist das eine eigene, wertvolle Qualität? Ein Kriterium der Geeignetheit? Darauf muss man erst einmal kommen...

    Pairing ist nur möglich zw. meiner SC und meinem Receiver. Wenn mein Receiver, zertifiziert und geeignet für NDS und HD, dabei Sky ein Problem macht, dann geht es eben nicht.


    Welches Gerät ich verwende, regelt nicht die 1.4.4 der AGB, da geht es nur um die SmartCard. (Sehr wichtig)

    Wahl des Gerätes bestimmt sich nach Vertrag und 1.2 der AGB und 1.1.1 als Generalklausel der AGB! (nicht 1.4.4.)

    Wenn also ein Gerät nach 1.2 der AGB okay ist, nach 1.4.4. der AGB aber Sky nicht passt, dann muss eben das Pairing zurücktreten oder Sky seine AGB ändern. Ich genieße Vertrauensschutz nach Investition in eigene Hardware. Sky lässt ja noch immer Neuverträge und Verlängerungen mit eigener Hardware der künden zu, aber ich muss das Leihgerät nehmen?
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit einem Satz;
    AGB 1.2 kann nicht lauten: Kunde darf eigene Hardware verwenden (zugelassen für Sky), aber kann auch ein Leihgerät bei Bedarf nutzen,

    und AGB 1.4.4 sagen: "Nur Leihgeräte sind zulässig."

    Der Widerspruch geht zu Lasten des Verwenders der AGB, so einfach ist das.
     
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