1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 18. August 2014.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

    Registriert seit:
    4. August 2004
    Beiträge:
    31.456
    Zustimmungen:
    19.334
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    TechniSat Digipal ISIO HD DVB-T2, VU+ Uno 4K SE, LG 55EG9109 OLED, LG Largo 2.0 HF60LS
    Denon AVR X4300H, Teufel Viton 51, Fire TV Stick 4K, PS4 Pro + PSVR, Bluray Sony BDP S1200
    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    Anzeige
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Die "Sippenhaft" stört mich weniger, als die zukünftige Möglichkeit Fahrzeuge von hinten zu blitzen. Das ergibt ganz andere Möglichkeiten, das kenne ich aus Österreich.
    Du kommst aus einem Tunnel in dem 60 km/h war, siehst vor dir das Schild 100 km/h, und zwei Zentimeter vor diesem Schild ist nochmal eine versteckte Blitze, um alle zu ärgern die zu früh beschleunigen. Was soll sowas? Niemand kann mir erklären dass da ein Gefahrenpunkt ist, das ist reine Abzocke. Und was sowas angeht, gibt es zukünftig viel mehr Möglichkeiten...:(

    Klar, es reicht ja erst ab dem Schild zu beschleunigen, aber wer macht das schon in so einem Fall? Wer da am Schild noch 60 fährt ist ein rollendes Verkehrshindernis, da drängeln ja schon LKWs mit Lichthupe... ;)
     
  2. atomino63

    atomino63 Board Ikone

    Registriert seit:
    20. November 2004
    Beiträge:
    3.621
    Zustimmungen:
    48.538
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    beyerdynamic, canton, hifiman, marantz, panasonic, pro-ject, sennheiser, sony, technisat
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das Problem mit dem Kasse machen sehe ich generell.

    Meine beiden Blitzfotos aus diesem Jahr sprechen da für sich. Nummer eins, ein Autobahnzuzubringer, gerade einspurige und tadellos ausgebaute Strecke, Leitplanken rechts und links, sonnig und trocken, vorher Tempo 120, gemessen mit fetten 83 km/h bei verkehrstechnisch unbedingt notwendigen 60 und das 100 m vor dem erneuten Tempo 120 Zeichen und auch selbst wahrgenommenen Fotoapparat. Zweites Foto innerorts, zweispurig ausgebaute getrennte Fahrstreifen mit Grünstreifen in der Mitte, rechts und links getrennter Geh- und Radweg dahinter eingezäunte Grünanlagen, in einer Lücke mittendrin ein Blitzauto. Auch hier verkehrstechnisch unbedingt notwendig Tempo dreißig angeordnet und wer hätte es gedacht, auch überwacht. Gemessen mit 52 km/h. Mir fehlt für solches Gebaren jedes Verständnis.
     
  3. Thunderball

    Thunderball Foren-Gott

    Registriert seit:
    21. April 2009
    Beiträge:
    14.263
    Zustimmungen:
    29
    Punkte für Erfolge:
    63
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Nochmal. Gechwindigkeitsbegrenzungen gibt es nicht nur wegen Unfallverhinderung.

    Sondern auch Lärmschutz, Tierschutz usw...

    Gerade innerorts sind bei geraden strecken lärmschutz die Gründe.
    Und natürloich muss auch das kontrolliert werden.
     
  4. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Deswegen gibt es die Prognosen für Blitzeraufstellungen auch in €, statt in dB. :)
     
  5. SgtPepper

    SgtPepper Platin Member

    Registriert seit:
    19. September 2009
    Beiträge:
    2.338
    Zustimmungen:
    72
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das Problem bei der jetzigen Regelung ist, das manche, die viele andere Verkehrsteilnehmer mit ihrer Fahrweise und einer nicht erlaubten Geschwindigkeit gefährden, davonkommen.

    Wenn die Polizei mit ihren Provida Fahrzeugen vor allem auf den Autobahnen Verkehrsteilnehmer wegen Verkehrsverstößen anhalten wollen, dann versuchen manche zu flüchten und die das versuchen, werden immer mehr.

    Oft muss hier die Polizei die Verfolgung abbrechen, weil es für die anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährlich wird, die Verfolgung weiter fortzusetzen. Und dadurch, das es keine Halterhaftung gibt bzw. der Halter nicht gezwungen ist zu sagen, wer das Fahrzeug gefahren hat, kommen die dann ohne Strafe davon und können weiterhin, nicht nur sich selbst sondern auch andere Verkehrsteilnehmer gefährden.

    In solchen Fällen, wäre eine Halterhaftung sinnvoll und bei Firmenfahrzeugen sollte es eine Regelung geben, das die Firma verplichtet ist zu sagen, wer das Fahrzeug zu der fraglichen Zeit, gefahren hat.

    Auch wären solche kuriosen Fälle dann hinfällig, wie der der beiden eineiigen Zwillinge, wo einer von beiden wegen eines Verkehrsverstoßes belangt werden sollte nicht belangt werden konnte, weil auf dem Foto der Blitzerkamera nicht eindeutig festzustellen war, auch durch Gutachter nicht, wer gefahren ist.

    In anderen Ländern, gibt es eine solche Halterhaftung und das nicht nur bei zu hoher Geschwindigkeit, schon lange.
     
  6. Wolfman563

    Wolfman563 Talk-König

    Registriert seit:
    24. August 2011
    Beiträge:
    6.999
    Zustimmungen:
    24.561
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    aktiv:
    Topfield SRP 2410M
    Topfield SRP 2410

    Reserve:
    Topfield SRP 2410M LE

    Halde:
    Topfield SRP 2100 (TMS)
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Wg. Firmenfahrzeugen: nach der herrschenden Rechtsprechung sind Firmen verpflichtet, durch organisatorische Maßnahmen (z.B. eigene Fahrtenbücher) dafür zu sorgen, dass jederzeit festgestellt werden kann welches Fahrzeug wann von wem benutzt wurde.

    Deshalb kommen die auch mit keiner Begründung um ein Fahrtenbuch rum, wenn der Fahrer nicht festgestellt werden kann.
    Bei wiederholten Verstößen kann dann auch für alle Fahrzeuge das Führen eines Fahrtenbuchs verlangt werdn.
     
  7. SgtPepper

    SgtPepper Platin Member

    Registriert seit:
    19. September 2009
    Beiträge:
    2.338
    Zustimmungen:
    72
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Richtig, wollte nur im Bezug auf diese mögliche Änderung, darauf hinweisen, dass das natürlich auch weiterhin so bleiben muss und der gewerbliche Nutzer verplichtet sein muss, diese Unterlagen dann auch in solchen Fällen, vorzulegen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2014
  8. NFS

    NFS Institution

    Registriert seit:
    20. März 2006
    Beiträge:
    18.579
    Zustimmungen:
    3.111
    Punkte für Erfolge:
    213
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Nutzlos, solange es solche Höllenmaschinen gibt, die schon im Stand einen fürchterlichen Krach erzeugen!
     
  9. Martyn

    Martyn Institution

    Registriert seit:
    7. Juni 2005
    Beiträge:
    15.308
    Zustimmungen:
    5.569
    Punkte für Erfolge:
    273
    Technisches Equipment:
    DVB-S: 5° W / 9° E / 13° E / 19.2° E via Wavefrontier T55
    DVB-T: Hoher Bogen, Ochsenkopf, Cerchov und Plzen-Krasov
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Eine echte Halterhaftung ist aber ohnehin nicht möglich, da Punkte und Fahrverbote wohl kaum dem Halter auferlegt werden können, vorallem wenn der Halter nur eine juristische aber keine natürliche Person ist.

    Und auch bei den Bussgeldern geht es eigentlich nicht, da dann niemand mehr privat ein Fahrzeug verleihen könnte / würde wenn er damit rechnen muss im Zweifelsfall auf drei- oder vierstelligen Kosten sitzen zu bleiben.

    Und 20-30 Euro Ermittlungskosten schrecken innerhalb einer Familie oder eines Freundeskreises wohl nicht davon ab, wenn man dadurch nicht nur ein erheblich höheres Bussgeld sondern auch Punkte und Fahrverbote vermeiden kann.

    Bei geringen Verstössen hat das ja schon jetzt niemand gemacht, weil der Nutzen nicht im Verhältnis zu einer möglichen Fahrtenbuchauflage stand. Sondern sowas macht man imho eh nur wenn darum geht ein Fahrverbot oder eine kritische Zahl von Punkten zu verhindern.

    Und da würde sich dann auch künftig nichts ändern.
     
  10. SgtPepper

    SgtPepper Platin Member

    Registriert seit:
    19. September 2009
    Beiträge:
    2.338
    Zustimmungen:
    72
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Deshalb ist es ja so wichtig, das der Halter, dann in jedem Falle verplichtet werden sollte, aussagen zu müssen, wer gefahren ist. Und das muss der Halter nach der derzeitigen Regelung nicht.

    Bei Firmenfahrzeugen, kann hier meist immer über Fahrtenbücher usw. festgestellt werden, wer gefahren ist.
    Und das sich ein Unternehmer, nicht anstelle seiner Angestellten den Führerschein wird wegnehmen lassen oder gar bei Verkehrsstraftaten in das Gefängnis geht, dürfte klar sein.

    Und auch bei gewerblichen Mietfahrzeugen, lässt sich ja feststellen, war das Fahrzeug gefahren hat.

    Wenn der Halter verpflichtet ist anzugeben, wer das Fahrzeug gefahren ist, ist auch das, kein Problem.

    Findet das bei einer neuen Regelung keine Berücksichtigung, dann ist das natürlich nur wenig sinnvoll.
     
    Zuletzt bearbeitet: 21. August 2014