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Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 18. August 2014.

  1. Martyn

    Martyn Institution

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    So einfach funktioniert das nicht. Denn zu den meisten Ländern wird der Anhörungsbogen problemlos innerhalb von drei Monaten zugestellt. Und ein "im Dschungel verschollener" Bruder wird wohl eher selten in Deutschland Auto fahren. Sowas wird dann gleich recht genau geprüft.

    *****

    Was aber klappt wenn man nicht der Halter des Tatfahrzeugs ist:

    1) Der Halter A benennt nicht den wirklichen Fahrer B, sondern entweder sich selbst oder einen unbeteiligten Dritten C

    2) Der Halter A bzw. der Dritte C gibt zu die Tat begangen zu haben

    3) Der Halter A bzw. Dritte C legt gegen den Bussgeldbescheid aus anderem Grund Wiederspruch ein (z.B. behaupten dort war kein 60 km/h sondern ein 90 km/h Schild, oder irgendwas Beliebiges)

    4) Abwarten bis ein gegen A/C ein Ordnungswidrigkeitenverfahren vor dem Amtsgericht eingeleitet wird. Dort fällt ihm dann ein das zum fraglichen Zeitpunkt doch wo anders war und kann dies idealerweise auch belegen. Dann muss das Verfahren gegen ihm eingestellt werden.

    5) Um den echten Täter B noch zu ermitteln und belangen ist es jetzt definitiv zu spät, denn gegen diesen ist die Ordnungswidrigkeit jetzt sicher verjährt.
     
  2. d-talk

    d-talk Gold Member

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Nö, ich zahle einfach nicht, und wenn die mich in Beugehaft nehmen wollen, das kostet den Staat täglich 100 Euro, da lache ich doch nur drüber....
     
  3. atomino63

    atomino63 Board Ikone

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    der Staat, dieses ominöse Wesen auch...

    Das machst du aber richtig, ich kenne jede Menge Arbeitgeber, die warten tagelang auf so Leute wie dich, wenn diese ganz plötzlich ihre Erzwingungshaft absitzen...

    Du wolltest aber nicht Trollen, oder? :rolleyes:
     
  4. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Warum geht denn auf so einen Stuß überhaupt jemand ein.
    Da ist doch jedes Wort überflüssig.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Wird er auch, und dort wird er in den Mülleimer geschmissen. Wie geht's jetzt weiter? ;)
     
  6. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Blitzerfotos lassen sich leicht mit Fotos auf Führerschein abgleichen und bei Versuch Nummer 3 steht auch mal ganz fix jemand vor der Tür des Halters für eine visuelle Überprüfung...
     
  7. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Die Familienähnlichkeit ist bei den beiden sehr hoch...
     
  8. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Aha, das ist nachvollziehbar. :)
    Endet für gewöhnlich in Fahrtenbuchauflage.

    Aber eher ein Einzelfall, sollte nicht für eine Begründung der pauschalen Halterhaftung herhalten dürfen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 20. August 2014
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Nein, warum denn? Der Fahrer war doch bekannt und wurde benannt. Das Fahrtenbuch gibt's nur wenn man den Fahrer nicht ermitteln kann. Der Fahrer ist aber bekannt, sitzt in Südafrika, und kümmert sich nicht um Mahnbescheide. Was soll da die Fahrtenbuchauflage bringen?

    Viel interessanter finde ich, dass die Behörden nie auf die Idee kamen sich Belege für die Reise vorlegen zu lassen, Flugtickets oder ähnliches. Es lag doch irgendwie auf der Hand dass der Bruder zum Zeitpunkt der Ereignisse nicht jedesmal hier sein konnte.

    Wie auch immer, mit solchen Aktionen ist ja demnächst Schluss.
     
  10. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Da hast du recht, das bringt nix.


    Für die geschilderte Aktion allerdings hieße der kommende "Fortschritt" dann Sippenhaft.