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Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 18. August 2014.

  1. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Das steht bei mir dazu im Handbuch:

    [​IMG]

    Ist also das gleiche. Nur die 20 km/h Begrenzung scheint mir noch etwas merkwürdig. Wenn mein Limiter auf 60 steht, und ich 39 km/h fahre, beschleunigt er nur auf 60, aber wenn ich 41 km/h fahre wird der Limiter wohl deaktivert.
     
  2. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Eben nicht, wenn man den Verweis auf die österreichische Variante der Halterhaftung ernst nehmen muss.

    Es interessiert die eintreibende Behörde nicht, wer tatsächlich gefahren ist (Blitz von hinten).
    Dann zahlt immer der Halter und kann im Fall des Falles sehen, wie er die Kohle beim Fahrer eintreibt.
    Das hieße, die Exekutive würde auf den Halter ausgelagert.
    Scheint ja mit EU-Recht vereinbar, da kann man gegenläufige Artikel des GG ändern...
     
  3. Creep

    Creep Guest

    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    @emtewe: Ich denke, dann deaktiviert er nicht sofort den Limiter, sondern beschleunigt dann bis 20km/h unter Limit und deaktiviert den Limiter erst dann.

    Beispiel:

    Du hast den Limiter auf 150 und bist mit Tempo 80 auf der rechten Spur in der LKW-Kolonne. Dann willst Du Dich in die nächste Spur einfädeln und gibst in der nächsten Lücke Vollgas mit Kickdown. Der Limiter bleibt aktiv, und der Wagen beschleunigt z.B. schnell auf 120km/h. Leider hast Du den Sportwagen mit 200 falsch eingeschätzt, rechts ist aber keine Lücke mehr frei. Also weiter auf Kickdown, und der Limiter wird außer Kraft gesetzt.
     
  4. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Ich denke solange es nur um Geld geht ist es tatsächlich so, wenn aber Punkte ins Spiel kommen sieht es anders aus. Die wird man kaum einfach dem Halter geben können, da sollte man schon den üblichen Anhörungsbogen schicken.
     
  5. emtewe

    emtewe Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    So kann es natürlich auch sein. Muss ich irgendwann mal ausprobieren, wenn ich ganz alleine auf einer Strasse bin. Sowas ist mir in der Stadt mit meinem Wagen zu peinlich...;)
     
  6. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Eben nicht, weil der Verweis auf Österreich nur die dortige Praxis beschreibt. Es soll weiterhin kein pauschales Bußgeld gegen den Halter geben und - wie horud ausführte - der Halter nur die Kosten der polizeilichen Ermittlung bezahlen, wenn er mal wieder unter Amnesie leidet.Aber die kann er sich ja dann von Freund, Freundin, Opa, Oma, Mutter, Vater, Tochter, Sohn, Stiefkind etc. zurückholen, je nachdem wer ihm da am Vorabend die Autoschlüssel geklaut hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. August 2014
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Eben doch. Eine Halterhaftung wie in Österreich ist so in Deutschland verfassungrechtlich nicht möglich, eben wegen dem Punktesystem und einem möglichen Führerscheinentzug.

    Anders als bei Delikten im ruhendem Verkehr, da gibt es ja die Halterhaftung ja auch bei uns. Parkknöllchen gehen immer an den Halter.
     
  8. d-talk

    d-talk Gold Member

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Wie schnell ich fahre, bestimme ich selber, das lasse ich mir auch von keinem Gesetz vorschreiben, also was ändert sich für mich?
     
  9. Kapitaen52

    Kapitaen52 Foren-Gott

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Es wird für Dich keine Änderung sein, Du bezahlst wenn Du erwischt wirst, ganz einfach.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Demnächst Halterhaftung bei Geschwindigkeitsverstössen?

    Nichts, die Bankverbindung für deine Überweisungen bleibt dieselbe.