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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sky sieht es wie ich und akzeptiert es in vielen hier dokumentierten Fällen. Es ist so auch im BGB geregelt. Ein Leihvertrag ist einseitig zu beenden, tut mir leid, das ist so eindeutig.
    Wenn ich Fahrrad MIETE für 20 EUR und kostenlos eine Luftpumpe mir dazu leihe, kann ich die Luftpumpe jederzeit zurückgeben. Der Mietvertrag über das Fahrrad hat damit nichts zu tun. Ohne die Miete des Fahrrads hätte der Verleiher mir auch nicht seine Luftpumpe geliehen, warum sollte er auch.

    Dies ist nun alles unstreitig zwischen Sky und den Kunden, Sky akzeptiert das regelmäßig, nicht nur bei mir. Wieso warten wir nicht ab, was eifelman uns Neues berichtet die kommende Woche, okay?
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Bereitstellung der Smartcard ist in meinen Augen übrigens kein Leihvertrag, sondern eine Nebenpflicht von Sky aus dem Abo-Vertrag bzw. Teil der Hauptpflicht, mir das Signal zugänglich zu machen. Bei allen Varianten bzgl. Hardware (Modul von Sky oder graues Modul, dass von Sky laut deren Homepage nicht empfohlen wird, weil ohne Support, oder Sky-receiver oder eigener zertifizierter Receiver, egal) braucht man ja immer die Smartcard. Sie bleibt im Eigentum von Sky und muss spätestens bei Abo-Ende zurückgegeben werden.

    Eher ist auch erlaubt, entbindet aber nicht von Zahlungspflicht für das eigentliche Abo.

    Mich erinnert das an den Zimmerschlüssel einer Mietwohnung. Wer redet da von Leihvertrag bezüglich der Wohnungsschlüssel? Sky hat aber auch Ideen...

    Aber ich kann als Mieter vielleicht einen Garten anmieten beim Vermieter für 100 EUR jährlich. Und den Vertrag kann ich nur als Mieter in dem Miethaus abschließen. Den Garten muss ich bei Abo-Ende, ähh Mietende an den Vermieter zurückgeben, klar. Diesen Zusatzvertrag kann ich aber auch jederzeit mit der geregelten Frist beenden und muss nicht jahrelang jetzt den Garten bezahlen oder den Leihreceiver von Sky einlagern.


    Zitat:Bedeutung des Schlüssels für das Mietverhältnis

    Im Mietrecht ist der Schlüssel ein wesentliches Element, damit dem Mieter der Besitz an den Mieträumen eingeräumt wird. Daher ist der Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses dazu verpflichtet, dem Mieter die Schlüssel zu dem Mietobjekt zu übergeben. Gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch zu übergeben, d.h. er muss dem Mieter den Besitz und damit die unmittelbare Sachherrschaft an den Mieträumen und an den Gemeinschaftsräumen (Waschküche etc.) übertragen. Dies geschieht, indem er dem Mieter die entsprechenden Schlüssel für die Haustür, Wohnung und die Nebenräume aushändigt.

    Mieter muss alle Schlüssel bei Mietende zurückgeben

    Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter gemäß § 546 BGB verpflichtet, dem Vermieter die Wohnung zu übergeben. Dementsprechend hat er ihm alle Schlüssel auszuhändigen, die er von den Mieträumen und dem Haus hat, insbesondere auch alle Schlüssel, die der Mieter auf eigene Kosten anfertigen ließ. Eventuell kommt dann aber eine Kostenerstattung für die zusätzlichen Schlüssel in Betracht.

    Im Normalfall erfolgt die Schlüsselübergabe bei der Wohnungsübergabe. Nach rechtlichen Gesichtspunkten besteht der Herausgabeanspruch des Vermieters allerdings erst zum Zeitpunkt, in dem das Mietverhältnis endet. Findet die Wohnungsübergabe zu einem früheren Zeitpunkt statt, müssen noch nicht alle Schlüssel übergeben werden. Sie können vom Mieter auch danach übergeben werden.



    D.h. ich schließe einen Mietvertrag oder Sky-Vertrag. Ich kann dann automatisch vom Vermieter zu Mietbeginn den Schlüssel verlangen (Kaution ist angezahlt). Dazu schließe ich keinen zusätzlichen Leihvertrag, dem beide Seiten zustimmen müssen, sondern dies ist Bestandteil des Mietvertrages an sich. Genau dies gilt auch für die Smartcard von Sky. Sie bleibt wie der Wohnungsschlüssel Eigentum von Sky, kann vorzeitig zurückgegeben werden, ohne dass dies den Vertrag oder seine Laufzeit tangiert. Bei Verlust Schadenersatzpflicht. Alles gleich.

    Leihreceiver jedoch muss ich nicht nutzen, ist wie der garten im Beispiel, kann ich zusätzlich buchen oder abwählen oder mich später dazu entschließen, ihn doch zu nehmen oder ihn doch zurückzugeben. Je nachdem, wie gut ich damit (Receiver oder Blumenbeete) klarkomme...)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2014
  3. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @MarcBush - so toll ich Deinen Einsatz auch finde und so richtig und hilfreich Deine Anmerkungen auch sind - ich glaube jeder im Forum weiß mittlerweile, dass Deine schicke Nachbarin Deinen Leihreceiver angenommen hatte etc.
    So sehr ich auch Deinen 'Einsatz' hier schätze, etwas weniger Wiederholungen würden das Forum ein wenig schlanker erscheinen lassen...
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Okay, sie sieht aber auch gut aus... bin aber verheiratet, ähh nicht gepaired zum Glück.

    Ich denke, so langsam sind auch alle Aspekte, sogar die "Leihe" der Smartcard, juristisch abgearbeitet, so dass jetzt mal wieder Ergebnisse von der Front uns weiterhelfen. Patrick S. berichtete heute, er hat statt der zwei Leihreceiver für seine Verträge nun solo V14 bekommen. Und eifelman berichtet ja hoffentlich auch noch...
     
  5. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wie gesagt, ich find`s ja auch echt gut...
    Wenn ich jemals einen Zwangsreceiver bekomme lass ich ihn gleich zu Deiner Nachbarin schicken;)
    ach ja - im Alpacryt One4all Thread war ein interessanter Post (m.E.) bezüglich Pairingsausschluß drin...
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eigentlich wiederholt sich jede Post. Dabei verliert man die Ist-Zustände aus dem Auge.
    Verheiratet man überhaupt noch?


    Guckt ihr auch Sky? ;)
     
  7. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, Werbung mit Pokalkonferenz derzeit :)
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich will doch nur, dass ich (oder andere) die Vertragslaufzeit bis Anfang, Mitte oder Ende 2015 ungepaired nuzten können und nicht die Leihgeräte von Sky annehmen, wenn eigene Hardware vorhanden ist.

    Viele wissen da keinen anderen Weg und verzichten auf gewohnte Funktionen. Fristlose Kündigung ist auch eine gute Option, aber mit Stress verbunden, den viele meiden wollen.
     
  9. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ganz so einfach ist es nicht,
    Sky sagt ja, sie können für Fremdhardware keinen Support geben, wenn es dumm läuft schicken die Dir einen Techniker ins Haus, welcher dann einen Skyreceiver aufbaut, und wenn es mit dem klappt, was dann?

    Mein Schwager hat sein Telefon über KD, billig aber man ist quasi fast gezwungen, die Fritte von denen zu nützen, als Computerbastler wollte er sich auch nicht Abfinden und hat eine andere genommen.
    Ergebnis, mal ging es mal nicht, er war sich sicher, das liegt an KD, und dann kam der Techniker, überprüfte den Anschluss und steckte die Fritte von KD ein, mit der Fremdhardware kenne er sich nicht aus, und siehe er konnte Telefonieren und Faxen ohne Probleme. Doch er hat jetzt eben das Problem, KD schickte ihm eine Rechnung, und da er es als Zufall eingestuft hatte, das die Fritte von KD halt einmal ging, hat sich der Techniker auch reichlich Zeit genommen, 4 Stunden plus Anfahrt.

    Die Störung muss ja nicht dauernd anliegen, Sky kann die Karte ja nur mal so temporär stören, geht doch leicht, und dann weise das denen mal nach.
    Selbst die Jungs aus dem Hackerforum wissen ja bis heute nicht, welche EMM was bewirken, es ist eine Raterei, auch was das blocken anbelangt.

    Und jetzt finde mal einen Sachverständigen, welcher das bestätigt, NDS gehört zu Cisco, und dann lasse mal von denen einen Techniker kommen, nein der kommt nicht. Und jetzt kommt der beauftragte Techniker von Sky, mit seiner Kiste und sagt sieh mal geht doch.
    Da hast Du vermutlich keine Chance, ich war mal selbst im Job als Zeuge vor Gericht geladen, weil ein Kunde eben bei einer Simatic S7 andere Schütze verbaut hatte, als als vom Hersteller freigegeben, nun wollte der Kunde eben von Siemens Schadenersatz und Kohle für den Ausfall der Produktion. Ich konnte dem Richter auch nur bestätigen, mit dem Schütz von Siemens lief es ohne Fehler, da konnte der Betriebselektriker tausendmal vor seinem Chef erzählen, dass Schütz gleich Schütz sei, bei Gericht war das nach 15 min abgehandelt, Pech für den Kunden, keine Freilaufdiode im Schütz, keine sichere Funktion.
    Und dann schätze mal, wer bekommt vor Gericht wohl Gehör, der Fachmann oder eben der Kunde, welcher ja nicht beweisen kann, das eben der eigene Receiver den gleichen technischen Stand hat, wie die Leihkisten und deren Spezifikation.
    Technik ist ein sehr aufwendiges Thema, gerade da Sky ja darauf hinweist, dass nur eine sichere Funktion mit derer Hardware gewährleistet sei.

    Bei den Autoherstellern ist es ja schon lange so, bei fremden Teilen oder Motoröl ohne Freigabe kann das Auto gehen, aber keine Garantie vom Hersteller.

    Weis nicht, was ist mehr Stress?
    Herumeiern und Sky noch Geld nachwerfen bis zum Ende der Laufzeit, oder eben mit RS einen RA beauftragen, wenn keine RS dann eben mit der Verbraucherberatung das machen lassen.
    Der Zeitaufwand ist ja überschaubar, ich war zweimal je eine Stunde zum Gespräch, aber heute bekommt doch jeder im Netz die Infos, also sind die Argumente schon vorgekaut, ich musste noch sammeln.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ich werd mich mal kurz halten, andere sollen hier mal Neues berichten.
    Kenn als Beteiligter viele Prozesse, Schwerpunkt Baurecht, was Gutachten angeht.

    Aber SAT-Empfangstechnik ist ja einheitlicher Standard. Ich besitze mehrere Receiver, und Kumpel auch. Wenn die Fehlerquelle stets die Smartcard ist, mit Zeugin (nicht die N...) dokumentiert und Screenshots und Aufnahmen - kann ich ja noch ;) - dann kann ich auch Fachmann beauftragen für Expertise.

    Aber Sky und ich sind ja nicht mehr im Streit, beste Kumpel, warte nur noch auf den Berater-Vertrag...

    Also deine Beispiele aus Telefon/Internet und Schalttechnik sind schon Ärgernisse, aber da hab ich keinen Stress. Da wird auch Panasonic als großer Hersteller sich zu äußern, wenn Sky Mitbewerber so aus dem Markt drängen will, was Geräte angeht.

    Im Übrigen, ich denke ja mit ;), besitze ich extra wegen Pairing einen zertifizierten Sky-Receiver, das allseits unbeliebte Vodafone TV Center! Wenn die Karte, die ja nicht weiß, wo sie steckt, da auch rumzickt, liegt es wohl kaum an "Fremdhardware", und mein iPhone filmt es dann zusätzlich.
     
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