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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das Chaos kenn ich ja auch aus Erfahrung mit Sky. Hatte Leihgerät zurückgehen lassen (ungeöffnetes Paket, das Nachbarin annahm - hab lieber sie ausgepackt...Scherz) und Sky hatte es nicht im Kundencenter registriert und mich mit dem Leihreceiver gepairt. Man muss also Mail schicken an Sky, nachdem Leihgerät dort angekommen ist, damit es aus den Kundendaten raus kommt.

    Ansonsten: Mal ein Fehler ist immer möglich.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nochmals: der Kunde KANN laut AGB 1.2.4 Receiver von Sky leihen. Er kann. Juristen wissen, das heißt, er muss nicht.
    Es liegt im Ermessen des Kunden, dies zu tun. Spätestens zum Ende des Abos muss das gerät zurückgegeben werden. Dies steht in den AGB, denn ein Leihvertrag ist ein separater Vertrag. Der Kunde könnte sonst den kostenlosen Leihvertrag fortsetzen, obwohl das Abo schon beendet ist. Dies zeigt, dass die Verträge Abo und Leihe unabhängig voneinander bestehen.

    Wenn man also einen Receiver von Sky leihen kann oder einen eigenen kaufen darf, ist es in der Natur der Sache, dass man dann auch im Laufe des Vertrages wechseln darf und der Leihreceiver nicht irgendwann Pflicht bis Vertragende wird. das steht nirgendwo und ist auch vollkommen unnatürlich im Rechtsverkehr. ungewöhnliche Dinge, die vom Gesetz (§ 604 II BGB) abweichen und den Kunden zu etwas verpflichtetn, MÜSSEN IRGENDWO STEHEN im Vertrag oder AGB.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zum Teil ja schon beantwortet.
    Zubuchung der Hardware habe ich intensiv unter www.sky.de gelesen und auch in AGB. Von Vertragsneustart finde ich nichts, aber ich rate ja auch nicht dazu, Leihgeräte dazuzubuchen.
    Wenn Sky sie einem aufdrängt, erfolgt kein Neustadt des Vertrages, logisch.
     
  4. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Auf das lässt sich Sky bestimmt nicht ein, lieber lassen die Kunden ziehen. Nur haben die wenigsten wirklich Interesse von Sky abschied zu nehmen, es wird groß gewettert, aber dann wenn es darauf ankommt, kündigen manche halt dann regulär um sich dann wieder ein Angebot machen zu lassen.

    Somit haben die Kunden selbst in die schlechte Position gebracht, nichts mit der immer wieder geschriebenen Kündigungswelle, statt dessen kann Sky mehr Kunden verbuchen.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich denke, viele werden kündigen und sehr viele bleiben.
    Und deshalb hab ich hier geschrieben, um gemeinsam mit den anderen hier auch den Weg zu finden, wie man Kunde bleiben kann, ohne gepairt zu werden bis Ende 2015. Bis dahin passiert so viel, dass man nur über die aktuelle Situation nachdenken kann und es keinen Sinn macht, über Paring Stufe 2 oder 2016 zu grübeln, weil bis dahin die AGB und sonst was alles sich oft noch ändern...

    Man darf natürlich nicht hunderte EUR investieren in Hardware, wenn man nicht weiß, was 2016 droht, aber das passende Modul sollte noch angemessen sein, um restriktionsfrei seinen Vertrag zu Ende zu bringen ohne Pairing.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Natürlich hast du Recht, dass Leihvertrag und Abo-Vertrag einander bedingen in der Entstehung. Es gibt dazu viele bekannte Beispiele. Als Hotelgast kann ich den Hotelsafe mieten. Gegen Geld übrigens meist. Wäre ich kein Hotelgast, bestände die Möglichkeit nicht.
    Es ist aber ein separater Vertrag, ein Zusatzvertrag sozusagen.
    Wenn ich aus checke, endet der Mietvertrag für den Safe auch.

    Aber ich kann den Mietvertrag für den Safe (5 EUR täglich) auch separat schon vorher kündigen.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    dazu schrieb ich schon an anderer Stelle.
    Ganz so einfach ist es auch nicht für Sky mit der Manipulation meiner Smartkarte; an meinen Receiver kommt Sky ja nicht ran.

    Wenn ich Probleme beim Empfang hab, kann ich das dokumentieren. Dann teste ich eine andere, ungepairte V14 eines Freundes oder Fernsehhändlers. Wenn dann mein gerät als Fehlerquelle ausscheidet, muss Sky als "Verleiher" der Smartcard (darauf muss man erst mal kommen, da als Leihe zu bezeichnen...) mir auf eigene Kosten eine Ersatzkarte zuschicken. Wie oft wollen die das bezahlen? Wann kann ich Schadenersatz fordern (steht in den AGB, ab wann)? Wann berichten dies mehrfach im Forum Betroffenen und wann kommt Abmahnung von Anwalt oder Verbraucherschutz?

    Ist das die Basis für Kundenpflege in Deutschland für ein börsennotiertes Unternehmen?
     
  8. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Warum soll man weiter eine Firma unterstützen, wenn das Ende eh absehbar ist?
    So wird Sky ja nur bestätigt, das die Umstellung mit Erfolg verläuft.


    Warum sollte man versuchen, sich in den Entscheidung einer Firma einzumischen, wenn der Bäcker Huber nebenan nur noch eckige Brezen anbietet, dann gehe ich auch nicht auf die Straße, sondern entscheide mich, kann ich mit den rechteckigen Brezen leben, oder verzichte ich am Sonntag auf die Brezen zum Frühstück.
    Sky hat zum einem Mal schon das Recht, die Umsonstseher aus zu sperren, wenn man in anderen Forum liest, ist das sharen doch ein Volkssport. Als ehemaliger Kunde, wo fast 15 Jahre immer den vollen Preis bezahlt hat, eigentlich ein Hohn.

    Sky hat doch erst gerade wieder den Tüv bestanden, wie es hier zu lesen war.
    Daraus kann man doch schließen, das nur ein paar Unzufrieden sind, und nicht die Masse.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2014
  9. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich denke wir können die Diskussion über die jeweilige Sichtweise beenden. Du siehst einen Abonnentenvertrag und einen optionalen Leihvertrag für den Receiver, der dann auch unabhängig vom Abo beendet werden kann.
    Ich sehe einen Abonnentenvertrag mit Receiver bzw. einen Vertrag ohne Receiver und Vertragsveränderungen in die eine oder anderer Richtung bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nochmals, genau so lief es im Prinzip ja bei mir. Im April wusste ich nichts von Pairing bei Sky, Nachbarin nahm Sky-Leih-Receiver an. ich schickte zwar Paket zurück, ungeöffnet, aber Sky meldete erhalt des Receivers nicht an das Kundencenter.

    Ich erhielt dann nach mehreren Diskussionen im Mai solo V14, weil die S02 von Sky deaktiviert wurde, und war damit zufrieden, doch dann wurde meine V14 gepaired. Es stellte sich mühsam heraus, dass versehentlich Sky noch meinen Leihreceiver vom April meinem Vertrag zugeordnet hatte, INTERN. Die Rücksendung war nicht bekannt gewesen, was für ein Chaos. Dann wurde nach 5 Tagen entpaired von einem kompetenten, höflichen (älteren) Techniker nach Durchstellen einer ahnungslosen CCA-Biene.

    Und ein Monat Entschädigung. Wegen Beschwerde in der toten Phase bei der GL (Sullivan) rief mich (Sympathische) Dame der mittleren Ebene zurück und plauderte entspannt 30 min. über Sky und Pairing usw...

    Also Entpairen nach Rücksendung des Leihgeräts klappte bei mir. Klappt besser, wenn man Info-Mail nach Rücksendung an Sky-Kundenservice schickt, damit die Bescheid wissen.

    Besser natürlich: gar nicht erst Leihgerät annehmen. Man kann (darf) Leihgeräte als Sky-Abonnent nutzen, muss aber nicht. S02 auf v14 umtauschen und eigene Hardware nutzen ist der einfachste Weg für 2015.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2014
Status des Themas:
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