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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ob das so einfach ist, wird sich irgendwann mal zeigen,
    ich bin dank RA weg von Sky, wobei auch der sich über die verschiedenen Stände der AGB sehr einlesen musste, ab der 2012 Fassung, zum Glück galt die für mich nicht, haben die Profis auch so ihre Kopfschmerzen, ob man einfach kündigen kann, oder ob Sky das darf.
    Und das man dann das Pairung in der 2 Stufe aufhalten kann, wird jeder selbst erfahren, es sind jetzt doch nur ein paar Kunden abgesprungen oder machen angeblich Sky Ärger.
    Ich lese jetzt nicht mehr viel, da mein Fall für mich erfolgreich beendet wurde, aber wie viele haben es real bisher geschafft, eine außerordentliche Kündigung zu schaffen?
    Schätz mal, max 15, die anderen jammern herum und wolle eine Firmenentscheidung rückgängig machen. So wie es jetzt sich für den Laien liest, spielt Sky im Moment mit den Kunden, die anderen werden gleich mit der Hardware beglückt und gepairt, bei anderen eben ein paar Wochen / Monate später, und wenn dann der Umstieg der Verschlüsselung wie in UK erfolgt, kann Sky locker auf die paar Nörgler mit eigener Hardware verzichten, und denen eben den Vertrag kündigen.

    Gestern war ich im Saturn, und auch ein Promoter von Sky, welcher mir ein Abo verkaufen wollte, da fragte ich ihn, warum sich Sky in meinem Fall so stur gestellt hätte, ich wäre ja geblieben, wenn ich weiter meinen Receiver nützen könnte. Und das es doch im Netz Kunden geben solle, welche eigene Absprachen haben, da hat er nur gelacht, und die Frage gestellt, ob das auf einen Schreiben von Sky auf Papier zu lesen war?
    Ja der Promoter liest auch hier mit, und meinte, alles was oft an Tipps in den Foren gegeben wird, sind nicht nachweisbar.

    Ja und es stimmt wohl, keiner konnte hier auf Papier nachweisen, das sein Pairing rückgängig gemacht wurde, keiner hat eine Schriftstück, wo drin steht, er dürfe seine Hardware bis an Ende der Laufzeit verwenden.
    Das einzige was auf Papier zu lesen war, sind die sofortigen Kündiger, welchen Sky es als Widerruf deklariert hatte.
     
  2. momax

    momax Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe gestern verlängert, der Hammer,Auf meine Frage, das ich aber meinen eigenen Receiver weiter nutzen möchte, wurde mir ein CI+ Modul angeboten, auf meine Frage nach Aufnahmen wurde mir Versichert das dieses mit dem Ziggo?? Modul in jedem Receiver möglich ist. Also ich weiß gar nicht mehr was nun los ist.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sky erlaubt nur ein Modul: das Sky+Modul (für CI+ Schnittstellen in TV oder Receiver). Damit dürfen offiziell alle eigenen Receiver weiter genutzt werden.

    Aufnahmen sind mit dem Sky-Modul nicht möglich bezüglich Pay-TV. Dies entspricht der Realität und den Infos tief in den Menüs von Sky auf deren Homepage. Deshalb ärgern sich doch so viele über das Sky+Modul.

    (Neuerdings gibt es Bastle-Lösung mit ein, zwei Linux-Receivern, die aber von Sky nicht gebilligt werden und evt. ? auch durch Software-Update des Sky-Moduls unterbunden werden können.

    Aufnahmen in digitaler Form mit Sky-Modul? NEIN

    Du hast Widerrufsfrist oder kannst zumindest das Sky-Modul zurückschicken und auf Leihgeräte von Sky verzichten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wir dürfen natürlich nicht alles durcheinander hauen.

    Ist es einfach, fristlos zu kündigen? Um Gottes Willen NEIN!! Einige haben es geschafft, meine fristlose Kündigung wurde von Sky nicht akzeptiert. Sky klammert sich an jeden Kunden.

    Ist Rechtsanwalt xy in der Lage, sofort die Rechtslage zum Thema Sky zu verstehen und einzuordnen? NEIN!! ich musste mich wochenlang einlesen im Forum, bei Sky und in der Fachpresse und weiß immer noch vieles nicht.

    Aber was ich bestätigen kann: Es gibt keine Pflicht, einen Leihvertrag einzugehen. Wenn ich dann Vertrag abschließe mit der Vereinbarung: NUTZE EIGENEN RECEIVER, was auch die AGB so vorsehen, dann gilt das auch. Und wenn ich doch Leihvertrag habe, dann kann ich den nach § 604 II BGB jederzeit beenden. Dies sind Selbstverständlichkeiten für jeden Juristen.

    Ob fristlose Kündigung ("Fortsetzung des Vertragsverhältnisses kann einer Partei nicht mehr zugemutet werden" / "Wesentliche Eigenschaften des Vertrages haben sich verändert") berechtigt ist, ist ein schwieriges Thema und nicht einfach zu lösen.

    Daher Pairing verhindern ohne Leihreceiver, Vertrag ordentlich kündigen und bei Vertragsverlängerung Luft holen und lange nachdenken und schriftlich mit Sky verabreden, was geht. Im April 2015 ist es bei mir soweit, dann berichte ich hier, falls da noch immer die selben Verträge und AGB gelten sollten. Noch bin ich ungepairt, das Schreiben mit meiner V14 (ohne Receiver) und den Eintrag im Kundencenter "NUR SmartCard" kann ich mal posten, wenn ich weiß, wie das geht... :)


    Zur Wiederholung:

    Fakt: Bisher gab es Pairing nur mit Sky-Leihgeräten.
    Fakt: AGB von Sky sehen Pairing nur vor mit dem der Karte zugeordneten Gerät.
    Fakt: Nirgendwo steht, dass der Kunde ein Gerät von Sky (Receiver oder Modul) anmieten muss. Nirgendwo.
    Fakt: Leihvertrag ist ein zweiseitiger Vertrag, der ohne Zustimmung des Entleihers (Sky-Kunde) nicht wirksam ist.
    Fakt: Jeder Kunde mit V14, der Leihreceiver nicht annahm bisher, wurde nicht gepairt.
    Fakt: Alle hier geposteten Kontakte mit Rechtsanwalt und Verbraucherschutz ergaben entsprechende Einschätzung und Ergebnis, weil Sky einknickte.
    FAKT
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das war die Mail meiner Lieferung der neuen Smartcard, nachdem die V14 zuvor gepaired worden war, da Sky dachte, ich hätte den 2. Leihreceiver (1. Paket ging schon zurück) angenommen.

    Kann dies auch mal scannen, aber idR alles telefonisch, auch der Rückruf der GL, 30 min. am Handy, sehr entspanntes und höfliches Gespräch, anders als mit den CCA.

    Also Leihgeräte nicht annehmen und zurückschicken, dafür braucht man keinen Rechtsanwalt.

    Bitte melden, wer schon mit V14 ohne Leihreceiver im Haus gepaired wurde!


    Mail:

    Von: Sky Kundenservice <no-reply@sky.de>
    Gesendet: Do. 22.05.14 00:05
    An: ***********.de



    Kundennummer: 3*********
    Vertragsnummer: 4********
    Sehr geehrte/r **********,

    Ihre neue Smartcard hat soeben unser Logistikzentrum verlassen und wird in den nächsten zwei bis drei Werktagen zugestellt.

    Ihre übermittelten Lieferdaten:

    ************
    ************
    ************

    Sollten Sie noch Fragen zu Ihrer Bestellung haben, sind wir online unter www.sky.de/kontakt oder 24 Stunden täglich unter der Rufnummer 0180 6 11 00 00* für Sie da.

    Wir wünschen Ihnen viele besondere Momente mit Sky

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Sky Team
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2014
  6. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Selbst darüber könnte man unterschiedlicher Ansicht sein. Wohlgemerkt bei Kunden mit Leihreceiver im Vertrag. Der ist ja (aus meiner Sicht) Bestandteil des Vertrages. Aus deiner Sicht ist das ein "separater" Vertrag, der unabhängig von Abo gekündigt werden kann. Sky selber hat ja hierzu schon "gekontert", dass die Smartkarte ja auch nur geliehen ist - wenn auch in etwas anderem Zusammenhang. Den Leihvertrag für die Karte könnte ich ja vermutlich auch nicht einfach so beenden und dann sagen, dass der Vertrag damit hinfällig ist... Ganz so einfach ist es zumindest aus meiner (zugegeben laienhaften) Sicht wohl nicht. Und entscheiden tut das im Zweifelsfall weder der Kunde noch Sky, obwohl ich glaube, dass Sky das nicht soweit eskalieren lassen wird.
     
  7. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Jede außerordentliche Kündigung, oder wie sich das nennt, wurde immer von Sky erst mal abgewiesen.
    Dabei spielt es keine Rolle was man glaube ich da rein schreibt. Die Antwort ist immer von Sky aus, "wir sind im Recht".
    Das man immer dafür einen Anwalt braucht, glaube ich heute nicht mehr, die Fälle im DEB zeigen es, entweder selbst hartnäckig bleiben, oder Verbraucherberatung.



    Bestimmt ist es ein schweres Thema,
    jedoch waren alle mit den Nachteilen eines Leihreceivers und den technischen Erfolgreich.
    Sky hat es bei keinem auf eine Treffen vor dem Richter angelegt.

    Und das Zurückschicken des Receiver sieht Sky in einem Schreiben sehr einfach:
    [​IMG]

    So stand es in einem Schreiben, welches dann zu mir kam, nachdem ein Schreiben vom RA an die kam.
    Und darauf hin bekam Sky dann halt die Retoure vom gestörten Vertragsverhältnis, mit den Gründen weshalb der Leihreceiver nicht für mich tragbar ist, und auch das Modul nur Kosten verursacht, weil ich da ja wieder einen neuen Receiver kaufen müsste, damit das Modul reinpasst.
    Die technischen Gründe habe ich auch nur aus dem DEB genommen, und dem RA geliefert.
    Es waren drei Schreiben, und eine Erinnerung weil Sky nicht mehr geantwortet hatte, danach war alles vorbei.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Okay, in Ruhe:

    Wenn ich Leihreceiver zurückgebe und damit den Leihvertrag beende, was heißt das: Dass nur der Leihvertrag für das Sky-gerät beendet wurde, nicht etwa der Abo-Vertrag. Soweit hoffentlich klar genug ausgedrückt. Also Geld muss ich weiter an Sky zahlen, meinen eigenen Receiver benutzen oder gar keinen Receiver.

    Wenn ich Smartcard (Wert 1 EUR, auch wenn Sky anderes behauptet, hab das schon durch mit Sky wegen einer verlorenen Karte damals bei premiere) als Leihvertrag annehmen möchte, dann kann ich auch jederzeit die Smartcard an Sky zurückschicken. Beispiel: ich zieh nach USA um, kündige Sky. Muss aber noch vier Monate bezahlen. Kann es nicht nutzen, weil Wohnung und meldeadresse in Deutschland schon weg, sitz schon im Taxi auf dem Weg zum Flughafen für LH 127 nach NY. Frage: Darf ich die Smartkarte jetzt schon an Sky zurückgeben oder muss ich jemand in D beauftragen, das zu übernehmen, wenn die vier Monate, die Sky noch abbuchen darf, rum sind?
    Ich hab Angst, Karte geht noch verloren und ich muss mit Sky wegen Schadenersatz mich streiten. Darf ich vorab zurückgeben? Antwort wissen wir alle, jederzeit darf Entleiher den Leihgegenstand zurückgeben, § 604 II BGB. Denn nur der Verleiher hat Nachteil von kostenloser Leihe (Leihe ist immer kostenlos, sonst Miete).

    Was heißt das aber? Ist damit der Abo-Vertrag eher beendet? Schön wär's, natürlich nicht. Finanziell ändert sich durch vorzeitiges Ende des Leihvertrags NIE etwas. Nur Leihvertrag der Smartcard endet auf Wunsch des Kunden. Daraus kann er keine besonderen Rechte ableiten.
    Warum beenden Menschen vorzeitig Leihverträge? Bei Bibliotheken, bei Fahrrädern, bei Mietwagen? Um Geldvorteil zu haben?

    Nein, um das Zeug wieder loszuwerden, weil sie es nicht mehr brauchen (der Sinn der Leihe sich erledigt hat), weil anderes Buch gelesen werden soll, weil eigenes Auto repariert ist, weil man nicht mehr fahren möchte usw. Und weil man das Risiko als Entleiher (man haftet für den Gegenstand) los werden möchte.

    Ergebnis: Rückgabe Leihgegenstand jederzeit möglich, bringt keine finanziellen Vorteile, aber man ist nicht mehr Besitzer des Gegenstands und haftet nicht mehr dafür. Abo-Vertrag Sky verkürzt sich dadurch nicht.

    Hier bedeutet es: Wer Leihreceiver zurückgibt, weil er eigene Technik nutzen möchte gemäß AGB, der ist nicht mehr Besitzer des Leihreceivers. Dieser Receiver wird aus den Daten im Kundencenter ausgetragen, wie bei mir und vielen anderen im Forum. Dann ist Receiver nicht mehr der Karte zugeordnet. DAMIT IST DANN PAIRING - soweit noch nicht geschehen - UNMÖGLICH nach jetzigen AGB. Änderung der AGB 2015 erwarte ich, so trottelig kann Sky nicht auf Dauer sein...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Danke für die guten Infos. Hilft auch anderen sicher.
    Warum man den Leihreceiver zurückschickt, hat ja unterschiedliche Gründe, ich verweise immer darauf, dass man eigenes gerät nutzen möchte, ist ja nicht verboten...
    und wenn man dann Leihgerät zurückschickt, dann hab ich zumindest genug Technik, um jede ungepairte Karte von Sky nutzen zu können.

    Wer dann auf Nutzung der S02 besteht, ansonsten kündigen möchte, ist sicher im Recht, aber meine Empfehlung ist weniger stressig: V14 akzeptieren, aber mit eigenem Receiver (muss man aber Modul für ca. 80 EUR schon besitzen oder anschaffen, AC Light nutzt nichts leider).

    Wenn viele sich gegen Zwangsreceiver und/oder Pairing wehren und Verbraucherschutz und Landesmedienanstalten noch was dazu sagen, wird sich zeigen, ob Sky einfach 2016 für alle ausschalten kann...

    Aber ich finde nicht wichtig, wer "am Ende recht hat" oder "gewinnt", ich möchte nur meinen vertrag (läuft bis 04/2015) so nutzen, wie mit Sky vereinbart. Wegen Umstellung Technik oder Pairing 2016 muss ich doch jetzt nicht auf meinen Receiver mit den gewohnten Funktionen verzichten (Aufnahme der Serie für meine Frau).

    Also Sky, für ein gutes Honorar steh ich zur Verfügung, das Ganze mal in geordnete Bahnen zu bringen, rechtlich, organisatorisch, betriebswirtschaftlich, aber auch menschlich, marketingmäßig (und die Kanzlei meiner Familie für Patentrecht (Schwerpunkt u.a. Urheberrecht) hilft auch...)
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Gegenfrage:
    Kann ein Kunde ohne "Leihreceiver im Vertrag" nach Beschädigung seines eigenen Receivers (selbst gekaufter Humax PR HD 1000) einen Leihreceiver von Sky anmieten? Kann er sich, unzufrieden mit dem Gerät von Sky, später wieder einen Human PR HD 1000 kaufen und nutzen?

    Erst also Sky-Vertrag OHNE Leihvertrag, dann MIT Leihvertrag Hardware, dann wieder nach Rückgabe des Leihgeräts OHNE Leihgerät.

    Sind das nicht doch unabhängige Verträge?
     
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