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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Rocky2807

    Rocky2807 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Schon richtig....aber in meinem Unicam läuft sie. Aber nur die eine. Die andere ist gepairt.
     
  2. enno50

    enno50 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wäre mal interessant, wem es in den letzten Wochen noch gelungen ist, nur seine S02 gegen eine V14 zu tauschen, oder bei Vertragsabschluss oder -verlängerung eine V14 ohne Sky-Receiver zu erhalten.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    tonino85 berichtete GESTERN als Sky-Händler, dass er nach wie vor Sky-Verträge nur mit Smartcard ohne Sky-Receiver abschließt.
    Auf www.sky.de kannst du auch heute noch Sky-Verträge abschließen und ankreuzen "Nur SmartCard, nutze eigenen Receiver"

    Das ist ja der Witz an der ganzen Geschichte.

    Eifelman wird ja sicher auch hier berichten..
     
  4. runner70

    runner70 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das hat er. Hatte zwar nichts mit der Hardware zu tun sondern mit unlauteren Werbeschreiben aber Sky ist Dauerthema beim Verbraucherschutz.
    Wichtig: DIe angeblich gutgemeinten Ratschläge, sich nicht mit Sky anzulegen ignorieren, denn hier tummeln sich auch viele Sky Mitarbeiter wie bekannt ist.....
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. August 2014
  5. eifelman

    eifelman Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Alles klar - danke für den Hinweis. Hab das Paket mit der Hardware bereits fertig verpackt und morgen gehts zu DHL. Das erste von mir gepostete Schreiben hab ich einfach in den Karton gelegt.

    Für den Kundenservice hab ich das Schreiben etwas angepasst:

    [​IMG]

    Das schicke ich morgen per Fax raus, sobald das Paket bei DHL abgegeben wurde. Dann heißt es abwarten, wann eine Reaktion erfolgt.

    Seriennummer werde ich denen also keine geben. Sollte sich die normale Kundenbetreuung dumm stellen, geht halt eine E-Mail mit Schilderung des Sachverhalts an Brian Sullivan - das hat wohl bisher bei anderen Problemen immer geholfen, wie ich hier so lesen konnte.
     
  6. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist falsch! Natürlich funktionieren alle V14-Karten auch im Humax HD 1000 (Sat-Version). Wenn Du diese Info von Sky hast, war das mal wieder einer der typischen Lügen, um dem Kunden den Sky-Leihreceiver-Schrott andrehen zu können.
     
  7. Tommi155

    Tommi155 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Na das ist auch nicht ganz richtig, Tigerle (oder man versteht es falsch).

    Der HD 1000 hat normal eine Nagra Entschlüsselung und durch ein Update kann man ihn NDS-fähig machen.
     
  8. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, stimmt. Und? Macht das meine Aussage nun falsch? Nellis Aussage war falsch.

    Dabei handelt sich übrigens um ein ganz legales und offizielles Update für NDS.
    Es halten sich auch hartnäckig die Gerüchte, dass der HD 1000 nicht gepairt werden könnte. Als ursprünglicher Nagra-Receiver fehlen ihm vielleicht irgendwelche hardwaretechnischen Voraussetzungen fürs NDS-Pairing.

    Aber man weiß es nicht. Könnte auch nichts dran sein. Es wurde jedenfalls noch kein Humax HD 1000 tatsächlich gepairt, zumindest soweit mir das bekannt ist.
     
  9. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nun man sollte dabei auch mal ganz unten auf dem Link das Kleingedruckte lesen:
    * Die vollständigen Preis- und wichtige Vertragsbestandteile finden Sie hier >


    Es ist Kundenverarsche wenn man dann noch eine Bestellung machen kann ohne Receiver, aber man hat im Hinweis ja schon lesen können, das der Leihreceiver dabei ist.
    Auch wenn ich nicht auf der Seite von Sky bin, hier wird es doch schwer werden, denn keiner unterschreibt einen Vertrag ohne die Zusätze zu lesen.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ ich-bins
    Danke für den Hinweis, steht bei Sky ja an mehreren Stellen mal so, mal so.

    Auch hier wieder:

    Juristisch ganz eindeutig:
    Selbstverständlich bietet Sky grundsätzlich (also mit Ausnahmen) den Service, einen Leihreceiver kostenlos zu verleihen. Dies werden auch 80 % der Kunden oder mehr so wünschen und mitnehmen.

    Aus diesem Service und Angebot ergibt sich jedoch bei Neuverträgen, von denen wir hier reden, aber auch nicht der Hauch einer Pflicht des Kunden, den Leihreceiver zu nehmen, denn im Bestellvorgang fragt Sky dann später den Kunden, der zuvor all dies gelesen und sich informiert hat, ob er denn nun diesen Leihreceiver oder doch das Modul oder etwa gar nichts davon tatsächlich haben möchte.

    In dieser Konkretisierung kurz vor Absenden der Bestellung kann dann der Kunde ankreuzen: "Möchte keine Receiver oder Modul, nutze eigenen Receiver." Dazu fragt dann Sky ausdrücklich noch mal nach der Seriennummer. Man kann auch angeben, dass man sie nicht zur Hand hat.

    Wie tonino85 gestern bestätigte, wird dann ein Vertrag ohne Leihgerät geschlossen, auch wenn im Kleingedruckten und in den AGB steht, dass ein Leihreceiver von Sky gestellt werden kann. Denn auch die AGB gelten unverändert, in denen steht: Kunde ist für Empfangsgerät verantwortlich, kann auch eigene Hardware stellen.

    Im Ergebnis: Leihgerät kostet nichts, ist also eine Verpflichtung für Sky, nicht für den Kunden. Was kostenlos ist, muss man nicht nehmen, siehe AGB.

    Letztes dazu: Selbst wer denkt, er muss Leihgerätevertrag abschließen, was grob falsch wäre, kann natürlich den Leihvertrag kündigen, sobald er eigenen Receiver kauft und nutzt, z.B: Humax PR HD 1000. Das Risiko, den Receiver lange bei sich zu lagern und dafür zu haften (Wasserschaden, Diebstahl...), muss man nicht auf sich nehmen und darf gemäß § 604 II BGB den Leihvertrag durch Rückgabe der Leihsache beenden.

    Für wen ist also wohl ein widersprüchlicher Text auszulegen nach dem Verbraucherschutzgesetz? Für Murdoch's Sky oder im Sinne des Kunden, der sich übervorteilt fühlt? Warum vertrauen wir nicht unserem Sachverstand, der Info von tonino85 als Sky-Händler, und den berichten der User, die Sky den Leihreceiver erfolgreich zurücksendeten (wie ich auch?).

    letztendlich gilt immer, was tatsächlich konkret vereinbart wird im bestellprozess, also "Nur Smartlkarte, nutze eigenen Receiver" Nach § 305b BGB ist das Kleingedruckte und sind die AGB unwichtig und dürfen nichts Überraschendes beinhalten.


    edit: In deinem Link, ich-bins, steht auch: "Für den Empfang ist ein HD-Receiver „geeignet für Sky“ erforderlich."
    Dieser Hinweis bezieht sich logischerweise auf die auch zulässige eigene Hardware des Kunden, denn dass der Sky-Leihreceiver für Sky geeignet muss, muss wohl nicht in den Vertragshinweisen erwähnt werden... Übrigens sind laut AGB offiziell auch sonstige Receiver nutzbar in Verbindung mit dem Sky+Modul. (Inoffizielle funktionieren ohne Pairing natürlich auch andere Module..)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 17. August 2014
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