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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lösung im Interesse von Sky und Pairing:
    Berater holen, hab ich auch schon für ein paar Firmen gemacht:
    AGB und Neuverträge anpassen, Vertragsverlängerungen anpassen, notfalls Änderungskündigungen mit Entschädigung (und Entlassen von Kunden, die nicht mitziehen): Bis 2016 alles friedlich geregelt und gepairt.
    Sky+Modul mit Software, die PIN abends deaktivieren lässt und einmalige Kopie zulässt. FERTIG
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Letzter Hinweis aus juristischer Sicht:
    Leihverträge sind jederzeit vom Entleiher (uns) kündbar. Gemäß AGB darf Kunde z.B. auch eigenen Receiver nutzen, den er sich kauft oder beim Kumpel borgt.
    Bei ebay jederzeit zu kaufen.
    Wenn Kunde Leihvertrag kündigt (§ 304 II BGB), dann muss er Gerät auf eigene Kosten an Sky zurücksenden und aus dem Kundencenter austragen lassen und mitteilen, dass er eigenes Gerät besitzt.

    Wenn Sky irgendwann irgendwie mit dem Kunden und seinen Gebaren totunglücklich ist und Verstöße gegen AGB glaubt zu erkennen, dann darf Sky auch mal den Vertrag kündigen oder sonstwie den Kunden aus dem Vertrag entlassen. Bisher ist das ja für viele ein Ärgernis, dass Sky trotz Vertragsänderungen (Leihvertrag, Pairing) kein Sonderkündigungsrecht des Kunden akzeptiert.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. August 2014
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es gibt keine Wäre Wenn Aber, sondern Gesetze und Verträge.
    Ich kann jederzeit meine V14 in einem Sky-Gerät eines Kumpels aktivieren lassen, nur die SC sind gepairt, nicht die Receiver. (Wer EMM blocken will, der muss natürlich anders handeln..) Die Receiver funktionieren auch mit der V14 vom Dritten, solange die nicht gepairt ist. Pairing ist nur möglich mit einem Receiver, der der Karte/dem Vertrag zuvor zugeordnet wurde, wie Sky Kunz gerade erst der Presse genau erklärte.

    Versenden eines Paketes ohne Annahme durch Kunden ist kein Zuordnen im juristischen Sinn. Leihvertrag oder Kaufvertrag oder Miete eines Gerätes ja.
    Dazu müssen ZWEI Parteien was tun, (UNterschift/Anruf/Paketannahme mit Unterschrift...), nicht nur Sky Paket losschicken.

    Die Zustimmung zu einem Leihvertrag (später mal bei Bedarf) könnte sich natürlich auch aus der Zustimmung zum Sky Vertrag und dessen AGBs ableiten?, aber unter "AGB 1.2 Empfangsgerät", auf der Homepage, in meinem Vertrag und sogar in Neuverträgen und aktuellen AGB steht nirgendwo das Wort "Dann ist Kunde verpflichtet, einem Leihvertrag zuzustimmen und ein Leihgerät anzunehmen" NIRGENDWO auch nur ansatzweise.


    Nicht spekulieren, sondern lesen, nachdenken und gucken, wie Sky bisher entschieden hat, wenn sich Anwalt oder Verbraucherschutz einmischten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. August 2014
  4. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nicht ganz richtig, Sky versucht erst mal die Kunden abzuwimmeln, aber das man heraus kommt, kann ich selbst bestätigen.
    Das einzige was nicht geht, man kann Sky in seiner Entscheidung nichts vorschreiben.
    Inzwischen soll es ja noch einfacher gehen, nach den dritten Schreiben soll Sky den Widerruf auf den geänderten Vertrag akzeptieren, was nur nicht durchgeht, ist die Hardware entweder verweigern oder eben die Kiste annehmen, und wenn nach 8 Wochen nichts mehr geht, dann die Kündigung versuchen.

    Aus den Berichten geht es doch einfach, das Paket annehmen, und Schreiben, das man der Veränderung nicht zustimmt, ein paar Gründe dazu, und noch freundlich als Ausweichlösung den alten Zustand zu fordern.

    Wenn man sonst süchtig nach Sky ist, wird man halt auf Dauer das pairing und den Receiver in Kauf nehmen müssen.
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Zuordnung ist ja auch vorrangig eine technische und keine juristische Angelegenheit.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wie kandetvara in Post #1614 schon richtig informierte, hab ich natürlich keine V14 "auf eigene Gefahr" bekommen, sondern musste Sky das Pairing wieder deaktivieren. Ich hatte S02, die wurde deaktiviert und Sky-Paket kam, ich vollkommen ahnungslos, was Pairing ist.
    Nachbarin nahm Paket an, war noch nicht instruiert damals.
    Sky hat dies als Annahme des Leihreceivers gewertet und mit der neuen V14 gepairt, aber ich hab Paket inkl. V14 ungeöffnet zurückgeschickt. Hab dann auf solo V14 bestanden, weil ich eigenen Receiver besitze.
    Natürlich um miein Wohl "besorgte" Sky CCA: "Aber ohne unseren schönen Leihreceiver können Sie doch nicht sehen!" Ich: "Wir testen das mal, schicken Sie bitte nur V14, ich melde dann, ob meine Hardware passt. Was ich besitze, geht Sie gar nichts an!"
    (Höflicher Ton...)
    Antwort beim 5. CCA: OKAY.
    Seitdem alles hell, inkl. HD+ und HD und 3D...

    Wir müssen nicht mehr in etwas spekulieren, als Sky selbst sagt: Jetzt werden die Kunden versorgt, die noch keine NDS-fähige Hardware habe, eigene, vom Kumpel geborgte oder Sky-Hardware. Wer sich selbst Hardware besorgt, kann dann DVB-S2 nutzen, HD gucken, 3D gucken.
    Beihilfe zum Pairing durch Zusatzverträge sind nirgendwo gefordert in den AGB oder sonstwo.
    Und bitte bedenken, noch immer sind Neuverträge ohne Leihgeräte MÖGLICH!
    Warum soll ich dann mich umstellen?!?!?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. August 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was technisch alles möglich ist, wissen wir. Pairing stufe 1 oder 2 oder 37.
    Technisch möglich ist, alle SC abzuschalten. Oder nur noch den Volksmusiksender hell werden zu lassen, weiß nicht, wie der heißt...
    Hier im Forum besprechen wir, was rechtlich möglich ist unter den technischen Varianten. Dazu hat Kunz von Sky bestätigt, was Sky machen will.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn ich heute bei Sky anrufe und frage, ob es so läuft, dann wird niemand das bestätigen. Kunden, die Pairing vermeiden wollten, haben verschiedene Methoden erfolgreich beschrieben, oft über Wochen Streit und ohne Bild.

    Sehr viele jedoch haben die Sky-Box nicht angenommen, nur eine V14. Die haben alle positiv berichtet, auch mehrere ausführlich über PN mit mir ausgetauscht. Auch nachträgliches Zurücksenden der Leihbox war dann erfolgreich.
    Bitte bedenken: Gab es schon mehrfach Pairing hier im Forum von Kunden, die gar kein Leihgerät besitzen??

    Aber gut, dass du nochmals auf das Widerrufsrecht hinweist, was Sky bei SteveHH ausdrücklich als Widerrufsbelehrung beifügte, sonst aber ja als Recht des Kunden bestreitet. Also keine wochenlangen Diskussionen mit Sky, einfach eigenen Receiver und V14 nutzen und gut ist.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. August 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Danke für den wichtigen Hinweis von ich-bins für die, die aus dem Vertrag schnell herauswollen. Vertragsänderung widersprechen und (mit rechtlichem Beistand) hartnäckig bleiben. Okay.

    Da aber viele ihren Sky-Vertrag erst einmal unverändert erfüllt sehen möchten (sehen im doppelten Sinn, Brüller :))
    ist es ratsam, sich nicht pairen zu lassen und ohne Stress zu leben: Keine Sky-Leihgeräte ins Haus und den Vertrag lassen und solch ungebetene Gäste, wenn sie schon da sind, wieder nach Haus schicken. Es ist ein Leihvertrag. Erst muss man ihm überhaupt erst zustimmen, dann darf man ihn auch einseitig kündigen, wenn man gemäß AGB andere Hardware nutzen möchte. Was man nutzt, Seriennummer usw., muss man nach keiner AGB Sky mitteilen. Datenschutz.
    Ein geborgtes Gerät vom Kumpel...
     
  10. fernsehopa

    fernsehopa Platin Member

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