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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lies den ersten Satz, da steht nichts mit gleichzeitig.

    Na klar, wer sonst? Du hast angeben, dass du einen eigenen Receiver hast und daher auf ein Sky-Leihreceiver verzichtest.

    Sky will nur das Geld. Den Leihreceiver stellen sie nur aus Kulanz zur Verfügung, weil sich die Verschlüsselung ändert. Wenn man dann nicht mehr schauen kann, wird Sky sagen, Pech, der Kunde ist verantwortlich das seine Geräte kompatibel sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2014
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich schrieb, bei Vertragsschluss entscheidet sich, welches Gerät ich nutze. Nach Vereinbarung mit Sky und nach den AGB 1.2. In AGB steht, was ich am Tag des Vertragsschlusses wählen konnte, Leihgerät auf Wunsch oder eigenen Receiver.

    Wann hat sich denn bei dir entschieden, welches Gerät du nutzt? Erst nach Wochen ohne Gerät??? Also bei mir entscheidet sich bei Vertragsschluss, mit welcher Technik ich Sky empfangen will. Das steht nirgendwo.
     
  3. w_roy

    w_roy Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Vorschlag von MarcBush wäre der richtige Weg:

    Alle laufenden Verträge bleiben unangetastet, also kein Pairing.

    Alle Neuverträge und Vertragsverlängerungen gibt es nur noch mit gepairter Hardware. So kann jeder selbst entscheiden, ob er bei Sky bleiben möchte oder nicht.

    Dies setzt aber voraus, dass Sky gewillt ist, mit offenen Karten zu spielen. Allerdings ist das von derartigen Unternehmen nicht zu erwarten, bei denen Kunden nur noch als Goldesel und nicht als Kapital angesehen werden.

    Schade...aber das ist nun mal die Geschäftskultur in Deutschland, die sich auf beliebig viele Firmen anwenden lässt.

    r.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Genau!
    Ich nutze meine Technik mit V14 und S02. Solange ist Pairing ja unmöglich, wenn ich kein Leihreceiver oder Leihmodul habe. Wenn ich dabei mit der ungepairten Karte nicht klar komme, bitte ich Sky um Hilfe.
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Noch einmal, nirgendwo in den AGB findet sich ein Passus dazu, dass es eine Entscheidung oder der gleichen gab.

    Unter 1.1.1 steht, dass nur von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten genutzt werden dürfen. Es steht dort nicht, dass sich dies auf ein bestimmten Stichtag bezieht.

    Ändert sich die Verschlüsselung, gibt's Pairing etc., dann kann es natürlich sein, dass manche Geräte nich mehr kompatibel sind. Das liegt dann aber in der Verantwortung des Kunden, denn es ist ja seine Hardware.

    Es ist ein Dauerschuldverhältnis, daher muss überhaupt keine Entscheidung einmalig getroffen werden. Der Kunde hat nur sicherzustellen, dass er kompatible Hardware nutzt und das ist alles. Wenn seine Hardware nicht mehr den Bedingungen entspricht, muss er sich selbst darum kümmern.

    Geräte die kein Pairing unterstützen sind nicht mehr kompatibel. Da bleibt zukünftig der Bildschirm schwarz, spätestens dann wenn nur noch gepairte Smartcards entschlüsseln können.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    "Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen." (AGB 1.4.1 Satz 3)
    (Zusammenhang mit Satz 4 nicht vergessen, wenn du rechtliche Texte wie ein Jurist auslegen willst.)

    Satz erklärt, wo die SC genutzt werden darf. Nur in einem Digitalempfänger, der mit einem TV verbunden ist, nicht etwa mit einem PC.

    Im Folgesatz steht, nicht gleichzeitig in mehreren Receivern, nur in einem gleichzeitig.

    Aber ob ich hier Crom was erkläre oder in China fällt ein Sack Reis um...
    Ich lass es..
     
  7. hgerry

    hgerry Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Das hab ich schon immer gesagt, die einzige faire Behandlung von Bestandskunden.
    Denn wenn ich weiß, dass bei einem Neuvertrag oder einer Verlängerung mit dem Skygerät gepairt wird, hab ich die Möglichkeit der Wahl bzw. Kündigung.

    Schade das es kein eigenes Thema gibt "Ich wurde gepairt", denn langsam verliest man den Überblick wen und wann es jemanden getroffen hat.

    Seitenweise nur... ich habe gesagt... du hast gesagt.. hab ich nie gesagt ...hast du doch.... usw.:eek:
     
  8. Roter Blitz

    Roter Blitz Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Beide Vertragspartner schliessen einen Vertrag mit Gtundlaufzeit von 12 bzw. 24 Monaten ab. Für diesen Zeitraum sollte für den Kunden selbstverständlich auf Wunsch seine eigene Hardware nutzbar, wenn Sky das so akzeptiert hat. Dieses Recht kann aber nicht mehr bei automatischen Verlängerungen gelten, auch ein Unternehmen wie Sky muss die Möglichkeit halben Veränderungen vornehmen zu können.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das habt Ihr Euch aber selbst zuzuschreiben.
    Zum einem wurde die Zusammelegung der Threads nötig und verlangt weil die User nicht in der Lage waren Rechtsstreit und Technik zu trennen... Zum anderem spamt Ihre Euren eigenen Thread so voll, dass man an einer Information hier nicht mehr denken kann.

    Die AGBs wurden nun schon X-Mal gedeuten und ihr könnt das noch 100x tun ohne auch nur einen Deut weiterzukommen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das denkst du dir alles so aus, oder hast du eine Quelle?

    Erst muss meiner Karte ein Gerät zugeordnet sein nach § ... der AGB, dann wird gepairt mit dem zugeordneten Gerät.
    Das warte ich ganz geduldig ab. Wenn dann Technik ausfällt und ich noch Kunde bin, melde ich mich bei Sky.
    Gaaanz ruhig mit den Pferden. Erst mal muss ein Gerät zugeordnet werden, bei Vertragsschluss erfolgte es nicht, also richtet es sich im Folgenden nach 1.2 AGB, das schrieb ich wiederholt: Vertragsschluss und AGB 1.2 für die weitere Zeit. Da steht aber nichts von Pairing oder Leihreceiverpflicht oder was auch immer. Deshalb knickt Sky ein, du musst nichts verteidigen, was Sky selbst nicht behauptet oder glaubt.

    Stufe 2 des Pairing Ende 2015 oder nie interessiert doch heute nicht wirklich. Da hast du recht , 2016 oder 2020 gern. ich rede von den 12 Monaten von heute bis Sommer 2015. Da ist nix mit Stufe 2 des Pairing, davon gibt es keine Quelle oder Info von Sky. Muss ich auf irgendwelche Aktivitäten in GB nehmen bei der Frage, wie die AGB in Deutschland zu werten sind?
     
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