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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist in der Tat ein wichtiger Punkt (haben ja bald alle durch, oder?) in der rechtlichen Betrachtung des Pairing bzgl. AGB. Ostfriese2 hatte aber neulich recht, dass AGB nicht überbewertet werden dürfen, denn sie dürfen nicht den Vertrag auf den Kopf stellen und überraschende Klauseln enthalten. Und Absprachen bei Vertragsschluss gehen AGB vor.

    Denn die Problemlage von Sky ist, wie soll man Pairing machen, wenn man nicht weiß, was der Kunde an Hardware nutzt. Pairing kann nur mit einem der Karte zugeordneten Receiver geschehen. Also gibt es zwei Schritte, erst die Zuordnung (§ ... der AGB??), dann Pairing (§1.4.4 der AGB).

    Die AGB 1.4.4 erlaubt also zum Beispiel bei Vertragsschluss, dass Sky den vereinbarten Receiver zuschickt und mit der mitgelieferten SC pairt. Da geh ich mit.

    Aber wenn Sky bei Vertragsschluss 2013 auf das Mitsenden eines Receivers verzichtet und Pairing nicht anspricht, dann wird es 2014 praktisch schwierig, einfach mal zu pairen, da Sky nicht weiß, welches Gerät der Kunde nutzt. Es gibt auch Geräte, die man nicht pairen kann. Eigene Hardware des Kunden will Sky bisher auch nicht pairen. Das Ganze ist eine tote Diskussion.

    In den AGB steht unter "1.4 Smartcard" etwas zum Pairing als Option, aber unter "1.2 Empfangsgerät" gar nichts dazu. D.h. welches Gerät ich benutze, entscheidet sich bei Vertragsschluss und nach AGB 1.2 und bedeutet, dass auch eigene Geräte genutzt werden dürfen. Davon, dass ich die Seriennummer mitteilen muss (wenn bei Vertragsschluss nicht abgefragt), ist keine Rede. Die Seriennummer des eigenen Gerätes bei Vertragsschluss stimmt wegen Neuanschaffung heute oft auch nicht mehr ;) . Weder im Vertrag noch in den AGB zu "Empfangsgerät" hat der Kunde irgendwelche "Mitwirkungspflichten" oder Regeln zu beachten, die was mit seinem Gerät und Pairing zu tun haben.

    Unter "1.4 Smartcard" steht der Passus zum Pairing zw. SC und dem der Karte zugeordneten Receiver. Aber dieser Nebensatz unter "Smartcard" hat keine Verpflichtung zur Folge für Schritt 1 (Gerät anmieten oder bei Sky käuflich erwerben oder SN mitteilen). Solche wichtigen Vertragsänderungen und Folgen (Sky kann ja auch Kauf statt Leihe verlangen) müssen schon irgendwo unter "1.2 Empfangsgerät" benannt sein und nicht in AGB unter "SC" oder "Kündigung" versteckt werden.

    Es bleibt dabei, Sky kann eine SC mit dem ihr zugeordneten Gerät pairen. Mehr lässt sich an Pflichten für den Kunden nicht herauslesen.

    Sky hat die Pflicht, dem Kunden bei Bedarf ein Gerät zum Empfang bereit zu stellen oder kann den Abschluss des Vertrages davon abhängig machen. Ein Recht, das dem Kunden mitten im Vertrag aufzudrängen, gibt es nicht. Irgendwelche Daten des Kunden (welches Gerät nutzt er derzeit, welche Seriennummer) geht Sky überhaupt nichts an. Dazu bedürfte es einer entsprechenden Vereinbarung als "Ermächtigung", in den AGB oder im Vertrag.

    Was Sky bei Vertragsschluss nicht wissen wollte, kann später nicht abgefragt werden, weil dies unter "1.4 SC" plötzlich Sky als Notwendigkeit für seine Pläne (gegen die Interessen des Kunden) entdeckt.

    Dies sollte rechtlich klar sein, deshalb kann jeder Kunde ohne Leihgerät die Annahme von Paketen von Sky ablehnen - und ohne Sky-Hardware ist Pairing unmöglich. Es hat auch niemand bisher berichtet, von Sky dazu befragt worden zu sein. Eigene Technik ist eindeutig erlaubt, ob "von Sky zugelassen" oder mit offiziellem oder grauem Modul (da dann kein Support zugesichert).

    Wenn der Kunde Ersatz wünscht, weil die Verschlüsselung sich ändert, MUSS Sky Ersatz stellen. Kann dann auch pairen, wenn nicht nachweislich anderes vereinbart war. Aber wenn der Kunde keine Technik von Sky haben will, muss er dies nicht. Eine Pflicht zur Hardwareannahme kann nicht aus AGB zur Smartcard abgeleitet werden.

    Sky darf den meiner Karte zugeordneten Receiver mit der Karte pairen - wenn es solch einen Receiver gibt. Laut Kundencenter gibt es solch ein Gerät nicht, also kann Sky nicht pairen.

    Mein früheres Beispiel zur Verdeutlichung: Gesetz verpflichtet alle Deutschen, am Sonntag ihr Auto gründlich zu saugen.
    Das heißt doch aber nicht, um dies durchsetzen zu können, dass ich mir dafür jetzt ein Auto kaufen muss, wenn ich gar keins besitze. Das Gesetz bezieht sich also nur auf Menschen, die ein Auto bereits haben.

    So auch 1.4.4: Sky kann pairen, wenn ein passender Receiver der SC zugeordnet ist. Wenn.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. August 2014
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Leihgebühr für einen unaufgefordert zugesandten Sky-Receiver? Normalerweise muss man Leihreceiver auf eigene Kosten zurücksenden, spätestens zwei Wochen nach Vertragende. (Spätestens) Aber wenn ein Gerät unaufgefordert zugesandt wurde, muss es als Retour zurückgehen und dann auch Leihgebühr erstattet werden, wenn man behauptet, Gerät nicht bestellt und nicht genutzt zu haben.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Als Ergänzung zu meinem (zu langen) Beitrag # 1441:

    Typischer Einwand:
    "Aber was kann Sky denn sonst tun, die dürfen doch ihren Content schützen und gegen CardSharing vorgehen! Also ist es doch berechtigt, Wild West zu spielen."

    Das dürfen sie. Aber wie?

    Indem man z.B. heute nicht Verträge abschließt ohne Sky-Hardware, nur mit solo V14. Zum Beispiel.
    Indem man im April 2014 nicht noch S02 ausgibt. Zum Beispiel.

    Aber im Ernst: Sky muss alle Kunden in sachlicher Form über Notwendigkeit von Pairing informieren wegen CS. Dann eine Frist benennen (2016), ab 07/2015 wird dann an Kunden, die dies wünschen, die notwendige Technik versandt. An die, die das nicht wünschen, bleibt es bis zum 31.12.2015 unverändert und dann endet der Vertrag spätestens zu diesem Zeitpunkt automatisch.

    Sogenannte Änderungskündigung von Sky. Wer zustimmt, macht neues Spiel mit, wer ablehnt, wird aus Vertrag entlassen.

    Und wenn Sky nicht zu viele Kunden verlieren will, gibt es für willige Kunden mit eigener Hardware Boni und Entschädigung und drei P.ornofilme für lau.

    Und auf Wunsch das Sky+Modul 2. Generation, das einmalige Aufnahme auf eigenem Gerät erlaubt, so dass Hollywood zufrieden ist und CS ausgeschlossen.

    Eike, Ende von mir zu dem Thema in langen Worten, aber ich ärger mich über viele falsche Informationen im Threat, die die Menschen verunsichern. Der Kunde ist König, und was viele User erreicht haben, können andere auch für sich erreichen.
     
  4. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Die Anmerkung zur Leihgebühr bezog sich auf Krawatte. Bei einer Rücksendung nach knapp 4 Monaten glaube ich nicht an eine Erstattung. Selbst wenn diese eigentlich nicht berechnet werden durften. Es sei denn, Sky wollte Receiver schicken und auf Wunsch wurde um Festplatte erweitert. Kann aber nur Krawatte was zu sagen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. August 2014
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In Post #1436 hatte Krawatte berichtet, den Leihreceiver unaufgefordert bekommen zu haben, aber egal, die Leihgebühr ist Nebenthema, wichtiger finde ich, Sky das Pairing mitten im laufenden Vertrag zu versemmeln. Denn 11 oder 23 Monate vollen Preis zu löhnen und sich jeden Tag über Pairing zu ärgern, ist auch eine frage der Volksgesundheit, ich arbeite mit Menschen mit Depressionen und Angstzuständen... :)
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Warum nur bei Vertragsabschluss? Steht das so dort? Man bedenke, der Vertrag mit Sky begründet ein Dauerschuldverhältnis. Die Punkte im Vertrag sind also auf einen Zeitraum und nicht auf einem Zeitpunkt eingegrenzt.

    Nicht Sky hat verzichtet sondern der Kunde hat auf einen Sky-Leihreceiver verzichtet.

    Deswegen gibt es ja das CI+Modul, falls der Kunde eigene Hardware nutzen möchte. Jetzt komm nicht, dass nicht jeder Receiver CI+ hat, das kann Sky egal sein, denn für eigene Technik ist der Kunde selbst verantwortlich.

    Könntest du mir den Passus zeigen, wo sich irgendwas "entscheidet". Davon ist in den AGB gar nicht die Rede.

    Es gibt aber auch keine Mitwirkungspflicht von Sky, dass auf der Kunden-Hardware weiterhin Sky lauffähig ist. Das liegt in der Verantwortung des Kunden. Sky muss nur die entsprechende Smartcard stellen. Schafft es der Kunde dann nicht diese hell zu bekommen, ist das nicht das Problem von Sky.

    Denn unter 1.1.1 steht: "[...] Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet. "

    Wichtig ist hier, dass es sich nicht nur um zugelassene sondern auch um kompatible Empfangsgeräte handeln muss. Geräte die kein Pairing könne (oder kein CI+Modul schlucken) sind nicht mehr kompatibel.

    Unter 1.4.1 habe ich übrigens noch etwas interessantes gefunden:

    "[...] Der Abonnent darf die Smartcards nur zum Programmempfang über ein mit einem einzelnen Digital-Receiver kombiniertes, in demselben Haushalt befindliches TV-Endgerät nutzen. Die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digital-Receiver mit nur einer Smartcard oder die Verteilung der Verschlüsselungsinformationen der Smartcard über ein Netzwerk (z.B. (W)LAN, VPN, Internet) ist unzulässig, sofern nichts anderes vertraglich mit Sky vereinbart ist. [...]"

    Die Nutzung einer Smartcard in mehreren Receiver ist also ein Verstoß gegen die AGB!
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Richtig!
    Wenn gepairt wurde. Wurde aber noch nicht, da es auch keinen der Karte zugeordneten Receiver gibt. Wenn überhaupt, dann vier zugeordnete Geräte.
     
  8. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In Zukunft werden (via Sat, und in bestimmten Kabelnetzen) aber wahrscheinlich nur noch gepairte Smartcards funktionieren.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die GLEICHZEITIGE Nutzung ist nicht erlaubt, als Homesharing, d.h. mehrere Receiver im Haus zeigen Sky-Programme mit nur einer Karte im Haus, ist verboten.
    Die SC muss stets in einem Digital-Empfänger stecken, der mit einem TV verbunden ist, der im selben Haushalt sich befindet. Alles richtig, aber es muss nicht jeden Tag der selbe TV sein, nur der selbe Haushalt. Und man darf nur nacheinander mehrere Receiver nutzen, nicht gleichzeitig.
    Bitte in Ruhe lesen und Sinn ermitteln! Ist nicht immer einfach.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was schreibst du immer? Ich hab auf den tollen Sky-Leihreceiver verzichtet?! Wie dumm ich war, dann möchte ich ihn jetzt aber schnell haben :LOL:

    Sky will jetzt, dass ich den Leihreceiver bekomme. Dies hätte Sky bei Vertragsschluss gleich zur Auflage machen können, haben die aber damals nicht geahnt und ärgern sich jetzt und wollen es korrigieren.
     
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