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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Jeder normale Mensch hätte es so gemacht: Bei jeder Vertragsverlängerung oder neuen Verträgen nur noch mit Pairing, und nach 2 Jahren ist alles gelöst. 50000 Kunden weg und alles friedlich.
     
  2. southparkler

    southparkler Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ganz ehrlich, was können die anderen Leute dafür? Dann sollte man wohl lieber 3 Leute "bestrafen" als die ganze Community!?
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Glaub mir, diese Option wird angewendet.


    Aber ich habe wenig Lust hier rund um die Uhr hier hinterherzuräumen.
    Ich persönlich gucke auch mal Sky und diskutiere nicht rund um die Uhr darüber.



    Wir sollten uns hier wirklich auf praktikable Ist-Zustände konzentrieren. Die AGBs sind in verschiedenster Art interpretiert.
    Andauernde Wiederholungen bringen uns nicht weiter.
    Und lasst auch mal andere Leute zu Wort kommen.
    Wenn das nicht gelingt, muss man das so deuten das alles ausdiskutiert ist.


    - Moderation -
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich hatte die Tage und heute massenhaft konkrete Tipps zum Thema Pairing verschiedenen Fragestellen gegeben, auch über PN, im Juni und Juli von einigen positives Feedback bekommen, dass Sky eingelenkt hat.

    Dass heute 50 Danke kamen, wundert mich auch gerade.

    Es besteht noch viel Unklarheit über das Treiben von Sky. Wer sich mit dem Thema nicht auseinandersetzt, versteht die Logik nicht, daher sollten hier Fragen der User beantwortet werden und Erfahrungen, wie man sich erfolgreich wehren kann, benannt werden und nicht immer nur "Da ist nichts zu machen, Sky darf das so."

    Ich hab weiter meine ungepairte V14, und das mindestens bis April 2015.

    Also wer Erfahrungen hat, soll sie hier posten. Wer Sky loben will, hilft hier nicht weiter.
     
  5. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Konstruktive Frage an die Rechtsgelehrten: Kann man nicht im Falle der Vertragsverlängerung Sky das bestätigen unter dem Vorbehalt, nicht gepairt zu werden (sozusagen ein Widerruf für den Fall, dass das einträte) - natürlich entsprechend formuliert? Und warum ist es vorteilhafter, jetzt selber nach einer V14 zu fragen, solange man noch eine S02 hat? Irgendwelche Hardware können sie ja so oder so hinterhersenden (versuchen). Oder dreht es sich darum, die Karte nicht im selben Paket mit dem ungewünschten Receiver zu erhalten?
    Sorry für die Frage, das ist bestimmt schon irgendwo erwähnt worden, aber wie schon von mir angeführt lenkt der aufgeblähte Konfliktthread evtl davon ab, das zu wiederzufinden.
     
  6. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Warum sollte Sky dieser einseitigen Vertragsänderung zustimmen? Das "aufdrücken" eines Zwangsreceivers an Kunden ohne bisherigem Leihgerät sehe ich durchaus kritisch. Verträge mit Leihreceiver sind aus meiner Sicht eben Verträge...
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Teil 1 hab ich genau so auch schon empfohlen. ich will im April auch Vertragsverlängerungsangebot mir schriftlich (Mail oder Brief) schicken lassen und dann antworten: "Stimme dem Vertragsangebot zu, wenn für Vertragslaufzeit ein Pairing meiner Smartkarte unterbleibt. Nutze zertifizierten eigenen Receiver Marke ..."
    Wenn dann Sky weiter abbucht, ist ein Deal mit der Zusage da, später nicht gepairt zu werden. Wenn doch Pairing folgt, dann zumindest Sonderkündigungsrecht unstreitig. Wenn Sky nicht darauf eingeht und den Vertrag auslaufen lässt, hat man eine ehrliche Trennung und ärgert sich nicht über Pairing. Wen das so wie mich wirklich so stört, dass dann kein Vertrag mehr gewollt ist.

    Teil 2: Irgendwann überrascht Sky den Kunden, schaltet seine S02 ab und will nicht diskutieren, deshalb ist es besser, selbst Herr des Verfahrens zu sein, schon selbst Sky zu informieren, dass man sky-zertifizierten Receiver für V14 hat (ohne Seriennummer preiszugeben) und die passende Karte V14 zu fordern. Bessere Position als eine abgeschaltete S02, und ein Paket auf der Türschwelle.Vor allem ohne Zeitnot, weil kein Bild auf dem Monitor, obwohl Dortmund spielt...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. August 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Leihverträge können einseitig gekündigt werden. Und das Gerät darf ich auch vor Ende des Leihvertrags (falls Kündigungsfrist) zu meiner Entlastung an Verleiher zurücksenden. Wenn der Zweck der Leihe erfüllt ist (ich brauch die Kiste nicht mehr, hab eigenes Gerät gekauft), ist Leihvertrag beendet, § 604 BGB oder so..)


    edit: § 604 Abs. 2 BGB
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. August 2014
  9. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Auch in diesem Punkt sehe ich es wieder anders... Die ersten vier Wörter im Gesetzestext reichen dafür..., selbst wenn man einen (separaten) Leihvertrag annehmen würde.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Keine Ahnung, was Du konkret meinst. Erste vier Worte im Absatz 2 des § 604 BGB?
    Warum immer kompliziert? Der Sky-Receiver wird von Sky an den Nutzer nicht verkauft oder vermietet (wäre monatliche Gebühr fällig), sondern verliehen. Das ist unstreitig, niemand behauptet etwas anderes. Da Leihe kostenlos ist, muss das Gesetz nur regeln, wann spätestens das Gerät zurückzugeben ist, also wenn Verleiher (Sky) es fordert oder der Zweck der Leihe erfüllt ist. Spätestens.
    Da Leihe kostenlos ist, hat Entleiher normal kein Interesse oder Vorteil, Sache eher zurückzugeben, daher muss es nicht gesetzlich formuliert werden.
    Aber man darf ein Buch, das man in der Bibliothek für eine Woche leiht, auch nach zwei Tagen zurückgeben. Jeder weiß das.
     
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