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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Mod kann meinetwegen die ganzen Beiträge von MarcBush, ostfriese2 und mir zu dem Thema Rundfunkstaatsvertrag löschen.
     
  2. origami

    origami Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    das siehst du so - und eigentlich ich auch
    aber sky hat dies schon öfters als vorwand gebracht - entscheiden kann so etwas weder du noch ich...wenn dann müsste es per gericht entschieden werden...
    denn wäre die rechtslage so eindeutig - wäre dieses problem nicht da
    und VKI und wie sie alle heissen hätten den tanz den sky veranstaltet sofort unterbunden..haben sie aber nicht
    und auch die aussagen dieser stellen sind sehr nichtssagend...
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Als Jurist für Dich:
    § 52 c Abs. 1 RStV hat einen langen Satz 2 mit eingeschobenen vier Punkten.
    Was hinter den vier Punkten steht, bezieht sich nicht auf die laufende Nr. 4, sondern gilt unabhängig von 1.-4.
    D.h. den Satz 2 der Vorschrift lies mal ohne 1.-4. am Stück. Dann hast du den Sinn gelesen. Die eingeschobenen 4 Punkte sind für sich zu werten als Konkretisierung.
    Also was hinter den 1.-4. steht, "außerhalb der Klammer", gilt für alle Punkte, nicht nur für 4. Sonst hätte es mit unter 4. stehen müssen.
    Bin dir nicht böse, muss ja nicht jeder Jura studieren, aber dann sollte man Kopf einschalten, denn das, was ich erklärte, gilt für Verständnis jeden Textes in jeder Disziplin (nicht Sport, sondern Feld der Wissenschaft)...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. August 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das entscheidet das BGB anhand von Verträgen und AGB und Vereinbarungen bei Vertragsschluss, die gemäß § 305 b BGB den AGB vorgehen.
    Ein Leihvertrag bezieht sich auf eine bestimmte Sache und ist ein zweiseitiger Vertrag. Da gibt es nichts zu rätseln. Sky kann Vertrag einseitig ändern wollen, aber du musst zustimmen oder hast Sonderkündigungsrecht oder es bleibt bei Vertrag ohne Leihgerät.
     
  5. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    Mein eigenes, und der Lieferant ist nicht Sky!
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sehr geehrter Hinweisgeber,

    in Ihrer Nachricht berichten Sie, dass die Sky Deutschland GmbH neue Smartcards ausgebe sowie mit diesen „gepairte“ Endgeräte zur Verfügung stelle. Dadurch würde die freie Wahl der Endgeräte durch die Kunden unterbunden, die ihre bisherigen Receiver/Festplattenrekorder nicht mehr nutzen und Sendungen nicht mehr aufnehmen könnten. Zunächst einmal vielen Dank für Ihren Hinweis.
    Der Sachverhalt ist uns bekannt, wir kümmern uns z.Zt. um dessen weitere Aufklärung.
    In der Zwischenzeit können wir Sie nur darauf hinweisen, dass die Sky Deutschland AG nach eigenen Aussagen hinsichtlich der Decoder mit integriertem Verschlüsselungssystem grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit allen interessierten Herstellern bereit ist. Die in der Vergangenheit von Sky zertifizierten Geräte funktionieren mit den neuen Karten allerdings tatsächlich nicht mehr. Sky stellt den Kunden auf Wunsch aber auch CI+-Module kostenlos zur Verfügung, über die sie die Sky-Programme auf einem eigenen Gerät mit CI+-Slot empfangen können. Eine Aufnahmemöglichkeit besteht damit jedoch auch nicht.
    Abschließend weisen wir darauf hin, dass das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hohe Anforderungen an den Nachweis eines kartellrechtlich relevanten Missbrauchs von Marktmacht bzw. eines Verstoßes gegen das Kartellverbot stellt. Das Bundeskartellamt ist nicht verpflichtet sämtlichen Wettbewerbsverstößen nachzugehen und es liegt im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Beschlussabteilung, ob sie ein Verfahren einleitet. Informationen zu laufenden Verfahren und Sektoruntersuchungen finden Sie auf der Internetseite des Bundeskartellamtes (Bundeskartellamt - Startseite).
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen täglich in der Zeit von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, donnerstags auch von 13:00 bis 16:00 Uhr, unter der Telefonnummer 0228 94 99 555 auch gerne telefonisch zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Ihr Referat für Öffentlichkeitsarbeit
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Versteh ich ;)

    Aber auf wesentliches Post von Ostfriese2 kürzen reicht doch
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 13. August 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sorry, Peter, du hast zwar Recht, das unaufgefordert zugesandte Ware vom Versender abgeholt werden muss, aber zielführend ist es nicht, den receiver von Sky anzunehmen und zu lagern, denn dann geht Sky davon aus, dass du den Leihvertrag konkludent angenommen hast und das Gerät nutzt. Sky sieht ja nicht, was bei dir zu Haus passiert. Du müsstest dann Mail an Sky schreiben, damit die die Hardware abholen, aber die ignoriert Sky dann.
    Verweigere die Annahme von Sky-Paketen! Informiere entsprechend den Postboten des Vertrauens oder die nette Nachbarin, nicht in deiner Abwesenheit das Paket anzunehmen. Besteh auf solo V14 ohne Leihgerät.
    Wenn du Sky-Receiver hast und nicht EMM blockst mit Linux-Receiver, dann wirst du sicher schnell gepairt, auch wenn der Receiver nie ausgepackt wird. Dann kann die V14 nur noch in diesem Sky-Receiver arbeiten!
     
  8. origami

    origami Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    doch da ich in österreich gar kein BGB habe :p
    ABGB und nein suche mir bitte nicht § für österreich raus :)
     
  9. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das würde dir so passen, dass nur eure Interpretation der Paragraphen hier weiter zu lesen wäre. Dieser Zensurwunsch von dir wird hoffentlich nicht entsprochen.

    Genau was ich dir ganze Zeit schon geschrieben habe. Durch das CI+Modul kann man Sky nix vorwerfen (außer der Aufnahmemöglichkeit).
     
  10. **Peter**

    **Peter** Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Alles klar, ich habe seit geraumer Zeit bestimmte EMMs geblockt. Gestern wie gesagt neue Freischaltung beantragt und nun bis 10.12.2014 verlängert.Ich möchte ja garkeine neue Smartcard, habe ja ne V13
     
    Zuletzt bearbeitet: 13. August 2014
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