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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Setzte @Crom auf die Ignorierliste.Der will keine ernsthafte Diskussion.
    Nur Stänkern.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Und wenn der Sky-Receiver gegen Vorschriften verstößt, dann darf er nicht verwendet werden. So einfach ist das.
    Wenn TechniSat ein Gerät anbietet, dass wichtige Funktionen nicht beherrscht, ist das egal, denn TechniSat ist nicht Anbieter einer Plattform. Als Plattformbetreiber darf man nur bestimmte Geräte vermieten und verkaufen. Dabei muss jedes Gerät den Anforderungen genügen, nicht nur eins im Sortiment von Sky.
     
  3. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Im Paragraphen wird eine Gleichbehandlung gefordert. Eine Ungleichbehandlung würde bedeuten, dass Sky das HbbTV-Angebot von manchen Sendern zu lassen würden und von manchen nicht. Das ist aber nicht gegeben. Sky behandelt alle Sender gleich und erfüllt damit die gesetzlichen Vorgaben.

    Ich halte es für schädlich, dass einige sich hier aus den Gesetzen, Verordnungen etc. irgendetwas zusammen reimen, was dort gar nicht steht.

    Trifft auf für HbbTV zu. Alle Sender werden gleich behandelt.

    Ich gehe hier permanent darauf ein. Hier werden ja unterschiedlichste Paragraphen gepostet. Bei den einen ist Sky gar nicht gemeint, bei anderen wird gar nicht gefordert, dass z.B. HbbTV unterstützt werden muss sondern es geht um Gleichbehandlung und die ist ja gegegeben.

    Die Sky-Geräte entsprechen der Anforderung, da keine Ungleichbehandlung von verschiedenen Sendern gegeben ist. Alle Sender werden gleich behandelt, man kann sie aufnehmen (bei Sky+), spulen, auf einen Favoritenplatz setzen als Startkanal einstellen etc.pp. Der einzige Punkt wäre vielleicht die Serienaufnahme. Ich weiß aber nicht, in wie weit der Sky+Receiver Serienfolgen erkennt. Vielleicht müssten die ÖR-Sender da einfach ein bestimmtes Signal senden.

    Offenbar willst du keine ernsthafte Diskussion sondern nur gegenseitiges Zustimmen. Wenn jemand anderer Meinung ist, wird dies gleich als "Stänkern" tituliert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Okay, und jetzt wieder Ist-Zustände und neue technische Lösungen gegen Pairing! Und andere gute Ideen!
     
  5. bdroege

    bdroege Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @MarcBush
    Es ist völlig sinnlos Crom irgendwas zu erklären. Da kann man auch versuchen einen Mitglied der zwölf Stämme zu erklären das die Sache mit der Arche Noa aus genetischen Gründen kaum realistisch ist (Alle Tiere stammen von einen Elternteil ab)
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das Gerät des Anbieters einer Plattform muss neutral sein, d.h. nicht, dass es neutral ist, wenn es alle anderen Sender auf gleiche Weise stört, sondern Neutralität heißt, das muss man nicht ernsthaft erklären, dass man sich zurückhält und das andrere Programm unverändert empfängt. Veränderungen der Datenströme sind verboten.

    Aber schön, dass ich das nochmals erklären muss, das disqualifiziert die Argumentation von Crom wohl deutlich genug (ich muss ja nicht neutral sein :)

    RStV und die zu § 53 RStV ergangene Satzung zum Zugang für digitale Dienste konkretisiert diese Auflagen für Plattformanbieter wie Sky.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich sehe es ein. Ich arbeite als rechtlicher Betreuer für Schwerbehinderte, daher habe ich zu viel Geduld.
     
  8. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es erfolgt überhaupt keine Störe, Datenströme werden gar nicht verändert. Neutral bedeutet, das die Sender gleichbehandelt werden. Das steht doch sogar so im Paragraphen!

    Zitat: "[...] oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden. [...]"

    Es geht also um Gleichbehandlung und mehr nicht!

    Übrigens, wenn sich ein Staat als neutral definiert, dann bedeutet dies nicht, dass jetzt jeder Staat einfach mal alles machen darf, z.B. Durchmarschieren (siehe Belgien im WK I). Du hast eine sehr merkwürdige Auffassung von Neutralität.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. August 2014
  9. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Kann man für diese Rundfunkstaatsvertrag Geschichte ein separates Thema aufmachen und alles verschieben? Ich glaube das ist hier ausreichend diskutiert worden.
     
  10. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Das mit Technisat hast Du also schon verstanden. Wenn Du jetzt noch verstehen würdest bzw. durch einschlägige Lektüre der entsprechenden Richtlinien erkennen würdest, dass auch Sky kein Plattformanbieter im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages ist, hättest Du vielleicht verstanden, was auch die BLM Euch schon geantwortet hat. Oder willst Du jetzt behaupten, dass Sky auch die Transponderkosten für die Öffis übernehmen soll. Sky hat mit deren Signal und dessen Entschlüsselung NICHTS zu tun. Die Vorschriften sind für SKY deshalb NICHT EINSCHLÄGIG, da Sky KEIN PLATTFORMANBIETER ist!
     
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