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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist natürlich nur eine Ausrede von Kabel Deutschland entgegen jeder Logik. Bei KDG geht es ja um die Forderung an ARD und ZDF, Gebühren für die Einspeisung zu zahlen, während ARD und ZDF das nicht einsehen wollen. Also sucht man Nebenkampfplätze und versucht mit Nadelstichen, ARD und ZDF umzustimmen. Normal käme KDG nicht auf die Idee, die Zusatzdienste auszuklammern.

    Was der Pressesprecher eines beteiligten Unternehmens sagt, ist natürlich für die rechtliche Beurteilung des Handelns von Kabel Deutschland irrelevant. Wenn KDG rückwirkend die Preise der Kunden verdoppelt und die Leute (natürlich) dagegen klagen, würde der Pressesprecher von KDG auch gegenüber DF sagen: "Wir fühlen uns im Recht."....
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. August 2014
  2. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Boh eh. Das kann dir doch egal sein. Du kannst nichts machen und dann weiter vor der Dreckskiste sitzen, oder du schreibst ne Mail und die machen das für dich. Ob das kompliziert ist oder nicht, kann dir doch egal sein. Informiere dich bitte mal wie oft schon ein privater Anbieter in einem Rechtstreit gegen die öffentlich rechtlichen Anstalten gewonnen hat.
    Kabel Deutschland muss durchleiten, obwohl die Öffis keinen Cent Gebühren zahlen.
    So, das musste mal gesagt werden!
     
  3. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das kann doch gar nicht sein. Der neue supertolle innovative Receiver mit zukunftssicherer Technik? So schrieb mir doch Sky ... zum Glück ist das Teil nie über meine Türschwelle gekommen. :D

    Aber das ist bestimmt nur ein Bedienungsfehler.
     
  4. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    Mein eigenes, und der Lieferant ist nicht Sky!
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Einfach machen!
    Kopie Anfang

    Mit der Bitte um Weiterleitung an Ihre Rechtsabteilung

    Der private Anbieter Sky verwehrt, bzw., erschwert mir den Zugang zu Ihrem HbbTv Angebot. Dadurch, dass ich seit Neustem gezwungen werde, nur noch Hardware aus dem Hause Sky zu verwenden, kann ich mit den dort angebotene Receivern, gar nicht auf Ihr HbbTv Angebot zugreifen. Mit dem alternativ angebotenem CI+ Modul nur, wenn ich mir noch einen Receiver für mehrere hundert Euro. Ich forderere Sie hiermit rechtsverbindlich auf, diesen Zustand umgehend zu ändern.
    § 52b Belegung von Plattformen
    (1) Für Plattformen privater Anbieter mit Fernsehprogrammen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technische Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel
    der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen, dass
    a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    einschließlich programmbegleitender Dienste, zur Verfügung stehen; die im Rahmen der Dritten Programme verbreiteten Landesfenster sind nur innerhalb der Länder zu verbreiten, für die sie gesetzlich
    bestimmt sind...

    § 52c RStV – Technische Zugangsfreiheit

    (1) Anbieter von Plattformen, die Rundfunk und vergleichbare Telemedien verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt dürfen Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer Programmführer weder unmittelbar noch mittelbar

    1. 1.
      durch Zugangsberechtigungssysteme,
    2. 2.
      durch Schnittstellen für Anwendungsprogramme,
    3. 3.
      durch Benutzeroberflächen, die den ersten Zugriff auf die Angebote herstellen, oder
    4. 4.
      durch sonstige technische Vorgaben zu den Nummern 1 bis 3 auch gegenüber Herstellern digitaler Rundfunkempfangsgeräte
    bei der Verbreitung ihrer Angebote unbillig behindert oder gegenüber gleichartigen Anbietern ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich behandelt werden.
    Kopie Ende


    Schreibt eine Email an euren Landessender, und sagt, das Sky euch den Zugang zu HbbTv verwehrt.
    HbbTv ist programmbegleitender Dienst! Da hat Sky einen Fehler gemacht. Würde ja nur Mit CI+ Modul gehen, da muss ich mir aber einen teuren neuen Receiver kaufen, und das ist im doppelten Sinn unbillig behindern.:)

    Also, macht euch die Mühe, schreibt eine Email an die Rechtsabteilung eure Landessenders.

    Ihr könnt den Text hier ja einfach kopieren und aus der Liste den Kontakt zu Eurem Sender heraussuchen. Wenn die (Sky) das nicht abstellen, ist die gesamte Sendeerlaubnis von Sky futsch! Also Pairing ade, oder alle Receiver umrüsten für HbbTv. Mundgerechter kann ich das nicht machen, kauen müsst Ihr selbst!

    Bayerisches Fernsehen
    Kontakt : Ihr Draht zum Bayerischen Fernsehen | Kontakt | Bayerisches Fernsehen | Fernsehen | BR.de
    Hessischer Rundfunk
    Der hr | Service & Kontakt | Hessischer Rundfunk | hr-online.de
    MDR
    zuschauerservice@mdr.de
    Radio Bremen
    Kontakt - Rundfunkrat - Radio Bremen
    NDR
    Allgemeine E-Mail an den NDR | NDR.de - Service
    RBB
    E-Mail | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg
    SR
    info@sr-online.de
    SWR
    Kontakt | SWR.de
    WDR
    Kontakt - Global - WDR.de
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2014
  5. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Äpfel und Birnen ;-)
    Selbst im obigen Fall ist die Beurteilung nicht einfach. Es gibt aber auch noch einen gravierenden Unterschied:
    Kabel Deutschland ist ein Plattformanbieter nach § 2 Abs. 2 Nr. 13 RStV
    Sky Fernsehen GmbH & Co. KG ist ein Plattformanbieter nach § 2 Abs. 2 Nr. 13 i.V.m. § 52 b Abs. 3 RStV (sog. Programmplattformen)
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich dachte, die Sky-Box hängt am Internet? HbbTV ist beides: TV und Internet-Funktion.
    HbbTV ohne TV geht nicht.
    Mit einem anderen SATELLITEN-Receiver für DVB geht HbbTV, wenn dieser Internetanschluss hat.
     
  7. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Leute, Leute! Das ist doch ganz einfach. Alle Sender haben Rechtsabteilungen. Die arbeiten umsonst für euch und gehen bis nach Karlsruhe.
    Oder habt ihr selbst das Geld, um in jeder Instanz einen höheren Streitwert zu hinterlegen, das geht in die Millionen. Das Gesetz zwing euch, Gebühren zu zahlen, es zwingt aber auch die Sender dazu, ihr Recht durchzusetzen. Ihr müsst nur petzen!
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. August 2014
  8. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Auch @tomcologne
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hier noch ein Link zu der Satzung aus der Ermächtigung des § 53 des Rundfunkstaatsvertrags zu der digitalen Zugangsfreiheit für Plattformbetreiber (Plattformregulierung):

    http://www.lmk-online.de/service/rechtsgrundlagen/rechtsgrundlagen-alm/digitale-zugangsfreiheit/

    Was § 52 a Abs. 3 RStV zum Thema von Ostfriese2 beitragen soll, erschließt sich mir nicht. Ostfriese2 stellt ja auf § 52 c RStV ab.

    § 52 a Abs. 3 RStV spricht aber davon, dass die Befreiung bezüglich Abs. 1 und 2 desselben § 52 a nur dann gilt, wenn auf DEM SELBEN Endgerät (hier: Sky-Receiver) über andere Anbieter (ARD/ZDF-Plattform für ASTRA) die notwendigen Programme mit den Zusatzdiensten gesehen werden können. D.h. Sky darf ÖR nicht ausgrenzen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. August 2014
  10. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nö. Der Anschluss ist optional und kann maximal zur Selectbestellung genutzt werden. Zudem ist der Receiver nur eine Option. Es gibt noch das Modul. Das es für dich keine Alternative ist, ist nachvollziehbar. Dennoch ist damit der Zugang selbst zu HbbTv oder anderen Diensten gewährleistet.
     
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