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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    § 52b Belegung von Plattformen
    (1) Für Plattformen privater Anbieter mit Fernsehprogrammen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technische Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel
    der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen, dass
    a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    einschließlich programmbegleitender Dienste

    Da gibt es KEINEN Interpretationsspielraum!
     
  2. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ist HBB Programm begleitender Dienst. Der Dienst selber kommt über einen anderen Weg. Nämlich das Internet. Bei Videotext hast Du sicher Recht. Aber HBB? P.S. für Juristen gibt es fast überall Interpretationsspielraum.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das Ganze führt hier zu weit, aber grundsätzlich sind rechtliche Kommentare und Literatur so strukturiert, dass die Autoren unstreitigen Inhalt und umstrittene Themen kennzeichnen und auf widersprüchliche Rechtsprechung hinweisen. Ansonsten spricht man von der herrschenden Meinung, Mindermeinungen sind natürlich immer möglich.

    Sky hat seine Zulassung als Plattform. Veränderungen müssen angezeigt werden. Wenn Sky TV-Rundfunksignale (eigene und fremde) bündelt und mit Internet-Zusatzdiensten über die Einheitsbox (neu und bisher so nicht berücksichtigt bei Genehmigungen) an die TV-Monitore sendet, die typischer Weise noch weder SAT-Tuner noch Internet-Browser beinhalten, dann muss Sky hier schon sich fragen lassen, wieso HbbTV nicht unterstützt wird, man aber gleichzeitig andere Hardware ausschließt (Modul lässt keine Aufnahmen zu, ist daher keine Alternative). Die Sky-Box kann an das Internet angeschlossen werden und Internet-Zusatzdienste nutzen wie Snap oder Go. Die Zusatzdienste der ÖR auszuklammern, ist da schon bedenklich. § 52 c RStV verlangt ja die diskriminierungsfreie Übertragung anderer TV-Sender inkl. deren Zusatzangeboten. Aber das Ganze ist hier nicht der passende Rahmen, um mehr als die Oberfläche anzukratzen.

    Landesmedienanstalten, ARD und ZDF, Verbraucherschutzzentralen, Kartellamt, Sky müssen informiert werden, Fachpresse auch, dann haben wir als Kunden den notwendigen Beitrag geleistet. Ob in angemessener Zeit die Institutionen reagieren, darf bezweifelt werden.

    Aber auch für denjenigen, der mal tatsächlich mit Sky vor Gericht sich trifft, sind es hilfreiche Argumente, denke ich.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also HbbTV ist ja nicht unabhängig vom TV-Empfang nur über Internet nutzbar, sondern ist eine Kombination / Verschmelzung beider Medien. Sky nutzt auch das Internet als Ergänzung seines TV-Programms.
    HbbTV ergänzt den Videotext mit mehr Infos und Grafiken und wird den Videotext ablösen. Also nach meiner Meinung schon ein Zusatzdienst der TV-Sender, der nicht ausgeschlossen werden sollte.
     
  5. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nicht ausgeschlossen werden sollte, da Stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Die Frage ist aber, ob er eingeschlossen werden muss. Und da wäre ich nicht sicher.
     
  6. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe mit der Rechtsabteilung des NDR gesprochen. JA HbbTv ist en programmbegleitender Dienst.
     
  7. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Na dann viel Glück bei Deinen Aktivitäten.
     
  8. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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  9. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    Selbst in diesem Artikel heißt es, rechtlich ist das kompliziert. Und da wird sogar bewusst gefiltert. Bei Sky kann nur das Empfangsgerät nicht damit umgehen.
     
  10. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Sky-Programminhalte am Sky-Sat-Receiver kommen nur über DVB. HbbTV-Inhalte kommen über Internet. Es ist also ein anderer Emfangsweg und das von dir mehrfach zitierte steht in §52b Absatz 1. Sky ist aber ein Plattformanbieter nach § 2 Abs. 2 Nr. 13 i.V.m. § 52 b Abs. 3 RStV für den u.U. Absatz 1 und 2 überhaupt nicht gelten. Bitte verrennt euch nicht...
     
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