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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. LolaHa

    LolaHa Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lese hier schon lange mit und möchte auch mal meinen Ist-Zustand teilen.
    Bin seit ca. 20 Jahren Premiere/Sky-Kundin und habe zum 1.7. verlängert, allerdings im Hinblick auf Pairing nur um 12 Monate. Ich hatte nie ein Leihgerät von Sky und meine S02 läuft im Technisat Receiver seit Jahren mit einem AC. Das habe ich mittlerweile auf One4all upgedatet, da ich ja damit rechnen muß, dass meine S02 getauscht wird. Dank der guten Argumentationshilfen hier gehe ich davon aus, dass ich eine Solo-V14 brkommen kann.
    Sollte Sky aber auf der nicht zumutbaren Hardware bestehen, wird meine Kündigung schneller bei denen eingehen, als sie gucken können. Es wäre zwar schade, gerade die Sport-Übertragungen würden mir fehlen (Golf, Buli, NFL), aber es gibt auch ein Leben ohne Sky!

    Lieben Gruß
    Lola
     
  2. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nach Definition der Medienanstalten ist Sky ein Plattformanbieter nach § 2 Abs. 2 Nr. 13 i.V.m. § 52 b Abs. 3 RStV.

    "(3) Der Plattformanbieter ist von den Anforderungen nach Absatz 1 und 2 befreit, soweit...LINK
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    "(3) Der Plattformanbieter ist von den Anforderungen nach Absatz 1 und 2 befreit, soweit
    1.der Anbieter der zuständigen Landesmedienanstalt nachweist, dass er selbst oder ein Dritter den Empfang der entsprechenden Angebote auf einem gleichartigen Übertragungsweg und demselben Endgerät unmittelbar und ohne zusätzlichen Aufwand ermöglicht, oder..."


    Eben, Sky muss in sein Programmbouquet nicht 1/3 öffentlich-rechtliche Programme und deren Zusatzdienste (HbbTV) aufnehmen, soweit über das selbe Empfangsgerät (Sky-Receiver) und den selben Empfangsweg (ASTRA 19 Grad Ost) diese Dienste zugängig sind.

    Und sind sie es mit der Sky-Box? Die Programme ARD und ZDF usw. ja, die Zusatzdienste auch?

    edit: Es geht also zum einen erst darum, welche Programme mit Zusatzdiensten verbreitet werden müssen, zum anderen dann darum, diese definierten, eingegrenzten Inhalte ohne Einschränkung und Behinderung Dritter auf dem Gerät zu übertragen. Als Geräteverkäufer oder Verleiher hat der Plattforminhaber besondere Pflichten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. August 2014
  4. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    Die Zusatzdienste nicht. Wie sieht das denn in den Kabelnetzen grundsætzlich aus? HBB dort nutzbar? Wenn nicht, vermute ich, dass diese anders behandelt werden.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Kann denn ein technisch perfekter TV als Endgerät ohne SAT-Tuner die HbbTV-Dienste darstellen, auch wenn die Signale vom Sky-Receiver kommen?
     
  6. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Haha die von Sky werden immer verrückter
    Jetzt habe ich ein Schreiben bekommen im dem sie anmerken, dass ich ihnen die Smartcard zurück gesendet haben. Ob die abgeschalteten S02 oder die nie benutzten neuen Karten gemeint sind, ist nicht klar, aber wenn ich jetzt auf Sky.de gehe um meine KD Daten abzufragen steht da nur noch : Sie haben keine Smartcards. Keine weitere Daten von mir mehr zu sehen.

    Na mal schauen was das noch so kommt.
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    SteveHH zeigt ja den ganzen Irrsinn von Sky in besonders zugespitzter Form; hoffe Du bewahrst die Schreiben für eine amüsante Zusammenfassung für eine Fachzeitschrift auf?
    SteveHH hatte ja eine Widerrufsbelehrung mit dem Hardwaretausch erhalten, und nun weiß Sky nicht mehr weiter und verirrt sich in seinem eigenen AGB-Tausch-S02-NDS-Sky-Wunderbox-Delirium...
     
  8. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit dem Sky-Modul und passendem TV ja.
    Ich wollte damit aber auch zum Ausdruck bringen, dass Gesetze immer der Interpretation bedürfen. Da gibt es dutzende Ausnahmen und es gibt ganze Berufsgruppen die die Texte interpretieren - je nach Bedarf immer anders ;-)
    Nur Googlen hilft da nicht...
    Schön, dass du oben im zitierten Absatz zumindest auch noch das Wort "oder" stehen gelassen hast. Die Absätze 1 und 2 gelten auch unter anderen Bedingungen nicht für Sky...

    Zudem würden "Rechtsdeuter" das Thema HbbTV (also Zusatzdienst) erstens wohl als unbedeutend ansehen - zumindest wenn es um den Punkt Meinungsvielfalt geht. Denn mit dem unbeschränkten Empfang der freien Sender ist die Meinungsvielfalt sicher gegeben. Zum anderen würden vermutlich darauf bestehen, dass das völlig irrelevant ist, da HbbTV überhaupt nicht über den gleichen Emfangsweg kommt. Über Sat kommen nur Signalisierungen. Die eigentlichen Inhalte kommen über Internet.

    So sehr ich Pairing gerne verhindert sehen möchte, so halte ich diesen Weg für Zeitverschwendung.
     
  9. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Klasse! @MarcBush
     
  10. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Bei mir war es nach Rücksendung der Sky-Hardware bis zu einer Woche nach Zusendung der einzelnen V14 genauso. Ich konnte mich auch nicht in das Kundencenter einloggen, weil ich keine aktive Smartcard hätte.

    Schon ein ziemlicher Irrsinn, den Sky da betreibt. Denn KUNDE bin ich ja weiterhin, auch ohne aktive Smartcard. Dem Kunden aber den Zugang zu sperren, ist schon abenteuerlich.

    Mittlerweile kann ich mich aber wieder einloggen.
     
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