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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ein zweiter Receiver zu seinem eigenen. Nur vergessen zu sagen, dass der dann nicht mehr funktioniert.
     
  2. cybermann27

    cybermann27 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    und genau das ist Blödsinn, Ich Arbeite selbst bei der Post als Zusteller.

    wenn Ich ein Paket bei einem Nachbar abliefere, oder an einen ausgemachten Ablageort das Paket abstelle. kann man innerhalb von 3 Tagen das UNGEÖFFNETE Paket wieder in jeder Postfiliale zurückschicken lassen. des weiteren, da es sich bei den Sky Receivern um nicht Bestellte Ware handelt ( dies bei der Post angeben ) Muss Sky die Dinger sogar zurücknehmen.............:winken::winken::winken:
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Außerdem kann jeder Kunde versuchen, seinen Leihreceiver, wenn er nicht gebraucht wird, an Sky zurückzuschicken und den lLeihvertrag so auch noch nach Monaten wieder zu beenden (Receiver dann im Kundencenter austragen lassen, so besteht besserer Schutz gegen Pairing, wenn man eigene Hardware nutzt)
     
  4. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    Mein eigenes, und der Lieferant ist nicht Sky!
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ob schon einer auf diese Idee gekommen ist?

    Öffentlich rechtliches Fernsehen ist ja ein hohes Rechtsgut in Deutschland.
    Fakt ist ja, dass ich mit keiner von Sky Angebotenen Hardware das HbbTv von den öffentlich rechtlichen Anbietern sehen kann.
    Ich habe also mal bei der ARD angrufen. Die haben mich wegen Nichtzuständikeit an meinen Landessender, in meinem Fall der NDR verwiesen. Dort habe ich wieder das Problem geschildert und hartnäckig auf ein Gespräch mit der Rechtsabteilung bestanden.
    Die waren sehr angetan, davon zu erfahren. Nach einem längeren, von seiten des NDR sehr interresierten Gespräch, wurde ich gebeten meine Unterlagen, insbesondere meine Beschwerde beim Bundeskartellamt und nützliche Links zur Verfügung zu stellen.

    Das habe ich dann gemacht:
    (und ich denke, es kann nicht schaden, wenn in jedem Bundesland mal jemand so vorgeht.)


    Hallo Herr XXXXX.

    Ich schildere zunächst mal den technischen Hintergrund: Sky bietet sein Programm nur noch auf von Sky gelieferter Hardware an.

    Leserstimmen zum Sky-Kartentausch

    Da ich, wie sicherlich viele Zuschauer, nur einen Satelliten-Anschluss im Wohnzimmer habe, muss ich nun also diese Hardware an dem Anschluss verwenden. HbbTv wird aber auf keiner von Sky gelieferten Hardware unterstützt. Das führt dazu, dass Sky die volle Kontrolle hat, was ich sehen kann. Das Programm der öffentlich rechtlichen Sender wird zwar zur Verfügung gestellt, aber eben nicht HbbTv. Ich habe also keinen Zugriff mehr auf zusätzliche Informationen wie z.B. Mediatheken. Da Sky aus meiner Sicht so eine Monopolstellung erreicht und seine Marktmacht missbraucht, habe ich mich an das Bundeskartellamt gewendet. Offensichtlich ist dieses auch aktiv geworden. (Den genauen Text habe ich nicht mehr, da ich ihn direkt auf der Webseite des Bundeskartellamtes eingegeben habe)

    Antwort vom Bundeskartellamt:
    "Sehr geehrter Herr XXXXX,
    in Ihrer Nachricht vom xxxxxxxxx berichten Sie, dass die Sky Deutschland GmbH neue Smartcards ausgebe und zugleich neue Endgeräte zur Verfügung stelle. Die neuen Smartcards würden nur auf den neuen Geräten funktionieren. Eine Nachfrage bei Sky ergab, dass den Kunden in der Tat neue Smartcards und auch neue Endgeräte (entsprechend dem Funktionsumfang des Endgerät, welches die Kunden vorher hatten) kostenlos zu Verfügung gestellt werden. Die Smartcard ist mit dem Endgerät „gepairt“, d.h. funktioniert nur mit diesem. Auf Wunsch des Kunden stellt Sky jedoch auch CI-Plus-Module kostenlos zur Verfügung. Diese können dann mit jedem Gerät (TV, Festplattenrecorder etc.) genutzt werden, das einen CI-Slot hat. Außerdem weist Sky darauf hin, dass Smartcards weiterhin für sämtliche Geräte freigeschaltet werden, die von Sky zertifiziert sind. Grundsätzlich stehe es jedem Gerätehersteller offen, seine Geräte für Sky zertifizieren zu lassen. Die Zertifizierung ist nach Angaben von Sky erforderlich, um die (gesetzlichen) Anforderungen an Jugendschutz und Kopierschutz zu erfüllen. Hieran habe sich auch nichts geändert. Allerdings sei es nun nicht mehr möglich, entsprechende Schutzmechanismen durch technische Maßnahmen zu umgehen. Aufgrund der kostenlosen Tauschmöglichkeit sowie der Option, ein CI-PlusModul von Sky zu bekommen und dann einen eigenen Receiver weiterzubenutzen bestehen nach erster Prüfung der Beschlussabteilung keine Anhaltspunkte für ein kartellrechtlich relevantes Missbrauchsverhalten.
    Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag"

    Hier hat Sky das Bundeskartellamt angelogen. 99€ verlangt Sky für das CI+ Modul, zudem funktioniert ein CI+ Modul nicht in einem Ci Schacht. Ich kann es in meinem Fernseher gar nicht einsetzen! Auf die Tatsache, dass mit dem kostenlosen Leihreceiver kein Zugang zum öffentlich rechtlichem HbbTv möglich ist, wird nicht eingegangen.

    Nur zur Info: Hier ein Link zum technischen Hintergrund von CI+ Common Interface

    Außerdem habe ich mich mit folgendem Schreiben an die:

    Europäische Kommission
    Generaldirektion Wettbewerb
    Registratur Missbrauchskontrolle (Antitrust)
    1049 Brüssel Belgien
    Email: comp-market-information@ec.europa.eu

    Die zuständigen Aufsichtsbehörden für Sky Deutschland:
    Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH)
    Anstalt des öffentlichen Rechts
    Rathausallee 72-76
    22846 Norderstedt
    Email: info@ma-hsh.de

    Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
    Präsident: Siegfried Schneider
    Heinrich-Lübke-Straße 27
    81737 München
    Email: petra.ragaller@blm.de


    Hier ist meine Argumentation etwas anders, aber sicherlich auch hilfreich.

    "Guten Tag, zur Zeit zwingt der einzige relevante Pay TV Anbieter in Deutschland seine Kunden dazu, nur noch Receiver zu benutzen, die von Sky geliefert werden. Diese Praxis macht es unmöglich, da ja der Satellitenanschluss vom Zwangsreceiver belegt ist , auch das Angebot anderer europäischer Pay TV Anbieter zu nutzen. Vorher war es möglich und legitim, auf eigener Hardware, neben dem Angebot von Sky, auch das Angebot von anderen europäischen Anbietern zu nutzen. Da Sky seine zum Empfang nötige Smartcard mit dem Receiver "verheiratet", ist es nicht möglich, diese Smartcard in einem anderen Receiver zu nutzen. Wenn man z.B. das Angebot von einem anderen europäischen Pay TV Anbieter parallel nutzen will, ist das nicht möglich, weil man dessen Smartcard nicht im Sky Receiver nutzen kann. In der Regel hat der Kunde nur einen Satellitenanschluss im Wohnzimmer. Das bedeutet, man muss, um auch das Angebot anderer zu nutzen, jedes Mal die Hardware umbauen. Das ist dann ganz ähnlich, wie bei der Zwangsrouter-Praxis einiger deutscher Internet-Anbieter. Diese Praxis wird in Kürze per Gesetz beendet. Ich bin mir sicher, dass diese Praxis von Sky gegen europäisches Recht verstößt."

    Antwort steht hier noch aus.

    Ich hoffe, dass sie Ihre Kollegen überzeugen können, in dieser Sache gegen Sky aktiv zu werden. Ein Schreiben des NDR wird sicherlich zu mehr Aktivität beim Bundeskartellamt führen, als hunderte Mails verärgerter Bürger. Auf welcher Technik der Zuschauer sein Programm schaut, ist allein seine Sache. Faktisch wäre das ja so, als wenn mir die Telekom vorschreibt, welches Telefon ich benutze. Das hatten wir ja schon vor 30 Jahren zu Monopolzeiten.

    Ich verbleibe mit freundlichem Gruß,

    xxxxxx
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2014
  5. Teoha

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    :eek:

    Es ist passiert, man hat mich (!) mit Ausnahme dieses Satzes sprachlos gemacht.

    :eek:
     
  6. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    Mein eigenes, und der Lieferant ist nicht Sky!
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    ??? Ich hoffe, dass nicht ich das verursacht habe;)
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. August 2014
  7. katzenmann

    katzenmann Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, setz ihn einfach auf die ignore-list. Hab ich auch bereits vor einiger Zeit gemacht.
     
  8. Andy-K

    Andy-K Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Stimmt war bei mir genau so. Ich bin sogar auf die Sky Seite gegangen und hab mir einfach den Retourschein von denen ausgedruckt und fertig. Keine Sorge angenommen heist noch lange nicht akzepziert. Immer schön zurück mit dem Schrott ;)
     
  9. HarryPotter

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Antwort vom Kartellamt halte ich für einen schlechten Scherz. Es mag ja stimmen, dass ich alternativ auch auf das CI+ ausweichen kann, wenn wenigstens noch halbwegs moderne Hardware einsetzen möchte. Allerdings gibt es dann eben keine Aufnahme mehr, da das von Sky herausgegebene Modul dies eben in keinster Weise unterstützt.

    Somit ist man dann eben doch auf die Gehhilfen von Sky angewiesen, wenn man mal 'ne Sendung aufnehmen und eben später ansehen will.

    Da sieht man mal: Die prüfen auch nur halb und wie es gerade passt. Denn wenn ich mich mit der Materie auseinandersetze, gebe ich mich bestimmt nicht nur mit der Antwort eines Unternehmens zufrieden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. August 2014
  10. Berliner

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    Ja klar. Für ein paar zehntausend Nutzer von Sky D wird das Bundeskartellamt keine monatelange Prüfung einleiten. Erst recht nicht wenn es sich um ein optionales Produkt handelt, das, sofern einem die Rahmenbedingungen nicht passen, alle 12 Monate kündbar ist. Sky-süchtig sein ist leider keine Basis, um auf gewisse Nutzungsrechte zu bestehen.
     
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