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Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 28. Juli 2014.

  1. IceTea

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Es ging nur um die allgemeine Definition von "Grundversorgung", dass dann nicht jeder das selbe darunter zählt, ist klar.

    Wobei das Programm bei ARD/ZDF doch schon mehr als "Wetten, dass?", Kochshows oder Ranking-Shows zu bieten hat.
     
  2. satklotzer

    satklotzer Gold Member

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    schliessen und fertig
     
  3. Futuremann

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  4. NFS

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Warum sollte es damals schon ein Urteil gegeben haben, als man nur drei ÖR-TV-Programme und mit etwas Glück das eine oder andere Auslandsprogramm hatte?
     
  5. fullhdfan

    fullhdfan Silber Member

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Kein Wunder, weil es auch trotz HR - HD - Logos bei den Hessen bislang keine einzige native HDTV - Sendung gegeben hat. Sogar Sendungen, welche im Ersten nativ in HD ausgestrahlt wurden, wie z. B. Tatort, sind im HR auf Standard - Format heruntergewürgt worden - und das soll dann noch HD sein? Sowas nenne ich Etikettenschwindel!
     
  6. IceTea

    IceTea Junior Member

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Falsch, im Gegensatz zum BR z.B. hat man beim HR für einzelne Sendungen schon mal eine Übergangslösung genutzt, um nativ in HD zu senden.
     
  7. Wambologe

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Ich kann immer wieder nur empfehlen, die Rundfunkurteile einfach mal im Gesamten durchzulesen. Auch wenn der ein oder andere der Ansicht ist, dass man es sich auch leicht machen kann und einfach die eigenen Ansichten als Fakten in die Welt zu schicken.

    Aus dem Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 30. Oktober 1990:
    Und jetzt die Frage: Ist "ein Programm für jedermann und eben nicht nur Nachrichten" wie es Thunderball nannte nicht nur eine andere Umschreibung für "Programme für die Gesamtheit der Bevölkerung"?

    Am 30. November 1993 ergänzte es das Bundesverfassungsgericht so:
    Eine weitere Definiton, 6. Oktober 1992:
    Die dort erwähnten Definitionen sind gleich. "Im Zeichen der Erweiterung des Rundfunkangebots um privat veranstaltete und europäische Programme kommt es darauf an zu gewährleisten, daß der klassische Auftrag des Rundfunks erfüllt wird, der neben seiner Rolle für die Meinungs- und politische Willensbildung, neben Unterhaltung und über laufende Berichterstattung hinausgehender Information seine kulturelle Verantwortung umfaßt." (erstmals am 3. Juni 1986)

    Bislang hat es das Bundeverfassungsgericht vermieden, zu sagen, welche der bereits vorhandenen Programme zur Grundversorgung gehören. Einmal hat ers gemacht. Die Eklärung hierzu vom 24. März 1987:
    Und am 11. September 2007 erklärte das Bundesverfassungsgericht
    Um das nochmals zusammenzufassen. 2007, zu einer Zeit als die ÖR ganz sicher nicht ein Drittel ihrer Programme hatte, sagte das Bundesverfassungsgericht: "Die Entscheidung über Anzahl der erforderlichen Programme steht den Rundfunkanstalten zu."

    Um das noch zu ergänzen: Nicht jedes Programm muss der Grundversorgung dienen, wie das Bundesverfassungsgericht 87 erklärte:
    Allerdings muss der Gesetzgeber (bzw. Gebührenzahler) nicht alle Nicht-Grundversorgungsprogramme bezahlen. Wie das Bundesverfassungsgericht u.a. 93 betont hat, was den Handlungsspielraum der ÖR wieder einschränkt:
    Grundsätzlich scheinen aber mehrere Programme durchaus in dem Bereich zu liegen, der von der Finanzierungsgarantie abgeckt werden könnte (auch 93):
    Und all dem vorausgesetzt ist, dass sämtliche Programme derzeit mit einem konkreten Auftrag seitens der Politik veranstaltet werden und die jetzt die Finanzierung sicherstellen muss. Die Politik müsste da vorher unabhängig von der Gebührendiskussion handeln. Aber das lässt die Diskussion zu weit ausufern, nachdem längst gezeigt wurde, dass die von Thunderball genannte Definiton sehr wohl in der Form vom Bundesverfassungsgericht getätigt wurde. Und seine Definition war ja das einzige, was er in den Raum gestellt hat.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2014
  8. FilmFan

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Du kannst Deine Paragraphen-gespickten Romane stecken lassen, auf dieser Ebene kann man nicht diskutieren.

    Aber selbst Du konntest keine Stelle finden, wo Grundversorgung (konkret) definiert wurde. Daß Grundversorgung etwas anderes als Minimalversorgung bedeutet, hätte Dir jeder Grundschüler sagen können, dafür benötigt es keine hochbezahlten Juristen. ;)
     
  9. Wambologe

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Du kannst nicht mehr diskutieren, wenn dir jemand die Entscheidungen vom Bundesverfassungsgericht vorlegt? Interessante Bankrotterklärung, also KanarZ hat kürzlich länger durchgehalten. Ob es besser ist, die Entscheidungen zu ignorieren ist die andere Frage... aber das jetzt von dir ist schon schwach. Im Übrigen steht da nur ein Paragraph, der Rest sind Entscheidungen bzw. Urteile.

    Und wenn du die Definition von Grundversorgungsauftrag nicht siehst, kann ich dir auch nicht helfen. Es steht jedenfalls in meinem Post... zugegeben nicht zwischen Quote-Tags. Aber um das für dich zusammenzufassen:

    Wenn ein ÖR die Grundversorgung erfüllen soll, muss er zur Meinungs- und politischen Willensbildung beitragen, Unterhaltung bieten, kulturelle Verantwortung übernehmen, eine laufende Berichterstattung bieten und Informationen liefern, die über aktuelle Berichterstattung hinausgehen. Das sind die Programmsäulen, die der ÖR im gesamten, nicht ein einzelnes Programm, liefern müssen... kurzum: ein sehr breites, (gleichgewichtig) vielfältiges Programm und zwar für die gesamte Bevölkerung (daraus ergibt sich auch die erforderliche Meinungsvielfalt, die nicht explizit genannt wurde). Wie das Programm genau ausschaut (welche Formate, Anzahl der Sender etc.) liegt laut BVerfG bei den Rundfunkanstalten und muss somit nicht im Rahmen der Grundversorgung definiert werden. Teil der Grundversorgung ist hingegen, dass es für jeden technisch empfangbar ist.

    Das alles stand bereits in meinem Post. Erstmals 1986 definiert, als das BVerfG den Begriff Grundversorgung eingeführt hat und immer wieder bekräftigt hat. Ich würde die Grundversorgung als "von allem etwas"-Versorgung bezeichnen. Immer mit dem Hinweis, dass der Aufrag der ÖR nicht bei der Grundversorgung endet, sondern der auch alles einschließt, was zur Funktionserfüllung dazugehört. Der ÖR also z.B. auch Programme haben darf, um Konkurrenzfähig zu bleiben (was die Grundlage für die Existenz von Digitalkanälen darstellt). Aber auch das steht im Grunde schon in meinem Post.

    Unabhängig davon: ursprünglich ging es mir, wie auch erwähnt, nur darum, deine Behauptung, Thunderballs Definition hätte es nie gegegen, zu widerlegen. Das ist bereits im ersten Zitat geschehen. Die Definition gab es.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2014
  10. CountDooku

    CountDooku Junior Member

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    AW: Hessischer Rundfunk finanziell weiter unter Druck

    Das ist zweifelsfrei richtig! Allerdings muss dann mit der Verfilzung von Politik und ÖR mit dem eisernen Besen aufgeräumt werden. Es ist heute unverkennbar wessen Sprachrohr der ÖR ist.

    Kulturelle Verantwortung kann man ebenfalls zur Grundversorgung zählen, allerdings eher auf dem Niveau wie es bei Servus TV vorgemacht wird. Mutantenstadel & Co. ist ein kulturelles Verbrechen. Kulturelle Verantwortung ist keine Schunkelshow auf dem Sofa vor der Glotze, sondern sollte von jedem Bürger in seiner engsten Kulturumgebung selbst gelebt werden.

    Unterhaltung mag in der Vergangenheit einerseits mangels Konkurrenz und Alternativen zur Grundversorgung gehört haben und andererseits boten die reinen Unterhaltungsshows auch ein gewisses Niveau, welches heute nicht mehr gebote wird. Unterhaltung gehört heute ganz sicher nicht mehr zur Grundversorgung. Seit wann muss eine Behörde die Bürger mit Kochshows und irgendwelchen Telenovellas bespaßen? Wohl kaum um wie z.B. im römischen Reich, von Problemen abzulenken und so den inneren Frieden zu bewahren.

    Was bitteschön soll denn eine laufende Berichterstattung sein, welche über die aktuelle Berichterstattung hinausgeht? Ein Blick in die Zukunft? Das würde auch als Pay-TV super verkaufen.

    Ein straffer, staatsferner ÖR ließe sich locker mit max. 3 Milliarden Euro bewerkstelligen. aber wer könnte ein Interesse dran haben, die unangenehme Aufgabe einer Reform zu übernehmen, angesichts der Tatsache, dass die Zwangsbeiträge ja unendlich sprudeln.