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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn einer Verträge bricht, dann Sky. Deine Zweitkarte ist eigentlich vom Schicksal des 1. Vertrages abhängig, aber wenn Regeln des Vertragsrechts und BGB nicht mehr gelten, dann würde ich den Zweitvertrag für sich weiterlaufen lassen und nur Preis Zweitkarte bezahlen. Du bist ja auch bereit, Erstkarte zu bezahlen, Sky muss nur den Vertrag erfüllen und die 1. Karte freischalten.
    Ich fürchte allerdings, dass Sky bei Zahlungsverzug auch die 2. Karte sperren wird wegen "Zahlungsrückstand" des Gesamtvertrags.

    Aber probieren kann man ja erst einmal, um Sky wach zu bekommen. Und wenn es Problem gibt, wieder anrufen, sachlich, aber mit Argumenten, und mehrfach anrufen. Vorher Mail schicken mit kompakter Zusammenfassung der Problemlage.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Klingt alles erst einmal schön, aber hier sind zwei gleichberechtigte (erwachsene) Vertragspartner am Tisch. Nicht die Eltern, die den Kindern sagen, wie es zu laufen hat.

    ich bin verpflichtet, viel Geld an Sky zu löhnen, dafür habe ich bei Vertragsschluss Bedingungen ausgehandelt, so die Nutzung eigener Hardware. Was ist also meinem Vertrag an Hardware zugeordnet laut meinem Vertrag? Mein Receiver.
    Ich versteh meinen Denkfehler nicht. Sky kann laut 1.4.4, wenn in meinem Fall bei Vertragsschluss nicht schon abgedungen, verlangen, dass ich die Sky Karte nur in diesem Receiver betreibe und nicht in jedem x-beliebigen. Dem stimme ich zu und unterschreib eine Verpflichtungserklärung. Fertig.
    Inwieweit Sky jetzt noch eine Absicherung dieser Verpflichtung technisch braucht, ist ja spannend, aber wir reden immer noch von MEINEM Receiver, oder hab ich was verpasst? Hoppla, ein Leihvertrag mit Gurkenbox, das hab ich bei Vertragsschluss unterschrieben? Wusste ich gar nicht :)
    Wenn Sky auf Leihvertrag setzen will, wieso dann erst eigene Hardware zulassen, und immer noch 2014 den Kunden erlauben? Das kann Sky nicht rational erklärten, und irres Verhalten ist keine Basis für den Bruch der AGB, die eigene Hardware des Kunden ausdrücklich zulassen.
    Genausogut könnte man an Stelle von Sky alle Kunden verpflichten, wegen 1.4.4, einen Sky-Receiver kaufen zu müssen (weil Leihe ja viel zu teuer für Sky wäre). Die Argumentation ist zu 100 % gleich. Gleich falsch! Weder muss ich was kaufen noch leihen, wenn eigene Hardware ausdrücklich bei Vertrag und auch nach AGB zulässig ist.
    (Interessanter wäre die Diskussion, wenn Sky das Pairing mit meinem Panasonic verlangt, ab Juni 2015 bei Vertragsverlängerung. Aber was Sky hier will, ist rechtlich nicht haltbar bei Kunden mit eigenen Geräten, die die Kunden teuer kauften kurz vor und kurz NACH Beginn der Pairing-Kampagne...
     
  3. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zusammenfassend gesagt:
    Jeder der diesen Punkt in den AGB hat, hat meiner Ansicht null Chancen.
    Auch wenn bei Abschluss eigene Hardware eingesetzt wurde, die AGB wurden akzeptiert.
    Damit wurde akzeptiert, dass zu jeder Zeit Sky verlangen kann, die Karte einem Receiver zuzuordnen. Kann die Karte nicht zugeordnet werden, so bleibt sie dunkel. Sagt man nun ich kann ja nichts mehr sehen obwohl ich bezahle, kein Problem, ein entsprechender Receiver wird zugesandt.
    Die eigene Hardware wird ja dadurch nicht unbrauchbar, nur mit Sky läufts nicht mehr.
    Das zurücksenden der Receiver ist Unsinn, der nichts bringt.
    Die einzige Frage ist, zieht Sky es durch oder nicht. Ich glaube ja, denn dieses ist im Zusammenhang mit der Übernahme durch BSKYB zu sehen.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nochmals auf den Punkt gebracht: Sky hat PFLICHTEN als Vertragspartner.
    Der Kunde muss bezahlen, Sky muss den Empfang gewährleisten, im verabredeten vertraglichen und technischen Rahmen.
    Änderungen wegen Gesetz oder Lizenzrechten sind oft unvermeidbar, aber müssen verträglich umgesetzt werden, ohne die Ausnutzung der Macht des Stärkeren.

    Eine Manipulation der Smartkarten oder des Sendesignals (nur noch in Sky Receivern hell), obwohl vorher kundeneigene Technik zugelassen wurde und eine Entschädigung des Kunden nicht erfolgt und auch eine Vertragsaufhebung ausgeschlossen wird, der Kunde also für etwas zahlen muss, was er vielleicht nicht wollte, verstößt daher gegen die Pflicht von Sky aus dem gegenseitigen Dienstleistungsvertrag und gegen die Fürsorgepflicht in solchen Vertragsverhältnissen.
    Manipulationen, damit ein ehrlicher Kunde, der alle Gebühren zahlt, nichts sehen kann, obwohl ein CCA nur einen Knopf drücken müsste, und es geht wieder alles...?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. Juli 2014
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also das Gesetz behauptet das Gegenteil von Dir: § 305 b BGB besagt, dass die AGB nicht gelten, wenn man bei Vertragsschluss was anderes vereinbarte.
    Wurde bei mir ein Leihreceiver vereinbart? Wurde vereinbart, dass Sky jederzeit meinen Receiver gegen ein Leihgerät austauschen kann? Wieso nicht gleich ein Kaufgerät von Sky???

    Wenn man schon AGB umdichten möchte.

    Nochmals: Sky selbst stimmt zu, dass die Zusendung eines Leihgeräts ohne Zustimmung des Kunden nicht geht, worüber streiten wir also?
    Weil nicht jeder bei Sky weiß, was rechtlich zulässig ist.
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nun, bei Sky steht "nur Smartcard" und damit ist Sky nur verpflichtet eine prinzipiell funktionierende Smartcard zur Verfügung zu stellen. Ob deine Hardware damit umgehen kann, ist nicht mehr das Problem von Sky. Das wurde ja auch von Sky nie versprochen. Bei Vertragsschluss hieß es, dass der Kunde sich darum kümmert.

    Jepp und um das sicherzustellen, muss die Karte gepairt werden. Wenn das mit deinem Receiver nicht geht, ist das nicht das Problem von Sky. An Stelle von Sky würde ich das wie gesagt so machen, Smartcard verschicken und wenn Pairing irgendwann scharf geschalten wird, sprich, dass nur noch gepairte Karten entschlüsseln können, dann darauf hinweisen, dass man Fremdhardware eben nicht unterstützt. An der Stelle ist Sky auch bissl dumm, jetzt schon zu pairen, wo es noch Karten gibt, die auch ohne laufen (bezieht sich alles nur auf Sat).

    Jepp und wenn dein Receiver kein Pairing unterstützt oder das mit dem technisch nicht möglich ist, dann ist das kein Problem von Sky mehr, wenn dein Bildschirm schwarz bleibt.

    Ja, frage ich mich auch, warum Sky die unbedingt durchdrücken will. Neue Smartcard verschicken und gut, wenn dann wegen Pairing der Bildschirm schwarz bleibt, liegt's an der Hardware vom Kunden. Dann kann man immer noch auf Leihreceiver oder CI+Modul verweisen. An Stelle von Sky würde ich Abschaltung Nagra und Pairing nicht in einem Ritt versuchen. Hier machen sie ein Fehler.

    Ich weiß nicht, ob Sky so einfach mit Fremdhardware pairen kann.
     
  7. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also ich habe bei Vertragsabschluss klar gesagt, dass ich keinen Sky Recevier wünsche und auch bei der Verlängerung wurde von mir mündlich mit Sky abgemacht, dass keine Sky Hardware gewünscht ist. Damit war die Sache durch, immer hat Sky das gewusst und akzeptiert. M.E. ist das höherwertig als eine Klausel in den AGB, aber Anwälte mögen das leider anders sehen. Hätte ich damals genau gewusst was kommt, so hätte ich das zur Bedingung gemacht, das wäre bestimmt auch durch gegangen, hauptsache Abo verkauft!
     
  8. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe bis heute einen Premierevertrag und hätte bereits damals (2005) einen Vertrag mit Leihardware (und Pairing) niemals abgeschlossen.

    Ich hätte eine Menge Geld gespart, Premiere / Sky etwas weniger verdient, solange die Karten offen auf dem Tisch liegen, kann ich als Kundin ja entscheiden.

    Jetzt hat Sky aber mitten im laufenden Vertrag die Bedingungen verändert, korrekt, wollte sie verändern und ich habe dem nicht zugestimmt.

    Ich möchte als zahlende Kundin vorher wissen, worauf ich mich einlasse. Ich habe kein Problem, wenn Sky sagt, wir wollen das jetzt für alle verändern und es gibt für Sie, Frau EinGast, 2 Optionen: Sie stimmen zu und bekommen von uns einen neuen innovativen Receiver oder aber wir beenden Ihren Vertrag zum nächsten 1.

    Ich zumindest würde dann, wenn auch nicht ohne Bedauern, nicht auf Vertragserfüllung bis nächstes Jahr bestehen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn Sky paaren möchte, dann dürfen sie dem Kunden nicht eigene Hardware erlauben, denn mit dieser Erlaubnis und dessen Investition hat der Kunde sich festgelegt auf sein Gerät, und hätte sonst den vertrag auch nicht abgeschlossen.

    Sky KANN bei Vertragsschluss der Karte einen Receiver zuordnen, wenn der Kunde im Internet einen Vertrag abschließt, aber wenn Sky davon absieht, kann sky es nicht am nächsten Tag ändern.

    Kann tausend Beispiele nennen, wo Vertragspartner freiwillig von AGB abweichen, und natürlich dann am nächsten Tag dieser Deal noch gilt.

    Vertrag war doch nicht: "Ja, MarcBush darf seinen Receiver benutzen, aber vielleicht nur 1 Woche, wenn uns danach ist." Meine Vereinbarung bezüglich eigener Technik galt für die gesamte Vertragslaufzeit, alles andere ist lebensfremd. Ich kauf doch nicht Receiver nach Zusage von Sky, wenn die Zusage nach einer Woche nicht mehr gelten soll. Irre. Das soll vom BGB gedeckt werden, wo sowieso in der Klausur das Wort "AGB" immer schrie nach "Prüfe, ob die Klausel möglicherweise gegen AGB-Regeln verstößt". AGB hieß immer: wahrscheinlich nicht anwendbar. Nehmt den Quatsch nicht so ernst, eine Pflicht, Sky-receiver anzumieten, zu kaufen oder Sullivans Auto zu waschen, kann ich nicht herauslesen.
    Wenn Sky mit der meiner Karte zugeordneten Receiver paaren will (also mit meinem Receiver), dann soll sky das versuchen. Wenn es nicht geht, hat Sky den schwarzen Peter, und nicht ich.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Doch, das ist dann tatsächlich das Problem von Sky, denn Veränderungen des Sendesignals sind nur vertraglich zulässig, solange dadurch mein Empfang nicht ausfällt. Wenn Sky erst Panasonic Receiver zulässt, dann muss Sky damit auch leben. Und sich etwas mehr anstrengen, zeitlich strecken und finanziell entschädigen oder Kunden aus Vertrag entlassen.

    Beispiel: Sky stellt alle Kanäle auf HD um, Kunden müssen neuen Receiver kaufen und teureres Abo abschließen. Logisch, dass Sky nur umstellen kann, wenn der Kunde keine Nachteile hat, oder aber aus dem Vertrag entlassen wird. Nicht der Kunde ist der Dumme, der weiter zahlen muss.
     
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