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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich geb Teoha Recht, dass deine rechtliche Position gegen Pairing schlecht ist, aber Sky kann natürlich kulant sein in deinem Fall, aber Erfahrung lehrt eher, dass Sky Pairing durchsetzen möchte.

    Mein Tipp (ohne große Hoffnung): Schick den Leihreceiver, den du nicht nutzt, zurück an Sky und behaupte im Anschreiben, dass Du seit 2013 eigenen Receiver nutzt und daher das Leihgerät zurückgeben möchtest.
    Und bitte darum, den Leihreceiver aus deinem Vertrag auszutragen.

    Sky hat dies schon bei einzelnen Kunden umgesetzt, und bei späterem Pairing ist dann deine Position besser, auf Nutzung eigener Hardware zu bestehen.

    (Ich glaube nicht, dass Du auf der Liste für das Pairing weiter nach oben rutschst, nur weil du geliehene, unnötige Hardware an Sk zurückschickst.)
     
  2. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Natürlich steht dort, dass der Receiver zugesandt wird.
    Sky kann verlangen, dass die Karte in einem der Karte zugeordneten Receiver betrieben werden darf.
    Dazu braucht Sky die Receivernr. Kann der Receiver nicht der Karte zugeordnet werden, so darf er nicht benutzt werden. Sky stellt dann einen geeigneten Receiver zur Verfügung.
    Dieser Punkt steht in allen AGB, wenn ich mich nicht irre.
    Damit liegt keine Vertragsänderung oder sonst was vor. Dieses Recht behält sich Sky ausdrücklich vor, auch im laufenden Vertrag.
    Damit ist das Recht auf Sky Seite. Da könnt ihr noch soviel schreiben, alles irrelevant. Wenn Sky nicht aus Kulanz bei dem einen oder anderen darauf verzichtet, ist da nichts zu machen, ausser jemand hat noch eine AGB in der dieser Punkt nicht enthalten ist. Glaube ich aber nicht.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich würde die Zweittechnik vorläufig behalten und nutzen und auf die Kündigungsbestätigung warten. Bestenfalls für zweites Abo noch bezahlen mit Hinweis: "Unter Vorbehalt und ohne Rechtspflicht". Dies so auf Mahnung von Sky auch antworten und hinweisen, dass Sky den Vertrag bricht und du der Vertragsänderung durch Leihreceiver widersprichst.
    (Ist nur ein Einstieg in Diskussion..)
     
  4. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nur war bei mir der Widerruf auf eine lt. Formular von Sky "Veränderung des Abbonomentvertrages".
    Also doch eine Vertragsveränderung. Der habe ich widersprochen.
     
  5. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Aus meiner Lesart der AGB geht das nicht hervor, die Sicht hast Du gemeinsam mit Sky exklusiv. Der Passus 1.4.4 sagt nicht, dass Geräte mit Smardcards gekoppelt werden! Es werden Geräte dem Vertrag zugeordnet.

    Denn aus einer Zuordnung des Receivers zum Vertrag (!!!) - nicht der Smartcard - gehört nicht zwangsläufig die Seriennummer. Warum auch? Die wird nur für Pairing benötigt.
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es stellt sich natürlich die Frage, seit wann dieser Passus in den AGB zu lesen ist.

    Wie soll man denn ohne Seriennummer die Smartcard und damit den Vertrag zu ordnen können?
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hüstel, vermutlich ist deine Sicht eher exclusiv.....:eek:.......von "Vertrag" steht da nichts:

    1.4.4 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.

    Der Punkt ist hier auch hinlänglich diskutiert unter bei (fast) allen unstrittig.

    Seit etwa 2009. Mit wechselnder Nummerierung.
     
  8. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Damit sollten Kunden, die vor 2009 ihren Vertrag abgeschlossen haben und seit dem ununterbrochen (also auch keine Kündigung, Verlängerung etc.) fortführen, gute Karten haben. Vielleicht bekommen daher einige auch diese Widerrufsmöglichkeit.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also Sky ist auf Dummenfang. Nach den AGB von Sky ist der Kunde für die Bereitstellung des Empfangsgeräts zuständig; er darf eigenen Receiver kaufen und nutzen, auch Fremdgeräte mit einem (funktionierenden) Sky-Modul.

    Natürlich darf mir Sky am Montag bei Vertragsschluss nicht erlauben, eigenen Receiver zu kaufen und zu nutzen (für 500 EUR), um dann am Donnerstag die AGB-Keule mit einer anderen Aussage zu schwingen. Und mir nunmehr die Nutzung des selbst organisierten Receivers verbieten.
    Was die AGB 1.4.4 (oder früher 1.3.5) bestimmen? Dass bei Vertragsschluss Sky die Freischaltung der Sky-Karte davon abhängig machen kann, ein von Sky zuvor dem Vertrag zugeordnetes Gerät zu nutzen. Dies muss also bei Vertragsschluss so vereinbart sein. Man bestellt ja oft anonym im Internet eine Dienstleistung oder ein Produkt, da ist es wichtig, solche Festlegungen in den AGB zu haben.
    Aber wenn Sky bei Vertragsschluss (wie bei mir) sagt: "Ach egal, nutz doch eigenen Receiver, ist uns egal, wir sind knapp bei Kasse und stellen dir keine Technik", dann gilt diese Vereinbarung und geht den AGB vor.
    Bitte nicht immer die AGB so hoch halten, es gilt im Vertragsrecht zuerst einmal das, was die Parteien tatsächlich abgesprochen haben und wie ihr Verhalten auszulegen ist. Wenn ich meinen Vertrag davon abhängig mache, eigene Hardware nutzen zu dürfen, und Sky stimmt zu, dann gilt dies für die Vertragslaufzeit.
    Änderungen in der Vertragslaufzeit sind, so sieht es auch Sky im Fall von SteveHH, eine wesentliche Vertragsänderung, der man widersprechen kann!!
     
  10. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Pardon, mein Fehler!

    Dennoch geht nicht hervor, ob Sky auch das Empfangsgerät bestimmen kann, das zugeordnet werden kann. Sky kann lediglich verlangen, dass das Gerät von Sky zugelassen ist.
     
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