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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Schön formuliert, aber es geht mir um die Frage, warum hier gepairt wird und welche Interessen Sky wichtig sind, um mir zu sagen, meine teure Technik zu entsorgen.
    Wenn die Sorge um CS Sky umtreibt, warum werden dann im Juli 2014 noch S02-Karten ausgegeben und Verträge ohne Leihreceiver und ohne Pairing angeboten???
    Wenn man also abwägt, ob die Interessen von Sky hier meine überwiegen, dann muss Sky seine Widersprüche erklären. Bisher macht sich Sky nur lächerlich. Schon die fehlende Transparenz verbietet hier, ein verbraucherfreundliches Verhalten von Sky zu erkennen. dazu ist Sky aber verpflichtet.
    Für offensichtlich vorgeschobene Sicherheitsbedenken von Sky bezahle ich nicht 600 EUR für einen Panasonic-Receiver, der nun entsorgt werden muss.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Stimme Dir 100 % zu, Sky musste es nicht, aber hat es getan und mir eine Solo S02 aus den benannten Gründen gegeben.
    Hätte Sky auch ablehnen können, gebe ich Dir Recht.
    Aber nun jeden tag seine Meinung ändern darf Sky auch nicht. 12 Monate gilt ein Vertrag zu den Bedingungen bei Vertragsschluss, fertig. Wenn der Vertrag ausläuft nach Weihnachten, kann Sky doch neu verhandeln mit mir.
    Und noch drei mal seine AGB ändern. VERTRAG IST VERTRAG.
    Sky sieht das ein.
     
  3. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Letzten Endes eine Frage der Auslegung, logisch ;) aber ich denke, dass eine Aufnahmemöglichkeit nicht Vertragsbestandteil ist.

    In meinen Schreiben stand übrigens immer drin, dass das Modul keine Aufnahmen ermöglicht. Daher liegt hier auch keine Täuschung des Kunden vor. Vermutlich würde ein Richter aber hier eher das Schutzinteresse von Sky (Kontrolle über die Aufnahmen, keine Verbreitungsmöglichkeit) über das Interesse des Kunden stellen, mit einem Modul und Receiver seiner Wahl aufnehmen zu können.

    Bei Deiner und meiner Vertragslage (ursprünglicher Vertragsbestandteil war lediglich eine S02-Smartcard) spielt es ohnehin eine untergeordnete Rolle.
     
  4. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn ich mal den Advocatus diaboli spiele und der Argumentation folge, konstruiere ich mal folgendes:

    Ich fahre schon seit 5 Jahren mit dem Fahrrad entgegen der Einbahnrichtung. Viele andere machen das auch so. Ich weiss zwar, dass dies in der Straßenverkehrsordnung so nicht vorgesehen ist, aber da kam auch mal ein Polizist vorbei, der hat auch nichts gesagt und das Ganze geduldet. Also das Falschfahren ist hier ja weithin üblich und somit darf ich das und die Polizei darf mir heute deswegen auch kein Strafmandat ausstellen.

    In diesem Beispiel erscheint mir auch die Argumentation etwas sehr weit hergeholt. Das Argument 'Gewohnheitsrecht' steht mir da auf zu wackligen Füssen.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Richtig. Aber darum ging es mir nicht. Dein Fall ohne Leihreceiver ist doch außen vor hier in der Diskussion.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Musst du auch nicht. Kannst die Skyleihkiste verwenden. Oder Exkunde werden.
     
  7. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



    Das ist auch kein passendes Beispiel. Denn es bei Marcs Beispiel um eine konkrete Vertragsvereinbarung, bei der Leihhardware niemals Vertragsbestandteil war. Somit ist es eine einseitige Vertragsänderung.

    Es geht nicht um Gewohnheitsrecht, sondern um die Tatsache, dass Sky jahrelang Vertragsabschlüsse vorgenommen hat, die einen Verstoß gegen die eigenen AGB zumindest implizierten. Nun könnte Sky den Nachweis über die genutzte Hardware bzw. deren Zulassung seitens Sky verlangen. Das wäre aus meiner Sicht legitim und mit den AGB vereinbar.

    Nur was macht Sky dann. Der Kunde nennt dann einen zertifizierten Receiver und das wars. Für die Angabe einer Seriennummer gibt es keine Grundlage, weder im Vertrag noch in den AGB.

    Aber abschalten dürfen sie meine Karte deswegen auch noch nicht. Denn dann kommen sie ihrer Hauptvertragspflicht nicht mehr nach.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also Sky soll es so machen, wie der normale Menschenverstand es empfiehlt:
    Am 01.08.2014 jeden Kunden informieren, dass wegen Technik-Umstellung der Verschlüsselung und wegen Sicherheit (Raubkopien / CS) eine Veränderung der Sky-Hardware notwendig wird.
    Jeder Kunde erhält daher zum Ende seines Vertrages ab 2015 eine neue Karte und r vorhandene Hardware ein Austauschgerät. Mit Pairing.

    Wer eigene Hardware besitzt, erhält 100 EUR Gutschrift auf Abo-Gebühren und kann sich für 99 EUR Leihgerät von Sky mieten mit Pairing oder ein Sky-Modul für 69 EUR mieten mit Pairing.

    Das Modul erlaubt alle Funktionen, die auch die Sky-Receiver ermöglichen, aber unterbinden CS durch DRM-Rechtemanagement.

    Ich unterschreibe.

    Schön ist es nicht, weil manche Vorteile verloren gehen, aber ich muss es hinnehmen, eine wichtige Unternehmensentscheidung von Sky wegen Lizenzauflagen und Kündigung Kudelski (Verschlüsselung Nagravision).

    Aber was Sky jetzt macht, geht gar nicht. Ohne Ankündigung, ohne Frist, ohne Entschädigung, ohne Chance, eigene Receiver, die gerade erst gekauft wurden, wie gewohnt und legal möglich zu nutzen, geht einfach nicht. Sky sieht das ein.
     
  9. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lieber MarcBush,

    das gefällt mir ausgezeichnet! Ich bedanke mich für diese wertvollen Hinweise. Genau deshalb habe ich heute Mittag diesen Ball losgetreten.
    Das ist mir völlig egal, ob Stephan einen Leihreceiver hat. Ich vertrete hier meine eigenen Interessen. Und das sind bestimmt nicht die Interessen von Sky.

    Ich möchte aber, falls die Sache vor Gericht geht, auch gewinnen und nicht irgendwie eine Klatsche erleben. Ich halte es für falsch, Sky zu unterschätzen. Das ist ein Milliarden-schwerer Konzern, die haben gut bezahlte Juristen, und ich möchte mich ausreichend vorbereiten, bevor es zur Sache geht.
    Das ist ein Punkt, wo ich mich anschließen kann.
    Ich glaube, Stephan und mir geht es ja gerade um die Frage, ob wir wegen dieser Sache ein Sonderkündigungsrecht haben. Ich bin dabei meines Erachtens ganz gut aufgestellt, weil ich ein "geeignet für Premiere" Kaufgerät in meinem Wohnzimmer stehen habe, auch wenn ich es nur selten benutze.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Stimme Bornchilla83 zu, das Beispiel hinkt.
    Mit meiner eigenen Technik und meinen privaten Aufnahmen verstoße ich ja gegen kein Gesetz.
    Abweichungen von AGB sind doch der Alltag. Wenn man sich einig ist mit Vertragspartner, dann toleriert der, dass man mal paar Regeln der Firma unbeachtet lässt, und natürlich kann sich die Firma nicht einen Tags später auf ihre AGB berufen.
    Beispiel: Jeder Hotel-Kunde darf laut AGB max. vier Fahrräder mieten. Ich komm mit drei Kindern und miete 5 Fahrräder im Hotel. Mitarbeiter vom Hotel stimmt zu für die 14 Tage Urlaub. Nach zwei Tagen soll ich 1 Fahrrad wieder abgeben wegen der AGB, die ich ja gelesen hatte. Ich wollte aber gern noch die Radtour machen mit allen 3 Kindern. Gilt AGB??? Nein, immer das, was man individuell verabredet. Sorry für dummes Beispiel in der heißen Sonne...
     
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