1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. SteveHH

    SteveHH Silber Member

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    822
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Technisat PR-K
    DD Anlage von Sony mit Boxen von Nubert.
    Pioneer DVD Player
    Panasonic DVD+HD Recorder
    Grundig TV
    Anzeige
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das hatte ich eben in einem anderen Thread geschrieben

    Also mein fristlose Kündigung nebst S02 Karten ist raus und sollte heute per Einschreiben Sky zugehen. Des Weitern sind die ersatzkarten und CI+ Module zurück gegangen und schon bei Sky.
    Den Widerspruch den Sky mir bei der Begrüßung zu den neuen Karten mit zugesendet wurde ist auch heute per Fax rausgegangen mit dem Vermerk auf meine Kündigung.
    Die Einzugsermächtigung ist entzogen.

    Mögen die Spiele beginnen.

    Ich rechne nach Rückholung der Abbuchung im August mit Mahnung Ende August und dann Mahnbescheid so Ende September.

    und das auch noch

    Denn wenn ich widerrufe - was wollen die dann machen ?
    Die neue karten habe ich widerrufen und die alten wollen sie nicht anmachen.
    Das Recht des Widerrufs ist ja unbestritten und ich bin der Meinung damit kneift sich Sky in den eigenen Ar... .

    Ich denke mal Sky hat jetzt das Problem was sie machen sollen.




    und das auch noch

    Was ich auch noch erwähnen sollte, das Sky mir eine Mail schriebn das eine sofortige Kündigung nicht gehen würde. Aber kein Wort das sie die Kündigung in eine fristgerechte wandeln würden.
    Auch im Kundenservicebereich steht da nix. Sky tut zur Zeit so als wenn es die Kündigung nicht gibt.
    Naja zugestellt ist sie ja, per Fax und Post.
     
  2. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

    Registriert seit:
    15. August 2009
    Beiträge:
    320
    Zustimmungen:
    7
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Welchen Widerruf meinst Du denn? Meines Wissens nach gibt es im Schreiben bezüglich der Technikumstellung keine Erwähnung eines Widerrufs. Das wäre für Sky auch kontraproduktiv, denn dann würden sie indirekt eingestehen, dass hier eine Vertragsänderung vorliegt. Denn genau hier liegt der Knackpunkt: mir gegenüber stellen sie sich stur und beharren auf ihrer Rechtsauffassung, dass die Umstellung der Technik und die Zwangsbereitstellung von Leihhardware (ich habe noch nie Leihhardware von Sky besessen) keine (wesentliche) Vertragsänderung darstellt.

    Mir gegenüber wurde zumindest weder schriftlich noch mündlich die Möglichkeit eines Widerrufs erwähnt. Denn wenn es keine Änderung gibt, was soll denn widerrufen werden?! Ein Widerruf wäre ja auch mit einer Frist verbunden, von der ebenfalls keine Rede war.
     
  3. SteveHH

    SteveHH Silber Member

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    822
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Technisat PR-K
    DD Anlage von Sony mit Boxen von Nubert.
    Pioneer DVD Player
    Panasonic DVD+HD Recorder
    Grundig TV
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Es war ein richtiges Widerrufsformular die 14 Tage Kiste dabei.
    mit meinen Daten schon drin.

    Es wurde immer wieder auf die 14 Tage frist hingewiesen.
    Das Geld was sie schon von mir abgebucht haben inkl. Versandgebühren ich wieder bekommen würde etc.

    Ich muss das teil morgen mal einscanen und hier post.

    Ich fand es klasse. Weil es in meinen Augen genau in meine Richtung spielte.
    ich habe als widerspruch gegen die Veränderung/Anpassung eingelegt und damit bin ich der Meinung müssten wir also zum Urzustand meines Vertrages zurück. Das geht nicht lt. Sky - als was nun kommt weiss ich auch nicht.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    DAS GESETZ (BGB):

    § 434
    Sachmangel
    (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
    1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
    2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
    Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.


    "Zusicherungsfähige Eigenschafen sind neben der physikalischen Beschaffenheit auch alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse und die Dinge, die wegen ihrer Art und Dauer die Brauchbarkeit oder den Wert der Sache beeinflussen." Quelle: Online-Rechtslexikon

    Sky wirbt dafür, dass man das Programm aufnehmen kann. Dies las ich in Info-Broschüren und ist Eigenschaft der von Sky angebotenen Receiver früherer und aktueller Gerätegenerationen, mit S02-Karten oder V14.

    Ebenso kann der Kunde laut aktueller AGB und auf der Sky-Homepage unter "FAQ Technik" selbstverständlich auch eigene Receiver nutzen.
    Ebenso können fremde, nicht zertifizierte Receiver genutzt werden, dafür stellt Sky ein CI+ Modul zur Verfügung.

    Was darf ich als Kunde also erwarten? Ich kann Sky gucken und aufnehmen, mit Sky-Leihgeräten und eigenen Receivern oder auch mit fremden Receivern (mit Sky-Modul).

    Dies ist die übliche zu erwartende Eigenschaft von TV-Empfangstechnik in allen modernen Industrieländern seit dreißig Jahren. Eine besondere Einschränkung für die Nutzung der eigenen Receiver bezüglich der Aufnahmefähigkeit, der Einstellung von Lautstärke oder Farbe oder Bildformat finde ich nicht... Also gilt das als zugesichert, was üblich ist.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Kurze Ergänzung:

    Letztendlich gibt es das Sky-Modul, damit Sky sich auch gegenüber dem Kartellamt rechtfertigen kann, den Pay-TV-Markt nicht durch eigene Receiver für andere Anbieter abzuschotten. Dann muss aber diese alternative Lösung (Modul) auch so beschaffen sein, dass durch deren Nutzung keine erheblichen Einschränkungen im Vergleich zu dem sonst notwendigen Sky-Receiver sich für den Kunden ergeben, denn sonst wäre das Sky-Modul nur eine Mogelpackung für das Kartellamt und der Kunde doch "gezwungen", Sky-Receiver zu nutzen.
    (Zumindest die Kunden, die aufnehmen wollen, was mit Sky-Receivern ja kein Problem ist.)

    Dass exotische, kostenpflichtige Angebote wie Anytime mit dem Modul nicht funktionieren, ist rechtlich unbedenklich, aber die essentiellen Funktionen wie HD-Bild, Surround-Sound deutsch, Bildformate, Färbe, Aufnahme, Timer, Zappen, Ausschalten, EPG, Videotext usw. dürfen durch ein Modul nicht verhindert werden, wenn es eine offizielle Alternative zur Sky-Receiver-Flotte darstellen soll und eine Rechtfertigung gegnüber Kartellamt.

    Dieser Auffassung würde meiner Meinung nach bei gutem Vortrag und nach Sachverständigengutachten auch das Gericht folgen und zumindest den Zwangsumtausch von Hardware mit Pairing für Kunden mit bisher eigener Technik verbieten, wenn durch das Modul wesentliche Funktionen entfielen, die bisher selbstverständlich waren und anderen Sky-Kunden auch offenstehen.
     
  6. SteveHH

    SteveHH Silber Member

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    822
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Technisat PR-K
    DD Anlage von Sony mit Boxen von Nubert.
    Pioneer DVD Player
    Panasonic DVD+HD Recorder
    Grundig TV
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Bei mir hat Sky gestern nachmittag 5 mal versucht anzurufen.
    Habe gar kein Interesse weiter mich mit denen abzusabbeln.
    Wenn nur noch schriftlich.


    By the way : Was hat das denn mit dem Kartellamt auf sich ? Das wurde von Sky mehrfach erwähnt, aber nicht erklärt was denn die Vorgaben der Kartellamt sind .

    Danke

    Stephan
     
  7. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
    6. Oktober 2010
    Beiträge:
    6.572
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Du kannst also keine Passage aus dem Vertrag zitieren, welchen dir Aufnahmen versprechen und damit gibt es auch kein

    ... allein schon deswegen, weil es sich bei Sky um keine Sache handelt, du kaufst ja kein Gerät bei Sky, im Gegenteil, du willst ja nicht einmal eines.
    Ja, mit ihren Sky+Receivern. Sie werden sicher keine Garantie übernehmen, dass man mit Fremdhardware aufnehmen kann.

    ... der von Sky angebotenen Receiver ...

    Aber von Aufnehmen steht da nichts.

    ... und Sky sagt auch mit dem CI+Modul kann man nicht aufnehmen.

    Falsch, Aufnahmen kann er nur mit Sky+Receivern erwarten, denn nur dort wird dies auch versprochen.

    Laut eigener Aussage willst du doch gar keine Technik (Receiver oder CI+Modul) von Sky. Daher hast du diesbezüglich auch nichts zu erwarten.

    Noch einmal, kein Unternehmen wird irgendwas für Technik von fremden Unternehmen (und das sind die "freien Receiver" nun einmal, Technik anderer Firmen) versprechen und dazu findest du auch nichts in deinem Vertrag, den AGB oder sonstwo.

    Gibt es ja auch nicht. Der normale Sky-Receiver hat keine Festplatte, damit kann man also gar nicht aufnehmen. Das gilt nur für den Sky+Receiver. Die Auffassung des Kartellamtes wurde ja schon hier oder im Nachbar-Thread gepostet. Die sehen offenbar kein Problem.

    Was unterscheidet jetzt Anytime rechtlich von der Aufnahmefunktion bei Sky+Receiver?

    Dann mal los. Ich bin auf den Richter gespannt, der dem folgen würde.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2014
  8. alex.o

    alex.o Gold Member

    Registriert seit:
    28. September 2009
    Beiträge:
    1.409
    Zustimmungen:
    64
    Punkte für Erfolge:
    58
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Du vergisst in meinen Augen bei Deiner Argumentation zwei entscheidende Dinge:

    Erstens: Sky kann alle noch bestehenden Verträge von Kunden, die derzeit noch keine Leihhardware haben fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und zukünftige Neuverträge nur noch in Verbindung mit Leihhardware (Receiver oder CI+ Modul) abschließen. Kunden, die unter diesen Bedingungen einen Vertrag mit Sky abschließen können sich in meinen Augen nicht darauf berufen, sie wären nicht vorab über die Nutzungsmöglichkeiten und die ggf. vorhandenen Einschränkungen informiert gewesen.
    Wenn Sky jetzt damit anfängt, ist die Geschichte in spätestens 2 Jahren durch, denn länger laufen auch ggf. jetzt noch abgeschlossene 24-Monatsverträge auch nicht. Anstelle der Verantwortlichen von Sky würde ich als Erstes die Möglichkeit der Auswahl "ich nutze einen eigenen Receiver" für Sat-Kunden ausschließen. Kabelkunden müsste wahrscheinlich weiterhin die Möglichkeit gegeben werden die Programme - sofern technisch machbar - auf die Smartcard des KNB aufschalten zu lassen (zumal hier die gewünschten Restriktionen vielfach bereits von den KNB durchgesetzt werden).

    Zweitens: Kunden, die bislang keine Leihhardware vereinbart haben, können sicherlich darauf bestehen, ungepairte NDS-Karten zur Verfügung gestellt zu bekommen, um diese in eigener Hardware zu nutzen. Fraglich ist in meinen Augen allerdings, in welcher Hardware sie dieses tuen wollen, ohne gegen lizenzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Module wie Unicam, Delta-Cam oder das Alphacrypt One4all dürften zumindest allesamt keine NDS-Lizensierung haben. Gleiches gilt für irgendwelche Software, die den Betrieb von V13/V14 direkt in internen Kartenlesern von Receivern ermöglicht.
    Im freien Handel erhältliche, für NDS lizensierte Receiver, die "offiziell" mit einer V13/V14 genutzt werden können, dürfte es einerseits nicht so viele geben. Andererseits müssen diese Receiver, um die Lizenz für NDS zu bekommen, praktisch die gleichen Restriktionen implementiert haben, wie die Sky-Hardware. Inwieweit diejenigen damit glücklich würden, die heute noch Dream & Co. verwenden, sei einmal dahingestellt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juli 2014
  9. Crom

    Crom Talk-König

    Registriert seit:
    6. Oktober 2010
    Beiträge:
    6.572
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    46
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sky muss sicher stellen, dass man auch andere Receiver nutzen kann, dafür ist das CI+Modul da und damit das Kartellamt zufrieden.
     
  10. SteveHH

    SteveHH Silber Member

    Registriert seit:
    8. Oktober 2004
    Beiträge:
    822
    Zustimmungen:
    1
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    Technisat PR-K
    DD Anlage von Sony mit Boxen von Nubert.
    Pioneer DVD Player
    Panasonic DVD+HD Recorder
    Grundig TV
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Also Mogelpackung
    Modul ist da - unterbindet aber die Aufnahme.
    Also Beschiss auf der ganzen Linie - oder ?
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.