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Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juli 2014.

  1. Eisenbahnfan

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Definitiv ja.
     
  2. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nochmal es war ja kein Notfall... es war lange bekannt! Du willst doch wirklich nicht erzählen das plötzlich aus heiterem Himmel 5 Millionen beim SR und RB fehlen?

    Man hätte es erst einmal vorher regeln können mit dem letzten Vertrag... da war ja schon bekannt das Radio Bremen mehr Geld braucht!
    Bremen könnte auch sagen wir fusionieren Radio Bremen mit dem NDR. (Wenn Parlamente nicht abstimmen über tatsächliche! Erhöhungen dann gibt es auch weniger Diskussionen über den Erhalt von RB)
    Bremen könnte die Leistung von Radio Bremen zurückschrauben (Sender, Beteiligungen an Sendern... auch wenn sie nicht mehr viel haben)
    Auch könnte man es durch Darlehen auffangen (was in der Vergangenheit ja auch schon gemacht wurde)... durch weitere Kürzungen (auch wenn ich weiß das Radio Bremen schon viel eingespart hat... bevor du wieder anfängst ein neues Thema mit angeblichen Nichtwissen auf-zumachen)
    usw...


    Das fehlende Leseverständnis hast eher du... wie du immer um das Thema herum redest und immer neuer Sachen aufmachst.. Ja deine Form von Demokratie... Intendanten entscheiden... Ratifizierungen dauern zu lange deshalb lieber weglassen...
     
  3. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Nochmals die Geschichte: die KEF hat das ja schon öfter empfohlen. Dann haben die Länderchefs der ARD aufgetragen, eine Lösung zu finden, dann gab es die Bonner Beschlüsse und dann den mehrfachen Auftrag, die Bonner Beschlüsse weiterzuentwickeln. (Im Übrigen gab es auch den Auftrag der Länderchefs, eine Lösung für 2015 und 2016 zu finden, wenn die aktuellen Vereinbarungen auslaufen). Von der KEF kam jetzt nochmals der Hinweis, dass die ARD es nicht mehr alleine schafft, weshalb nochmals die Politik gebeten wurde, die Ausgleichsmasse anzupassen. Darauf haben sich die Länderchefs verständigt und die bisherige Lösung abgenickt. Eine Abstimmung in den Ländern war nicht nötig.

    Diese Geschichte, die ich bereits mehrfach erzählt habe, zeigt, dass das natürlich lange bekannt war. Aus zuvor ausgeführten Gründen haben die Länderchefs einen anderen Weg gewählt als deinen.

    Ansonsten ja, dass RB und SR 2015 und 2016 nochmals 4,9 Millionen brauchen ist erst seit Ende 2013 bekannt, als der Bedarf für 2015/2016 angemeldet wurde. Das liegt im Übrigen auch daran, dass die KEF bei der Anmeldung zuvor noch der Ansicht war, dass sich die weitere Entwicklung aufgrund der Umstellung der Gebührenmodells erst im 1. Halbjahr 2014 abschätzen lässt. In keinem der Berichte zuvor stand, dass den Anstalten je 4,9 Millionen pro Jahr (2015/2016) fehlen.

    All das dürfen die Parlamente per Bundesverfassungsgericht und auf Grundlage des Grundgesetzes nicht entscheiden. Lies die vollständigen Rundfunkurteile, da steht das drin.

    Nochmals: Es gab mindestens eine Ratifizierung, die ich schon mehrfach erwähnt habe. Lies doch meine Posts bitte vollständig.

    Und nein: Das, was du erwähnst, ist nicht meine Form von Demokratie, die im Übrigen allen Gerecht werden soll. Es ist allenfalls eine Folge der mehrsäuligen Demokratie, in der ich lebe. Lies meine ausführlichen Antworten, da habe ich die Demokratie ausführlich beschrieben.

    Du hast Nicht-Wissen, selbst wenn man mehrfach im Forum bereits Dinge erklärt. Zur Erinnerung: Du schriebst: "Radio Bremen hat ja nicht nach zwei Jahren ihren bedarf neu berechnet... " nachdem ich bereits darauf verwiesen hatte, dass der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag genau jenes fordert.

    Ich bin auch für die Einstellung. Ändert nichts daran, dass Medienpolitik durch Budgetentscheidungen betreffend der ÖR gegen das Grundgesetz verstößt und daher nicht gemacht werden können. Die Politik müsste direkt bestimmen, dass der RB in den NDR eingegliedert wird. Die Politik kann den Rahmen setzen, aber wenn er einmal gesetzt wurde, muss sie dem nahezu freien Rahmen lassen (beim Erfüllen des grundgesetzlichen Auftrags).
     
  4. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Eine Abstimmung der Länder war nicht nötig... ja das es Gesetzeskonform ist haben wir schon ein paar mal geklärt.:rolleyes:
    Nochmal ich finde es besser/demokratischer wenn die Parlamente mit darüber entscheiden. Das du solche Abstimmungen für unnötig findest... i.o. .. ich finde sie besser. Wo ist da dein Problem?


    Also es war vorher bekannt und man hätte es anders lösen können! Das hattest du ja immer bestritten und das jetzige Vorgehen als Alternativlos dargestellt.

    Wie gesagt die anderen Anstalten berechnen ihren Bedarf für die gesamte Gebührenperiode und die KEF genehmigt diesen...(die anderen Anstalten können auch nicht nach zwei Jahren bei der KEF anklopfen und sagen uns fehlt Geld... gib uns mehr) Beim SR und BR soll es nicht funktionieren? :rolleyes: Es wurden vielleicht genauer beziffert wie viel fehlen aber das Geld fehlt war vorher bekannt wie du zugegeben hast.
    Wenn seit ende 2013 bekannt ist wieviel Geld fehlt dann ist auch genug Zeit für die Parlamente einen neuen Vertrag zu machen.
    Deine Angebliche Alternativlosigkeit und drohende Pleite von RB wenn die ARD nicht schnell handelt sehe ich weiter nicht.

    Die ARD hat Radio Bremen in der Vergangenheit Darlehen gegeben um Finanzen zu überbrücken... war das etwa ungesetzlich ;)
    Natürlich entscheidet die Politik wie viel Sender eine Anstalt betreiben darf. Steht in den Verträgen drin....


    Lies doch meine durch das ich es besser finde wenn noch mal ratifiziert wird wenn der Finanzausgleich geändert wird. Im Vertrag steht ein Prozent Umverteilung... es wird aber mehr um verteilt.

    Ja was deine Art von Demokratie ist weiß ich jetzt...

    Und du schreibst
    ""Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt. "
    Tolles Wissen :rolleyes:

    Im übrigen redest du immer am Thema vorbei. Du gehst von der KEF zum Grundgesetz zum Bundesverfassungsgericht um aufzuzeigen das alles gesetzlich i.O. ist und ordentlich berechnet ist.... Nur zu dumm das dies alles nicht zum Thema gehört und auch nie bestritten wurde...
    Es geht um das demokratische Verfahren. Das Volksvertreter über Erhöhungen des Finanzaususgleiches entscheiden und nicht die ARD Intendanten. Ich fände dies besser und demokratischer... (auch weil dann vielleicht darüber Diskutiert wird in den Parlamente ob man vielleicht doch Fusionen durchführt anstatt den Finanzausgleich zu erhöhen.) Wenn du dieses Verfahren besser findest... i.O. ... dann musst du aber nicht 100 Themen aufmachen um mit deinem Wissen zu protzen und am eigentlichen Thema vorbei zureden...

    Dir genügt es wenn die ARD irgendwann einmal berechtigt wurde den Finanzausgleich selber zu regeln. Mir nicht... Ich finde es halt besser wenn der Finanzausgleich geändert/erhöht wird dies nochmal von den Parlamenten entscheiden zu lassen. Wie gesagt es war und ist sogar noch genug Zeit dies zu machen. Es gab keinen Notfall!
     
  5. Eisenbahnfan

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Man könnte aber den Rahmen verändern bzw. von vornherein diese Möglichkeit vorsehen wenn man nur wollte.
     
  6. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Ja, die Länder können den Rahmen z.B. so ändern, dass der NDR Bremen mitversorgt. Aber das müssen sie vorher machen und es muss Bremen mitspielen. Schließlich haben die das Recht, eigenen Rundfunk zu veranstalten. (Ich halte den Schritt aber, wie mehrfach erwähnt, auch für überfällig. Aber da musst du die Leute in der Bremer Bürgerschaft überzeugen. Oder schauen, dass die Länder ihre Kompetenzen für den Rundfunk aufgeben, ggf. im Austausch für neue Kompetenzen.)

    Den Rahmen so zu ändern, dass eine Pleite möglich wäre, wird schwer. Denn die muss, so das Bundesverfassungsgericht, durch die Rundfunkfreiheit in Artikel 5 ausgeschlossen werden. Und Artikel 5 kann nicht geändert werden. Sagt zumindest Artikel 79. Es müsste das gesamte Grundgesetz durch eine neue Verfassung ersetzt werden.
     
  7. Eisenbahnfan

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Inwiefern?
     
  8. Gast 144780

    Gast 144780 Guest

    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Vielleicht so lange, wie RB (noch) einen Staatsvertrag mit der Bremer Bürgerschaft hat?!

    Nicht an dich gerichtet, nur allgemein: Ich verstehe nicht, wieso hier immer so vehement Wambologe widersprochen wird? Er zählt doch nur Fakten auf, die den derzeitigen "Umstand" begründen, bzw. erklären.
    Man muss das nicht gut finden (die noch heutige Existenz von RB sowie SR), tue ich auch nicht, nur hin und wieder auch mal seine Begründungen lesen, bzw. teilweise verlinktes.
     
  9. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Dass dein Vorschlag nur Scheindemokratie ist und es Probleme mit dem Grundgesetz gibt. Wie oft denn noch? Du kannst ihn besser finden, er ist aber nicht demokratischer (oder mit dem Grundgesetz vereinbar aufgrund all der ausgeführten Gründe).

    Es war vorher bekannt, dass die Finanzierung auf wackligen Beinen steht.
    Dass 2015 4,9 Millionen fehlen, war nicht bekannt und habe ich nicht behauptet. Wie ich zuvor schrieb: "In keinem der Berichte zuvor stand, dass den Anstalten je 4,9 Millionen pro Jahr (2015/2016) fehlen."

    Das jetzige Vorgehen ist im jetzigen System praktisch alternativlos.

    Nein, tun sie nicht. Alle Anstalten melden den Bedarf alle zwei Jahre an. Lies den ersten Satz im ersten Artikel im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Die Beitragshöhe wird für vier Jahre festgesetzt, der Bedarf für zwei Jahre angemeldet.

    Nein, aufgrund der rechtsstaatlichen Prozesse kann der Vertrag frühestens 2015 in Kraft treten. Laut eigener Aussage der Parlamente. Und frühestens 2015 ist, wenn ihn alle ratifizieren. Wenn jemand streikt, verschiebt sich das und RB hat kein Geld, was er aber 2015 braucht. Der RB kann seiner Aufgabe dann nicht mehr nachgehen, was nicht sein darf. Stichwort Grundgesetz.

    Nein. Radio Bremen hat auch schon Geld von der Degeto und aus dem Sportrechteetat bekommen. Nicht als Darlehen.

    Die Politik kann nicht alle Sender streichen. Artikel 5 im Grundgesetz enthält eine Bestandsgarantie. Davon ist auch Radio Bremen nicht ausgenommen.

    Und dass die Politik den Rahmen steckt, ändert nicht daran, dass sie laut Bundesverfassungsgericht den Rahmen vorab so stecken muss, dass die einzelnen Anstalten ihre Aufgaben erfüllen können. Und dass die Politik nicht über Rundfunkgebühr Medienpolitik betreiben darf.

    Das ganze ist 3003-2007 passiert. Da haben SMS - die damaligen Ministerpräsidenten von NRW, Sachen und Bayern Strukturveränderungen und Sparmaßnahmen bei den ÖR erörtert, um sie bei der nächsten Gebührenfestsetzung einfließen zu lassen. Und in dem Urteil vom 11. September 2007 hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich erwähnt, dass über die Gebühren nicht Medienpolitik betrieben werden darf. Die Politik muss einen anderen Weg gehen, um das System zu reformieren. Das ist Fakt, egal ob man das selbst gut oder schlecht findet. Sie dürfen nicht.

    (Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht auch früher schon gesagt, dass der Staat dem ÖR nicht vorschreiben kann, wie er einmal gewährtes Geld innerhalb des Systems ausgibt. Das ist die nächste Hürde. Das BVerfG formulierte: "Wie er mit bestimmten abgrenzbaren Einnahmen verfährt, ist Sache seiner anstaltsinternen Entscheidung.")

    Du kannst das Bundesverfassungsgericht (und seine gesamten relevanten Urteile als Teil unserer Demokratie) jetzt wieder als Abweichung vom Thema sehen, aber das sind alles nur themen-nahe Erklärungen, wieso dein Modell nicht funktioniert. Auch wenn du es als besser betrachtest. Traurig ist eigentlich nur, dass selbst das x-te Beispiel noch nicht hilft. Es hilft ja noch nicht mal, dass im ersten Satz im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag drinsteht, dass die Anstalten ihren Bedarf alle zwei Jahre anmelden. Da behauptest du weiterhin felsenfest das Gegenteil.

    Es steht auch drin, dass mehr umverteilt werden kann. Ein Prozent wird mindestens umverteilt.

    Ja.. und dein Wissen ist dahingehend genauso gut wie dein Wissen zur Anmeldung des Finanzbedarfs, wo du immer noch felsenfest behauptest, dass Anstalten damit nicht alle zwei Jahre zur KEF gehen.

    Und bevor du antwortest. Lies doch bitte das Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 11. September 2007 bezüglich der ÖR-Finanzierung und zumindest den ersten Satz im ersten Artikel vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Andernfalls hat eine weitere Diskussion keinen Sinn.
     
    Zuletzt bearbeitet: 20. Juli 2014
  10. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Rundfunk ist wie das Schulsystem Ländersache. Bayern kann Bremen zum Beispiel nicht vorschreiben, wie dort das Schulsystem aussieht. Entsprechend kann Bayern (oder jedes andere Bundesland) auch Bremen nicht vorschreiben, wie der Rundfunk auszusehen hat.

    Es gibt keine grundsätzliche Verpflichtung für Bremen, sich in Sachen Rundfunk mit den anderen 15 Bundesländern zu einigen. Denn es ist ja per aktueller Gesetzeslage eine seiner Kompetenzen.