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Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 15. Juli 2014.

  1. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    In den Verträgen steht drin, dass die ARD-Anstalten ggf. auch mehr als das 1% geben müssen. Eine angemessene Summe. Während der laufenden Periode ist 4,9 Mio. Fehlbetrag pro Anstalt und Jahr festgestellt worden. Da ist nichts willkürlich. Das ist der Prozess, den die Landeschefs in den Vertrag geschrieben haben und der von den Parlamenten akzeptiert wurde. Und im Übrigen ein Prozess, der im Grunde schon 2008 mit den Bonner Beschlüssen losgetreten wurde, was die Folge eines direkten Auftrags der Landeschefs war. Nochmals: Die Landeschefs haben (mit Billigung der Landesparlamente) der ARD aufgetragen, den angemessenen Betrieb der kleinen Anstalten sicherzustellen. Insofern ist das 2015 und 2016 gezahlte Geld eine Folge des Auftrags der Landeschefs.

    Ja, die fünf Millionen wurden hinterher nicht nochmals abgenickt - aber wieso auch, wenn Hilfsgelder schon vorab abgenickt worden sind? Die Volksvertrer haben der ARD genehmigt, ja sie sogar verpflichtet. Das ist die demokratische Legitimierung. Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt. Ganz einfach. Die Parlamente dürfen nicht über die Budget des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bestimmen. Stichwort: Staatsferne. Daraus folgt die Staatsfreiheit der Gebührenfestsetzung. Deswegen müssen sie letztlich auch die Empfehlung der KEF abnicken und dürfen nur auf Sozialverträglichkeit überprüfen. Das ist Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht in einem seiner Rundfunkurteile und alles andere wäre somit nicht demokratisch. Letztlich könnten sie auch hinterher ja sagen. Aber ob vorher oder nachher spielt für den Ausgang keine Rolle, weil sie eh nicht nein sagen können. Für die ARD ist im Zweifelsfalls das vorherige ja besser, weil schneller. Die Prozentangabe funktioniert in erster Linie, weil sie a) von der KEF empfohlen ist und b) weitere Hilfen nicht ausschließt.

    Dass ich mich lächerlich machen würde mit den Geschäftsplänen ist Schmarn. Das ist keine Meinung von mir, sondern genau das, was in der Realität passiert. Die ARD hat in der Tat bei KEF angeklopft und gesagt, dass das Geld jetzt doch nicht ausreiche und man intern hin- und herschieben müsse. Und dass das sehr wohl geht und auch gemacht werden muss, liegt ebenfalls am Grundgesetz. Das richtet laut Bundesverfassungsgericht an den Staat die Aufgabe, sicherzustellen, dass die öffentlich-rechtlichen Sender (oder allgemein: das Konstrukt, das die derzeit von öffentlich-rechtlichen wahrgenommen Aufgaben erfüllt) zu jedem Zeitpunkt ausreichend finanziert ist, um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Insofern ist der schnellere Weg des vorherigen jas für die ARD besser, um nicht die Ratifizierung in den Ländern abwarten zu müssen.

    Wenn du die "freiwilligen" Zahlungen also nicht wie angenommen für verboten hälst, müsstest du jetzt mal ein Modell aufstellen, das im aktuellen System auch grundgesetz-konform umgesetzt werden kann. Eine Wahl nach der Bekanntgabe der Summe, ist wie ausgeführt, ist letztlich nur eine Scheinwahl, da es keine andere Option als ja gibt. Daher kaum demokratischer.

    Davon abgesehen ist eine Gebührenperiode zwar vier Jahre lang, aber das ist, in dem Fall, keine relevante Zeitspanne im Sinne des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages. Das ist quasi nur die Zeit, für die das Gesamtbudget aktuell festgelegt wird. Bereits im ersten Satz des ersten Artikels steht allerdings, dass ARD, ZDF und das gerne unterschlagene Deutschlandradio alle zwei Jahre ihren Bedarf anmelden müssen. Insofern machst du dich lächerlich, wenn du behauptest, es könne niemand nach zwei Jahren kommen und sagen, dass er mehr Geld bräuchte. Die ARD hat nämlich genau das gemacht, was der Gesetzgeber von ihr verlangt hat: Alle zwei Jahre den Bedarf festgestellt. Aber vermutlich sind da die ARD, KEF und die Länderchefs, die den Staatsvertrag formuliert haben, nicht so gut informiert wie du.

    Die Zusammensetzung der KEF wird übrigens durch die Länder bestimmt, ist insofern demokratisch legitimiert.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2014
  2. LHB

    LHB Institution

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Außer hin und wieder lauter Musik (worüber sich bisher nur 1 einziges Mal jemand beschwert hat), komme ich mit unseren Nachbarn sehr gut aus! Wir nehmen immer Pakete für die Nachbarn an und ich halte mich auch immer korrekt an die Ruhezeiten! Also uns kann echt niemand was vorwerfen! Ich habe auch einem Nachbarn schon mit Lebensmitteln ausgeholfen! Wir haben dafür, daß wir immer so viele Pakete annehmen, sogar schon kleine Geschenke als Dankeschön bekommen! Ich lasse mir echt nicht vorwerfen, ich wäre ein schlechter Mensch! [​IMG]
     
  3. KanarZ

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Wieder fängst du an vom Thema abzuweichen und irgendwas zu schreiben.
    Was kannst du nicht Verstehen wenn ich schreibe das ich das Verfahren das die ARD selber dafür sorgen soll den Finanzausgleich zu regeln nicht gut / nicht so demokratisch finde? Wie gesagt das hätte man auch anders regeln können in dem man den Prozent Satz am anfang der Gebührenperiode angepasst hätte und die Parlamente darüber entscheiden gelassen hätte. Das RB mehr Geld braucht war da ja schon klar. So ein Verfahren finde ich besser als wenn die ARD Intendanten sich nach ein ein halb Jahren sich hinsetzten und "freiwillige" Gelder beschließen. Wo ist da dein Problem???

    Das mit dem Grundgesetz ist jetzt... tut mir leid völliger Quatsch... Da steht es natürlich nicht drin! Die ÖR sind da mit keinem Wort erwähnt... schon gar nicht irgendwelche Finanzausgleiche. Die Parlamente entscheiden im übrigen jedes mal über die Gebührenhöhe. Da ist ihr Recht und ihre Pflicht. (Die KEF legt die Höhe fest aber die Parlamente müssen darüber entscheiden... bei guten Gründen dürfen sie auch vom vorschlag der KEF abweichen)
    Das man nicht auf irgendwelche Ratifizierungen warten will ist ja wirklich jetzt super Demokratisch ;) Wie gesagt man kann es auch anders Regeln ohne die Finanzierung zu gefährden.

    Was hat es mit dem Thema zu tun das die ÖR nach zwei Jahren ihren Bedarf anmelden. Es ging darum das der RB nach zwei Jahren schon neues Geld bekommt. Nicht das sie neues Geld anmeldet. Das ist nicht die Norm! Es geht nicht um den Bedarf anmelden sondern das nach zwei Jahren mehr Geld (freiwilig) fließt. Wo ist das normal... kannst ja gerne mal Beispiele bringen wo die KEF den Anstalten nach zwei Jahren mehr Geld gibt.

    Nochmal die KEF und die ARD sind keine Volksvertreter... darum ging es. Das alle Institutionen einmal demokratisch Legitimiert wurden ist in einer Demokratie normal und hat nichts mit dem Thema zu tun... Die Parlamente müssten ja sonst gar nichts mehr entscheiden da ja alles irgendwie demokratisch legitimiert ist..
     
  4. NFS

    NFS Institution

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Wortklauberei! Der Name würde eine Fusion nicht überleben.
     
  5. h.265

    h.265 Silber Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Richtig... wenn der Schwäbische SDR mit dem Badischen / Hohenzollerischen / Rheinland-Pfälzischen SWF fusionieren konnte, dann klappt daß auch mit NDR und RB. Im Südwesten hat man ja vorher auch gedacht daß eher die Hölle zufriert (wer das Verhältnis von Schwaben und Badenern kennt weiß was ich meine).
    Ich denke durch Abbau von doppelten Strukturen bleibt mehr Geld übrig für mehr Bremer Programm. Dann gibt es vielleicht mehr Bremer Produktionen im TV als nur Butten un Binnen.
     
  6. Batman 63

    Batman 63 Talk-König

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Damit machst du es dir aber ziemlich einfach. Vorpommern gehörte zu Preußen, wie man hier sehen kann, während Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz eigenständig waren. Logischer wäre es also Vorpommern dem rbb zuzuschanzen und Mecklenburg dem NDR. Ich fände es ja auch besser wenn der Norden von Sachsen-Anhalt (ehemaliger Bezirk Magdeburg) zum rbb gehören würde.

    Der ganze Nachkriegskuddelmuddel sollte endlich mal entrümpelt werden. Den haben schließlich irgendwelche Pappnasen in London oder Washington verbrochen.
     
  7. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Es steht nicht direkt im Grundgesetz, wurde auch nicht behauptet, aber das Bundesverfassungsgericht leitet das aus dem Begriff "Rundfunkfreiheit" ab und die steht im Grundgesetz. Entsprechend hat es bereits in der Vergangenheit entsprechende Urteile. Mit Hilfe welches Gesetzes außer unserer Verfassung will das Bundesverfassungsgericht sonst entscheiden?

    Und dass die Parlamente entscheiden, hab ich bereits geschrieben. Aber per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann es den KEF-Vorschlag nur dann ablehnen, wenn er nicht sozialverträglich ist. Oder wie es das Bundesverfassungsgericht in einem seiner Rundfunkurteile schreibt: "Im wesentlichen werden sich die Abweichungsgründe in Gesichtspunkten des Informationszugangs und der angemessenen Belastung der Rundfunkteilnehmer erschöpfen."

    "Er [Der Gesetzgeber] hat vielmehr auch die Pflicht, ihnen die zur Erfüllung der Aufgabe erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Andernfalls könnten sie den von Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geforderten Dienst nicht leisten. Dieser Pflicht des Gesetzgebers, die Finanzierung der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten, entspricht ein ebenfalls aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgendes Recht der Anstalten, die zur Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Mittel zu erhalten. [...] Was die Verfassung in funktionaler Hinsicht verlangt, darf der Gesetzgeber nicht mit finanziellen Regelungen durchkreuzen." Das sind die Worte vom Bundesverfassungsgericht in einem anderen Urteil. Nochmals die Frge: Auf welcher gesetzlichen Grundlage fällt das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidungen?

    Wenn der Gesetzgeber mit seiner Entscheidung, jede Umverteilung erst abzusegnen zu müssen, verhindert, dass Radio Bremen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, könnte das durchaus das Bundesverfassungsgericht auf den Plan rufen. Das steht in einer seiner Entscheidungen.

    An dieser Stelle nochmals die Bitte: Man muss nicht immer alles wissen und darf sich auch mal vertun - wie ich auch - aber ein Mindestmaß über das aktuelle System und Entscheidungen wäre wirklich wünschenswert für eine sinnvolle Diskussion.

    Und deine dick markierte Frage habe ich mehrfach geantwortet: weil man es schon vorab entschieden hat. Und mit jedem weiteren Post habe ich erklärt, wieso das - im aktuellen System - sinnvoll ist. Und das ist das Problem.. du fordest ohne - ganz offensichtlich - nicht die Rahmenbedingungen zu ändern. Eine Wahl danach wäre eine Scheinwahl und damit nicht wirklich demokratischer ist. Hälst du eine Wahl mit nur einer Auswahlmöglichkeit für demokratisch?

    Du schriebst: Die ganzen ARD Anstalten berechnen ihre benötigte Geldmittel für die ganze Gebührenperiode und melden diese bei der KEF an. Da kann niemand nach zwei Jahren kommen und plötzlich mehr Geld wollen/verlangen.

    Und ich antwortete, dass im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt ist, dass ARD alle zwei Jahre ihren Bedarf anmelden muss. Das war meine Antwort auf den von dir geposteten Schmarn. Den deine Aussage stimmt nicht.

    Wie ich auch geschrieben habe, gibt es von außerhalb nicht mehr Geld, das gibt es nur alle vier Jahre. Entsprechend kann ich dir auch nicht zeigen, wo die KEF das gemacht hätte. Aber darum ging es nicht. Es ging darum, dass du es als lächerlich hingestellt hast, dass jemand nach zwei kommt und mehr Geld verlangt und meinst, dass sie ihren Bedarf alle vier Jahre anmeldet.

    Weil er nicht mehr Geld im Gesamten geben kann während der Gebührenperiode als zugesprochen, bleibt nur die Möglichkeit der internen Umverteilung (in welcher Weise auch immer). Das ist sehr wohl schon früher passiert, Bonner Beschlüsse habe ich schon genannt. Und denen geht der explizite Auftrag durch die Staatschefs voraus, das auf irgendeine Weise neu zuregeln. Und ihnen geht der Auftrag der Staatschefs nach, die Bonner Beschlüsse weiterzuentwickeln. Insofern kam das schon früher vor, ja.

    Und um das nochmals zu erwähnen. Das Problem mit der hinterher folgenden Abstimmung ist, dass sie die Sicherung der Finanzierung verzögert und per Grundgesetz (oder gerne auch: per Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf Grundlage des Grundgesetzes) kein anderes Ergebnis als ein Okay haben kann. Damit ist das nur bürokratischer, aber nicht demokratischer. Es sei denn man hält Scheinwahlen für einen Ausdruck von Demokratie.
     
  8. cineclub

    cineclub Silber Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Was steuert der RB denn noch bei?

    Funkhaus Europa wird vom WDR übernommen. Das Nordwestradio mit dem NDR veranstaltet.

    Den Tatort Bremen würde es ohne den WDR gar nicht mehr geben.

    Das Problem der Zukunft wird sein, dass der WDR es sich nicht mehr leisten kann alles mit zu produzieren, was eine kleinere Anstalt alleine nicht stemmen kann.

    Und wenn Radio Bremen so unverzichtbar ist, frage ich mich an dieser Stelle ob Hamburg unterversorgt ist.
     
  9. KanarZ

    KanarZ Gold Member

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Schön geschrieben... wieder mal mit deinem "wissen" geprotzt... :rolleyes: Verkürzt hatte ich das ja so geschrieben...
    Es ging um dies...

    "Und dass die Länder der ARD (und KEF) schon vorab eine Befugnis geben, liegt daran, dass das Grundgesetz es verlangt. "

    Der Satz von dir ist halt Quatsch...tut mir Leid...


    Wie gesagt man hätte es anders Regeln können... Darum geht es!

    Wie gesagt ich weiß schon etwas...:rolleyes: nur du weitest das Thema immer weiter aus und gehst nicht auf das eigentliche Thema ein...

    Nein hats du nicht... du stellst das vorgehen als alternativlos da das es aber nicht ist. Man hätte es ohne Probleme anders lösen können. (demokratischer) Wenn du Abstimmungen im Parlament nicht als demokratisch siehst dann ist das deine Sache. Und natürlich gibt es nicht nur eine Auswahlmöglichkeit... nur in deinem scheinbar begrenzen Sichtfeld. Auf jeden Fall hätte man dann darüber vieleicht nachgedacht und diskutiert ob man Radio Bremen weiter mehr bezuschusst.
    Außerdem wenn du eine allgemeine Formulierung vom Finanzausgleichs der wer weiß wie lange im Vertrag schon drinsteht als vorab entschieden das 5 Millionen fließen ansiehst... naja


    Natürlich melden die Anstalten den Bedarf ihre Mittel für die gesamte Periode an.... danach berechnet die KEF die Mittel für die gesamte Periode. Deshalb heißt es ja auch Gebührenperiode! Da ist nichts falsch. Das du den Punkt bringst (der nichts mit dem Thema zu tun hat) das die Anstalten nach zwei Jahren ihren Bedarf neu berechnen war der Schmarn. Radio Bremen hat ja nicht nach zwei Jahren ihren bedarf neu berechnet... sondern bekommt ja schon nach zwei Jahren mehr Geld und dies ist nicht normal.
    Nochmal es war vorher schon bekannt das RB mehr Geld braucht und man hätte den Finanzausgleich per Vertrag mit Prozenten regeln können. Das jetzt Radio Bremen mehr Geld braucht ist kein plötzlicher aufgetauchter Notfall den man per freiwilliger Zahlung plötzlich regeln müsste.




    Nochmal natürlich kann es eine andere Entscheidung geben als Okay... das sagt auch das Bundesverfassungsgericht und es gibt auch Alternativen.
    Und nochmal man hätte es vorher regeln können! Es war bekannt das Radio Bremen mehr Geld braucht. Also ist keine Abstimmung besser als eine Abstimmung... ;) Dein Demokratie Verständnis verstehe ich immer weniger...
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2014
  10. Wambologe

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    AW: Unzeitgemäß? Existenz von Radio Bremen in Frage gestellt

    Doch, wie erwähnt: Radio Bremen hat den Finanzbedarf nach zwei Jahren neu berechnet und angemeldet und muss es laut Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag auch.

    Und die wäre in dem aktuellen Fall (oder in jedem anderen relativ dringenden Fall, wo der Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag nicht mehr zuvor geändert werden kann)? Welche Option wäre das? Nein, es darf kein Geld verschoben werden und Radio Bremen soll pleite gehen?

    Welche Sozialverträglichkeit sollen die Parlemente prüfen, wenn der Beitragszahler nicht mehr bezahlen muss?

    Das wundert mich bei deinem fehlenden Leseverständnis nicht. Von mindestens einer Abstimmung schreibe ich die ganze Zeit. Zudem spreche ich auch von einer anderen Form von Demokratie. Hierzulande hat die schließlich mehrere Säulen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Juli 2014