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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @ Berliner
    Etwas mehr Seriosität sollte nach den nunmehr oft dargelegten Erfahrungen vieler User schon in der Diskussion einziehen.
    Sky bietet noch immer Neuverträge und Abos für Zweitkarten an, ohne Leihreceiver dabei obligatorisch mitzuverleihen. Die Kunden glauben also, die Sky-Karte, die zugesandt wird, mit ihrer eigenen Technik nutzen zu können. Im April 2014 wurden noch neue S02-Karten ausgegeben!
    In meinem Kundencenter kann ich ne Zweitkarte abonnieren und dann einen Leihreceiver wählen oder ankreuzen: "Nur SmartKarte bitte, nutze eigenen Receiver." Und dann werden für diese Neuverträge nach Ablauf der Widerrufsfrist plötzlich Leihreceiver und neue SmartKarte zugeschickt. Also mehr Verwaltungsaufwand als logisch wäre, um Kunden in Verträge zu locken.
    Für Bestandskunden wäre normal, diese nach Buchstaben im Alphabet oder nach Städten umzutauschen, aber nicht genau nach Ablauf der achten automatischen Vertragsverlängerung, damit der Kunde möglichst lang die neue Technik nutzen muss.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @Berliner
    @Werbehasser

    Fakt ist, dass man mir auch die Karte sperrte, nachdem ich den unaufgefordert zugesandten Leihreceiver zurückgehen ließ.
    Nach ordentlich Protest hat man mir eine einzelne V14 zugesandt und Pairing rausgenommen. Angeblich war der zurückgesandte Receiver noch nicht wieder aus dem internen System ausgetragen worden, so dass ich als Nutzer des Leihreceivers galt. Pairing ohne Sky-Receiver geht normalerweise jedoch nicht.
    Sky soll die Karte austauschen, wenn nötig, aber mitten im laufenden Vertrag können sie nicht Leihreceiver aufzwingen, wenn bei Vertragsschluss dies nicht vereinbart war. Viele User haben dies erfolgreich durchgesetzt, ich auch.
    Bei Auslauf des Vertrags zum Kündigungstermin nach Kündigung durch Kunden oder durch Sky werden die Karten aber womöglich neu gemischt.
    Wer mit Sky-Modul (ohne Aufnahmefunktion) oder mit Sky-Festplattenreceiver sich abfinden kann, weil er Filme nicht dauerhaft privat archivieren möchte oder aus anderen Gründen, muss sich den Stress mit Sky nicht unbedingt antun, aber wer hartnäckig bleibt, bekommt sein Recht, wenn er bislang keinen Leihreceiver von Sky im Vertrag hatte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Juli 2014
  3. werbehasser

    werbehasser Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @ Berliner

    Mein laufender Vertrag beinhaltet keine Verpflichtung zu einen Leihgerät.

    Beim damaligen Vertragsabschluss wurde mir (vom damaligen Premiere Technikdienst) sogar zu einem eigenen Gerät geraten und das Humas Teil empfohlen, weil es "viel besser" als das damals wahlweise ! zur Verfügung gestellte Ding von Premiere, sei!

    Über eine Vertragsänderung wurde ich weder informiert noch habe ich einer solchen zugestimmt.

    Was Rechtens ist und was nicht, können Juristen klären und nicht "SKY"!
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Juli 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Man kann sich auf die harte Tour wehren und durchsetzen, weiterhin seine S02 nutzen zu dürfen, solange andere Kunden auch noch ihre S02 nutzen können.
    Irgendwann 2015 soll Nagravision als Verschlüsselung für S02-Karten ja angeblich erst abgeschaltet werden.
    Alternativ könnte man sich von Sky einzelne V14-Karten zuschicken lassen, die ungepairt sind mangels Sky-Leih-Hardware. Wer einen eigenen NDS-fähigen Receiver kaufte oder sich jetzt gebraucht billig kauft (ca. 50 EUR), erfüllt sogar alle Sky-Anforderungen an die Technik. (dass die V14 in einem alternativen Modul wie z.B. Alphacrypt All4One steckt, muss Sky ja nicht wissen...)
    Aber Pairing ist ja keine gottgegebene Pflicht wegen der Abschaltung von Nagravision. Also wehren und auf Nutzung der bei Vertragsschluss erlaubten Technik bestehen, klappt schon, wenn man hartnäckig Technik von Sky verweigert. § 305 b BGB lesen.
    Gibt kein bekanntes Urteil, das Sky Recht gibt, oder Berliner?
    (Ich erhielt sogar einen Monat Gutschrift wegen der voreiligen Abschaltung meiner Sky-Karte.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. Juli 2014
  5. werbehasser

    werbehasser Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Der ganze Zirkus den "Sky" mit seinen "Kunden"!!?? (nicht nur) derzeit veranstaltet, ist nicht nur völlig unverständlich und Sinnfrei, sondern wie man neudeutsch sagt: "Kontraproduktiv"!
    In meinem Bekanntenkeis sind sehr viele "Sky"-Abonnenten, denen zwar noch nicht die Zwangsgurke angedroht wurde, die aber schon jetzt den berühmten Hals schieben und ihrem Unmut freien Lauf lassen, weil sie sich (auch durch meine Info) ungefähr ausrechen können, wann "sie dran sind.
    Das gibt nicht nur viele Kündigungen, sondern auch einen immer schlechteren Ruf!

    Wie ein Unternehmen mit derartiger "Kundenpflege" überhaupt bestehen kann, ist mir rätselhaft....... ach ja klar, Bundesligamonopol.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Zur hitzigen Diskussion zum Pairing von Sky, die ja gern im falschen Thread landet, noch ergänzend aus meiner bescheidenen Sicht den Hinweis, dass Sky die AGB immer wieder ändert und natürlich dabei einen Leihreceiver mit den AGB zur Pflicht machen könnte, wie Chris anmerkte,
    aber:
    Geänderten AGB muss der Kunde zustimmen (vgl. § 9.2 Satz 2 AGB); bei wesentlichen Änderungen hat er auch ein Sonderkündigungsrecht, das Sky nicht gern provozieren möchte, damit die Kunden schön lang im Vertrag mit neuer Hardware gefangen sind und fleißig zahlen.
    Also bleibt es weiter unklar, wie Sky hier die Interessen der Kunden an eigener Technik umgehen will, ohne dabei Zehntausende Kunden zu verlieren.

    Am einfachsten wäre es, wie schon geschrieben wurde, bei Vertragsverlängerungen und Neuverträgen den Leihreceiver zur Bedingung zu machen. Dann ist 2016 alles umgestellt auf Sky-Hardware.
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Gar nicht. Ein "paar zehntausend" sind mit Sicherheit fest einkalkuliert.
     
  8. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Da bringt man unter Umständen aber den ein oder anderen Kunden zum Nachdenken, der sich bisher noch gar keine Gedanken gemacht hat. Und die, die nicht mitmachen wollen, so wie Du und ich, sind dann fort.

    Sky hofft aber doch, daß die Kunden, die jetzt bellen, nicht beißen, und ähnlich vergeßlich sind wie bundesdeutsche WählerInnen ... Ich habe dummerweise ein gutes Gedächtnis. :D
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Juli 2014
  9. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ja Teoha, das ist mal wieder Deine subjektive Meinung und wirst es wieder so schwamming verkaufen...

    Aber woher willst Du das schon wieder wissen? Das ist reine Spekulation und weit entfernt von irgendwelchen Fakten.
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Was greifst Du mich wieder an ? Ich will gar nichts verkaufen und bestreite nicht dass das meine Meinung ist. So what ?

    Aber es IST doch wohl unzweifelhaft, das Sky vor der Aktion mit Widerstand gerechnet hat und diesen auch in Form von Kundenverlusten in gewisser Höhe (in welcher Höhe weiss niemand hier) einkalkuliert hat.

    Oder willst Du das bestreiten ? Wenn ja, dann würde ich Dir allerdings widersprechen wollen, denn das macht jedes Unternehmen in ähnlichen Fällen. Hat nichts mit Spekulation zu tun.
     
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